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Absagen wegen Corona / Rechtschutz / höhere Gewalt?

Skinny Jeans
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Hallo zusammen!

folgender Fall:
Wir sind als Partyband für Ende März bei einer privaten Tanzveranstaltung in Heidelberg gebucht. Auf www.heidelberg.de heißt es jetzt, Tanzveranstaltungen sind aktuell untersagt.
Kunde beruft sich dabei auf "höhere Gewalt" und will den Termin verschieben, allerdings dann als neue Buchung ("falls wir Zeit haben, gerne mit uns").

In unserem Vertrag ist höhere Gewalt auch notiert, nur ist das ein Fall von höherer Gewalt? Ist der Vertrag damit sofort nichtig?
Verschieben ist für uns ja auch ok, aber nur, wenn wir an dem Tag dann auch verfügbar sind.

Was denkt ihr dazu und seid ihr für solche Fälle in einer Rechtsschutz-Versicherung?
Falls ja, in welcher und gibt es da eine "maßgeschneiderte" für Musiker zB?

Klar, Kommunikation ist immer erst mal das wichtigste, um eine faire Lösung zu finden, aber wenn es demnächst Absagen hageln sollte, kann man nur noch juristisch agieren?
Sprich: wenn Deutschland wie in Italien einfach mal alle Hochzeiten etc. untersagt, sind dann alle Kunden sofort aus ihrem Vertrag raus (ob höhere Gewalt oder nicht)? Das kann´s ja nicht sein...

Ich hoffe, die Krise geht schnell vorbei.

Danke für Tipps,

maz
 
Eigenschaft
 
sind dann alle Kunden sofort aus ihrem Vertrag raus (ob höhere Gewalt oder nicht)
Da hier kein Eingehen auf individuelle Fälle möglich ist, wegen der Nähe zu einer untersagten Rechtsberatung, mal allgemein:
Es kommt allgemein genau auf den Punkt an, ob höhere Gewalt vorliegt oder nicht.
Wenn höhere Gewalt vorliegt, sind beide Vertragsparteien vom Vertrag entbunden, weil sie ihn - unabhängig von ihrem individuellen Wollen - gar nicht erfüllen können. Denn eine höhere Gewalt, auf die sie keinen Einfluss haben und der bei Vertragsschluss auch nicht (konkret) vorhersehbar war, hält sie davon ab, ihren vertraglich ausgemachten Part zu erfüllen.
Das betrifft nicht nur den Veranstalter, dem z.B. behördlich untersagt ist, eine Veranstaltung durchzuführen, sondern auch die Band, wenn beispielsweise Fahrten untersagt sind oder ganze Gebiete gesperrt sind oder der Flugverkehr eingestellt wird. Man stelle sich vor, ein Konzert Spanien ist gebucht, es herrscht aber ein Ausreiseverbot aus Deutschland - dann kann die deutsche Band gar nicht anreisen und somit auch nicht auftreten - und wäre halt genauso von einer Konventionalstrafe befreit wie der Konzertveranstalter von der Zahlung der Gage.

Es gibt Versicherungen, die auch im Falle höherer Gewalt zahlen - das ist aber teuer und ich frage mich ernsthaft, ob es sinnvoll ist, so eine Versicherung abzuschließen. Je nach Art der höheren Gewalt ist auch der Versicherer betroffen und ob man dann noch etwas zurückbekommt ...

Allerdings ist erstens zu prüfen, ob tatsächlich höhere Gewalt vorliegt oder eine individuelle Entscheidung des Vertragspartners. "Das ist mir zu mulmig" wäre da eher eine anzweifelbare Sache bezüglich höherer Gewalt - eine behördliche Anordnung oder ähnliches ist eindeutig.
Zweitens tritt doch jemand für den finanziellen Schaden ein - eine Bekannte sagte mir dieser Tage, dass beispielsweise Berlin die Kosten für die Saalmiete einer ausgefallenen Buchung übernimmt - das kann ein Einzelfall sein oder sich nur auf städtische Räume beziehen oder oder oder - aber auf jeden Fall lohnt es sich, in dieser Richtung mal zu fragen. Auf jeden Fall das ganze ausreichend dokumentieren, falls beispielsweise ein Fond aufgelegt wird, um den finanziellen Ausfall für Künstler aufgrund von Corona (teilweise) aufzufangen.

