Akais S3000 Werkssamples rechtefrei?

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Hallo liebe Mitforumistas,

ich verkaufe einen Kurzweil K2661 an einen Freund. Da Samples bei ihm immer besser klingen als Presets, und das Gerät mit vielen Samplingformaten klarkommt, wollte ich bei Ebay eine S1000 Sampling-CD erstehen und dazulegen. Ein CD-ROM-Laufwerk etc. haben wir. Geschaut habe ich bei Ebay.

Leider habe ich mich verklickt und eine CD-ROM "ISO"-Fabrikbibliothek vom Akai S3000 erstanden. Diese gab es als CDs für 50 € und als Download für 20 €. Ich habe nur "CD-ROM" gesehen und einfach das billligere Angebot mit dem selben Bild gewählt. Keine Rückgabe möglich, da Download... wohl mein Fehler!

Als ich darauf kam, schrieb ich den Verkäufer an. "Habe ich die Rechte, die Sounds in eigenen Songs vollständig zu verwenden?" Er sagte: "Akais Werkssamples waren immer rechtefrei, die Samples wurden so in zig Produktionen verwendet." Stimmt das? Dann dürfte ich ja CDs brennen und ihm die Sounds bedenkenlos überlassen. Aber etwas komisch erscheint mir das schon. Was stimmt?

Danke für die Infos.

shaadar
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist auch komisch, aber das liegt an der Entwicklung.
Ursprünglich galt die Freigabe nur für Käufer des Samplers oder ggf der Sampling CD (bei Drittanbietern), nicht übertragbar und nicht veräusserbar.
Dann kam EU und damit das Recht des Kunden auf Verkauf und die entsprechenden Einträge auf Packung/booklet/etc waren quasi Makulatur.

Das Ganze ist aber nur noch von historischem Interesse, weil 95% der Anbieter (incl Akai*) nicht mehr existieren und die ISO Dateien frei im Netz verfügbar sind.
Gängiger Ausdruck: abandonware, dh Produkt existiert, wird aber idR nicht mehr als Teil des Geschäfts gesehen, abgesehen von seltenen Ausnahmen.
* die Marke gehört zu InMusic.

Findige Händler verkaufen die Sachen allerdings noch, teils als download, teils als CD.
Ob Originale oder „selbstgebrannt“ geht meist aus den Angeboten nicht hervor.
Wie sich das juristisch exakt darstellt, erschliesst sich mir nicht, hat aber auch null praktische Bedeutung.
 
Ist halt rechtlich der Unterschied, ob ich mit meinem Bike fahre oder es nochmal und nochmal und nochmal aus dem Dingensdrucker haue. Warum sollte das dasselbe sein?
 
Vorsicht! Dass Samples in Samplern, Synthesizern, Workstations etc in Songs frei verwendet werden dürfen, stimmt zwar (ist meistens im Kleingedruckten geregelt - sonst würde solche Kisten auch keiner kaufen).
Das ist mit "rechtefrei", etwas unscharf formuliert, gemeint.

Daraus folgt aber keineswegs, dass komplette Samplebibliotheken einfach so kopiert oder gar die Kopien verkauft werden dürfen. Das hat auch mit den EU-Urteilen zum Erschöpfungsgrundsatz m.E. nichts zu tun - da geht es nämlich darum, ob die Original-CD weiterverkauft werden darf. Der Rechteinhaber darf einen Weiterverkauf einer ursprünglich legal erworbenen CD nicht einfach verbieten - aber natürlich heißt das nicht, dass davon weitere Kopien angefertigt werden dürfen.

Der konkrete Fall bei Akai mag etwas anders liegen, weil es die Firmen eben nicht mehr gibt, und evtl auch, weil die Leistungsschutzrechte irgendwann einmal ablaufen. Ist wahrscheinlich noch etwas früh, aber denkbar. Aber auch hier gilt: nur weil es die Firma nicht mehr gibt, ist es nicht automatisch legal - es kann nur sein, dass es niemanden mehr interessiert ("Wo kein Kläger, da kein Richter"). Aber es gibt eigentlich fast immer einen Rechtsnachfolger, wenn eine Firma verschwindet: Erben, Käufer, Insolvenzverwalter... die Rechte selbst überleben eine Firmenpleite und erlöschen nicht einfach. Wer die dann durchsetzt und ob derjenige sich dann mit jeder Lappalie beschäftigt, weiß man nicht. Ich würde es nicht ausprobieren.
 
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Ok. Ich hatte sowas schon geahnt.

Habe eine Original-CD von Akai gefunden (Ebay) für den S1000. Keine Kopie (Bild der lackierten CD im Angebot). Ich denke das kann ich nehmen. Die 20 € für 8 CDs war halt zu schnell geklickt, vor allem weil da CD-ROM stand, aber "CD-ROM ISO". Ich hatte zu nachlässig gelesen.
 

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