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  • Ersteller cwtoons
  • Erstellt am
Das du das so siehst ist durchaus interessant. Ich habe dazu aber einige andere Auffassungen gefunden. Aus den Fingern gesogen hab ich mir das jedenfalls nicht ;-)
 
Bestes Beispiel wie dehnbar der Begriff des "Coverns" ist: Heino mit seinem Tribute an die "größten" Deutschsprachigen Hits.
Alles Cover, denn bis zur Veröffentlichug gab es keine Infos darüber. Und hätte er Bearbeitungsrechte einholen müssen, hätte es von manchen Interpreten nicht so einen Aufschrei gegeben.
Wenn du das Album vom guten Heino nicht kennst, zieh' dir das mal rein. Da siehst du was Covern möglich macht ;-)
Das Problem mit dem Bearbeiten vs. Covern ist, dass da draußen ganz viel Halbwissen unterwegs ist und teilweise sehr fadenscheinige Argumentationen auftauchen, die mit der gültigen Rechtslage nicht zu tun haben.
Denn, wer etwas tiefer in die Materie geht findet sehr schnell heraus, dass es überhaupt keine starren Gesetzesentwürfe dazu gibt und eigentlich jeder Einzelfall geprüft werden müsste.
 
Am Ende ist es doch immer Einzelfallbetrachtung. Gesetze sind nicht lückendicht und letztlich Auslegungssache. Und ein Akustik Cover ist nicht immer gleich ein Akustik cover. Wenn du den Song 1:1 nur mit Akustikgitarre nachspielst ist es wohlmöglich keine Bearbeitung, aber vielleicht auch doch. Es kommt dabei auch auf die Instrumentierung vorher an.
Dann brauchst du nur zu kürzen und schon ist es eine bearbeitung. Jeglicher eigene schöpferische Anteil bedeutet - Bearbeitung. Oder auch nicht?
Wenn man das alles immer so klar sagen könnte bräuchte die Welt weniger Anwälte.
 

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