Ich hoffe für Euch, dass es gut ausgeht ...

Und: just my 2,82 cent.

x-Riff
 
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danke schon mal!
nur wo fragt man da nach geldern/entschädigungen? bei so vielen ausfällen kann das jahre dauern mit den anträgen :/
wegen rechtschutz einfach allgemein für alle themen tipps zu einer versicherung?
und klar, ob höhere gewalt vorliegt oder nicht, entscheidet nur das gericht scheinbar :/
aber soweit soll es ja nicht kommen.
nur werden eben viele kunden vielleicht einfach damit ankommen..
lets see, danke!
 
Bei einem halbwegs guten Verhältnis zum Veranstalter macht der sich auch kund, was Entschädigungen angeht - alleine schon aus Eigeninteresse.
Der hat ja nicht nur Bands gebucht, sondern auch Veranstaltungsorte, hat schon für Werbung bezahlt etc.
Das gute Verhältnis würde sich darin bemerkbar machen, dass er an die Bands weitergibt, wenn er selbst Aussicht auf Entschädigungen hat ...

x-Riff
 
@Skinny Jeans
Es kann ja sein, dass manch einer den Schuss nicht hören kann.
Und das ist nicht mal ein Schuss - sondern ein mächtiges Kanonengedonner.

Erschreckend ist für mich, dass du jetzt über Rechtschutz und anderes sinnierst.
Ich würde ja fast raten, dir anwaltliche Hilfe zu suchen; ...auch bei Anwälten kann es in dieser außergewöhnlichen Situation irgendwann finaziell eng werden, wie es gerade bei vielen Freischaffenden, Selbstständigen, kleinen Unternehmern, Kreativen, Lebenskünstlern, usw....der Fall ist. Dann können sie dein Geld auch gut brauchen.

Wenn diese Situation keine höhere Gewalt darstellt, dann wären Krieg, Reaktorkatastrophen, Vulkanausbrüche und die Invasion von Aliens für jeden Veranstalter kalkulierbar. Für mich ist das die Denkweise einer gepamperten Generation .
Deshalb steht ja auch die Glaskugel auf dem Schreibtisch bei den Leuten, die dich engagieren , etwas bewegen wollen und ein kleines bisschen dabei Gewinn machen müssen.

Genau das ist es eben nicht.

Wäre es das alles kalkulierbar, würde es keine einzige Veranstaltung mehr geben, weil das keiner bezahlen kann, will oder möchte.

Ehrlich, wenn mir jemand wegen eines einzigen ausgefallenen Gigs was vorjammert und nicht kapiert, was hier gerade passiert, dem wünsche ich beinahe, dass er Schmerzensgeld bezahlt.

... und wenn es dich interessiert erzähle ich dir, wie ich auf 9/11 reagiert habe. Da ging in Bezug auf Veranstaltungen auch alles den Bach runter und war nicht nach zwei, drei Monaten vorbei. Was wir jetzt erleben ist aber eine ganz andere Dimension.

@x-Riff Keine Ahnung, inwieweit du betroffen bist , aber ich möchte dich hiermit zum HFU des Jahres vorschlagen... deine Geduld habe ich leider nicht.... :);)
 
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@Skinny Jeans

Machst Du bzw. macht ihr das hauptberuflich?
 
