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Biggi B.
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Hallo zusammen,
für 2024 mache ich meine Steuererklärung zum ersten Mal ohne Steuerberater und verzweifle nun fast an dem Thema "Unterrichtsraum steuerlich absetzen".
Die Fakten: ich unterrichte an 4 Tagen Klavier in meinem Unterrichtsraum im Eigenheim. Es ist ein räumlich abgeschlossener Raum, der ausschließlich für Unterricht und Vorbereitung benutzt wird.
Bisher hat meine Steuerberaterin eine Pauschale von 1.250€ unter dem Punkt "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen", Unterpunkt: "Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke" angesetzt.
Der Steuerberater einer Freundin und Kollegin, bei der die Situation ähnlich ist, empfiehlt keinerlei Ansetzung des Arbeitszimmers, weil das Arbeitszimmer ansonsten zum Betriebsvermögen gehört und bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit der Wertzuwachs des Arbeitszimmers zu versteuern ist.
Ich hatte meine Steuerberaterin so verstanden, dass wir mit der Pauschale auf der sicheren Seite sind und das Arbeitszimmer nicht ins Betriebsvermögen übergeht und somit auch keine Besteuerung nach Aufgabe der Tätigkeit riskiert wird. Nur wenn man das Arbeitszimmer vollumfänglich ansetzt (mit anteiligem Kaufpreis, Nebenkosten, Grundsteuer etc.) würde es ins Betriebsvermögen übergehen.
Die dritte Variante, von der ich gelesen habe, geht davon aus, dass bei einem Arbeitszimmer mit Kundenverkehr (hier Schülerbesuche) der Raum NICHT zum Betriebsvermögen gehört und somit alle Kosten ohne Risiko der Steuerfalle vollumfänglich angesetzt werden können.
Meine Steuerberaterin beantwortet leider keine Fragen mehr, da ich ja die Zusammenarbeit beendet habe.
Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Biggi B.
für 2024 mache ich meine Steuererklärung zum ersten Mal ohne Steuerberater und verzweifle nun fast an dem Thema "Unterrichtsraum steuerlich absetzen".
Die Fakten: ich unterrichte an 4 Tagen Klavier in meinem Unterrichtsraum im Eigenheim. Es ist ein räumlich abgeschlossener Raum, der ausschließlich für Unterricht und Vorbereitung benutzt wird.
Bisher hat meine Steuerberaterin eine Pauschale von 1.250€ unter dem Punkt "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen", Unterpunkt: "Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke" angesetzt.
Der Steuerberater einer Freundin und Kollegin, bei der die Situation ähnlich ist, empfiehlt keinerlei Ansetzung des Arbeitszimmers, weil das Arbeitszimmer ansonsten zum Betriebsvermögen gehört und bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit der Wertzuwachs des Arbeitszimmers zu versteuern ist.
Ich hatte meine Steuerberaterin so verstanden, dass wir mit der Pauschale auf der sicheren Seite sind und das Arbeitszimmer nicht ins Betriebsvermögen übergeht und somit auch keine Besteuerung nach Aufgabe der Tätigkeit riskiert wird. Nur wenn man das Arbeitszimmer vollumfänglich ansetzt (mit anteiligem Kaufpreis, Nebenkosten, Grundsteuer etc.) würde es ins Betriebsvermögen übergehen.
Die dritte Variante, von der ich gelesen habe, geht davon aus, dass bei einem Arbeitszimmer mit Kundenverkehr (hier Schülerbesuche) der Raum NICHT zum Betriebsvermögen gehört und somit alle Kosten ohne Risiko der Steuerfalle vollumfänglich angesetzt werden können.
Meine Steuerberaterin beantwortet leider keine Fragen mehr, da ich ja die Zusammenarbeit beendet habe.
Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Biggi B.