@Skinny Jeans

Machst Du bzw. macht ihr das hauptberuflich?
Das ist eine sehr gute Frage. Wenn man auf die Gigs angewiesen ist, ist das natürlich eine schwierige Kiste. Da muss man auf Lösungssuche gehen.
Im semiprofessionellen Freizeitbereich fällt es mir aber ziemlich leicht: Wenn Veranstaltungen aufgrund der aktuellen Sachlage nicht stattfinden können, hat sich der Vertrag eben erledigt. Meine Erfahrung: Der Veranstalter dankt es einem. Davon habe ich mehr, als wenn ich jetzt versuche, auf die Gage zu pochen. Es kann ja auch keiner was dafür und, in deinem Fall, eine Hochzeit verschieben zu müssen ist ja auch keine schöne Aufgabe.
Und genau genommen habt ihr ja auch keinerlei Schaden: Ihr habt im Vorfeld keine Kosten gehabt, auf denen ihr sitzen bleibt (falls ihr doch irgendwie in Vorleistung getreten seid, könnte man das ja mit dem Veranstalter besprechen) und eine Alternativveranstaltung, die ihr wegen der Buchung möglicherweise absagen musstet, würde ja auch nicht stattfinden.

Meine Empfehlung: Seht es entspannt und sportlich, macht es den Veranstaltern leicht. Davon werdet ihr sicher profitieren.
Oder umgekehrt: Wer jetzt in der Krise juristisch gegen betroffene Veranstalter vorgeht, tut seinem Ruf keinen Gefallen.

Ja, da werden viele Veranstaltungen ausfallen. Ja, alle betroffenen Veranstalter, werden fragen, wie sie aus dem Vertrag mit euch rauskommen oder sich direkt auf höhere Gewalt berufen. Als Laie würde ich ein bundesweites Veranstaltungsverbot durchaus als höhere Gewalt bezeichnen, habe juristisch aber keine Ahnung. Das spielt für uns aber auch überhaupt keine Rolle. Wir halten die Augen offen, ob es möglicherweise Entschädigungen gibt. Vom Veranstalter fordern wir aber defintiv keine Entschädigung. Abgesehen von einer Kiste Bier für den Proberaum vielleicht. :)
 
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Ich bin ein sicherheitsliebender Mensch, und auf Grund meines Jobs bzw. meiner Ausbildung auch mit Recht vertraut. In all meinen Versicherungen gibt es diese Klausel bzgl höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Kriege, etc. - und meiner Meinung nach ist Corona aber sowas von höherer Gewalt und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht in Deutschland euch da Schadenersatz zusprechen wird wenn sogar im Vertrag diese Klausel vorhanden ist - auch wenn der Gegenüber die Absage schwammig formuliert hat.
 
Hallo,

wann kann man mit ersten Urteilen rechnen zum Thema "Brautpaar/Veranstalter sagt Event/Hochzeit wegen höherer Gewalt ab" - wer haftet?

Wenn ich als Dienstleister gebucht und einsatzbereit bin, aber das Event zB wegen "Mundschutzmaske" zwar vielleicht nicht mehr zumutbar, aber durchaus durchführbar ist, kann man mich als Dienstleister dann einfach loswerden und aus dem Vertrag (in dem natürlich höhere Gewalt enthalten ist) austreten?
Ein wirklich schweres Thema und ich frage mich, ob es dazu schon erste Urteile gibt?

Wenn zB seit März Lockdown/Corona war, ich aber als Kunde bis Mai warte, um dann für Juli/August einfach schon wegen "höherer Gewalt" absagen und keine Storno-Kosten will, kann ich den Dienstleister (Band/Catering) einfach so los werden?
Ist "höhere Gewalt" nicht immer etwas unvorhersehbares/überraschendes?

Das Thema scheint ziemlich spannend und sortiert sehe ich dazu noch nicht viel im Netz.

In Hessen können ja zB Events bis 100 Leute (und mit Antrag sogar mehr) wieder statt finden, eine Hochzeit ist dabei auch einfach, weil man ja genau weiß, wer da war etc.

Aber die Grundfrage bleibt: "Zumutbarkeit eines Events: Problem des Veranstalters oder des Dienstleisters"?

Wenn eine Hochzeitlocation zB absagt (oder abbrennt etc), ist das ja auch nicht mein Problem als Dienstleister?
Ich wurde ja nur für einen Dienst gebucht, in den Verträgen steht ja auch nicht, ob ich für 10 und 150 Gäste spiele?

Danke für Tipps,

mez:)

p.s.: die kostenlose Verschiebung der Events ist das einfachste, aber einige Kunden wollen einfach raus aus dem Vertrag und auch keine Storno zahlen.
 
Das Thema scheint ziemlich spannend

Ja, zumindest so spannend, dass Du Minimum der Zweite bist, der einen Thread dieser Art startet.

Ist auch voll die gute Idee auf eventuelle Schlupflöcher zu pochen, wo doch gerade wieder eine "kleine" Masseninfektion bei einem Gottesdienst (?) in Hessen stattgefunden hat und es sowieso hirnrissig ist, die eh zu laschen Regelungen jetzt zu lockern.
 
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wann kann man mit ersten Urteilen rechnen

Sobald jemand geklagt und ein Gericht diese Klage verhandelt hat, aber woher soll man wissen, wann dies der Fall sein wird?

Ist "höhere Gewalt" nicht immer etwas unvorhersehbares/überraschendes?

Ja!

Auch wenn wir Deinen Vertrag genau kennen würden - und sogar wenn wir alle Anwälte wären - könnten wir nur unsere Meinung dazu sagen, aber keine sicheren Aussagen treffen. Deshalb wird Dir nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten - oder selbst zu klagen! Dazu wirst Du die Hilfe eines Anwalts benötigen, der Dir aber auch keine Gewissheit geben kann. Zumal es etwas Vergleichbares noch nicht gegeben hat. Möglicherweise ist die rechtliche Lage von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Zwei anwaltliche Hinweise:
https://www.deubelli.com/news-detai...-von-corona-ist-das-schon-hoehere-gewalt.html
https://www.gc-kanzlei.de/feiern-aufgrund-von-corona-absagen-wer-traegt-die-kosten/
 
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Ja, zumindest so spannend, dass Du Minimum der Zweite bist, der einen Thread dieser Art startet.

Da habe ich mich dann doch vertan, Du bist nicht der Zweite, der einen Thread zu diesem Thema erstellt hat, Du hast einen zweiten Thread zu diesem Thema erstellt.
 
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Zur Beantwortung Deiner Fragen
wirst Du die Hilfe eines Anwalts benötigen
, weil Du hier verschiedene rechtliche Aspekte "quer durch den Gemüsegarten" mischst und glaubst, für das alles gäbe es eine Antwort. Leider ist es viel komplizierter... (es wäre ein ellenlanger Antwortsermon, der wahrscheinlich noch mehr Fragen aufwerfen würde, und Rechtsberatung ist hier -vernünftigerweise- untersagt)
Ohne genaue (!) Kenntnis Deines jeweiligen "Künstlervertrags" (falls Du sowas hast) können die Boardmitglieder zwar in ihre Kristallkugeln schauen und im Kaffeesatz stöbern, aber das zu erwartende Ergebnis der Raterei hilft Dir für Deine Fragen so viel weiter wie die Wettervorhersage vom letzten Dienstag für Obervolta. ;)
Lies die o.g. zwei Links von @gidarr , da stehen die grundlegenden Informationen recht gut zusammengefasst. Für weitere Erklärungen und konkrete Hilfe -> Rechtsanwalt (m/w/d)
 
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… und noch als Zusatz von einem Anwalt: Selbst wenn irgendwann mal Urteile gesprochen sein werden, ist nicht davon auszugehen, dass sie im Effekt identisch sind, da sie immer auf individuellen Details beruhen. Einen Generalspruch darf man hier nicht erwarten, so dass Einzelurteile für andere Konstellationen nur bedingt aussagekräftig sein werden.
 
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Ich verstehe den Unmut, dass Veranstaltungen abgesagt werden, aber nicht nur die Bands müssen den Verlust hinnehmen, auch die Veranstalter sind gekniffen, und im Gegensatz zu den meisten Fällen, leben die davon. Jetzt auf Schadenersatz hinwirken, halte ich für nicht richtig. Wo soll der Veranstalter jetzt noch die Kohle für die Konventionalstrafe nehmen, wo er doch nicht einmal Einnahmen hat. Bei einem Brautpaar, also einer Privatperson die Gage einzufordern, geht gar nicht. Das ist auch taktisch und strategisch ein Zug, der nach hinten losgehen kann.
Bei uns fallen dieses Jahr diverse Gigs aus, Schützenfeste, Hochzeiten etc., und da kann weder der Veranstalter noch wir etwas dafür, höhere Gewalt hin oder her. Abgesehen davon, dass ich im Vertrag einen Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Termin festgelegt habe, danach erst 50% Konventionalstrafe, haben wir das bislang in allen Fällen stressfrei und einvernehmlich gelöst bekommen. Und für jeden ausgefallenen Gig, haben wir gleich einen Ausweichtermin, bzw. bei den Schützenfesten, die üblicherweise jährlich stattfinden, den Termin für das nächste Jahr klar gemacht. Würde ich auf Gage und/oder Konventionalstrafe bestehen, und die womöglich sogar rechtlich einfordern, kann ich mir zukünftige Gigs abschminken, nicht nur bei den Veranstaltern, sondern auch andere, denn das spricht sich rum.
Ja, dieses Jahr tut uns weh, aber anderen geht es sicherlich schlechter. Wäre ich Berufsmusiker, hätte ich evtl. Chancen auf Fördertöpfe. Kennen mich da aber nicht wirklich aus.
 
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Ich habe am Samstag geheiratet und kann zum erwähnten Fall Hessen - 100 Leute mal mein Fallbeispiel bringen. Die geplante Location fasst normalerweise 80 bestuhlte Plätze, wir wären 50 gewesen. Der Caterer/Vermieter hat aber trotzdem abgesagt weil die Abstandsregeln nicht einzuhalten sind und uns angeboten kostenfrei auf nächstes Jahr zu schieben. Eben weil er auch meint, dass man so nicht ungezwungen feiern kann, gerade bei einer Hochzeit. So und wenn jetzt die Feier ausfällt weil das Hotel/Gaststättengewerbe eben erst Ende Mai weiß ob es arbeiten darf/kann, kann ich auch erst 2-3 Wochen vorher die Dienstleister konkret ansprechen. In Kommunikation mit was wäre wenn, ist man natürlich trotzdem vorher. Gleiches gilt für die gebuchte Band (2 std Nettospielzeit gebucht) - kostenfrei verschoben auf nächstes Jahr und direkt neu gebucht weil sie an dem neuen Termin noch können. So ist es für beide Parteien halbwegs verkraftbar. Wenn sie mir jetzt (ähnlich z.b. der Fotograf, der konnte zwar nur weniger arbeiten als ausgemacht war, weil eben die Feier ausgefallen ist aber immernin das Paarshooting) mit Konventionalstrafe gekommen wären, wäre das zum einen zu meinem Rechtschutz gegangen und zum anderen zur Presse.
Gerade als "frisch damit Konfrontierter" kann ich sagen, dass man als Brautpaar in diesen Zeiten auch andere Dinge zu klären hat und froh ist, wenn man sich einfach einigen kann. Zudem herrscht da eh schon scheiß Laune weil es viel mehr Arbeit ist als geplant durch die Umorganisiererei und auch nicht so funktioniert wie es geplant war. Wenn jetzt nur noch Eltern + Brautpaar sich zusammensetzen können weil ggf. die Großeletern auch zur Risikogruppe zählen, will man auch nicht Friede-Freude-Eierkuchen da ne Band rumspringen haben. Und wenn die Hochzeitslocation absagt, und damit auch die Feier abgesagt werden muss, ist es meinem Verständnis nach auch kein Versäumnis des Veranstalters/Auftraggebers.
Wie @dr_rollo sagt, man sollte sich schon noch so einigen, dass da kein Missmut entsteht. Sich so eine Reputation kaputt zu machen, würden wir uns als Band nicht trauen.
 
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