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Aufnahmen - Mwst 7 oder 19%?

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derbobby
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Hallo Leute!

habe grad von 'nem Kollegen eine interessante Sache in Sachen Mehrwertsteuer erfahren und wollte mal nachfragen, ob ihr auch schon mal davon gehört habt. Und was wirklich dran ist.

Wenn eine Band beispielsweise ihre Musik bei einem Tontechniker aufnimmt, kann dieser auf der Rechnung nur 7% anstatt 19% ausweisen. Im Steuergesetzt steht scheinbar irgendwo, dass man 7% auf Lebensmittel usw. ausweisen muss....UND ebenso 7% wenn Lizensen übergeben werden. Wenn der Tontechniker also die Aufnahmen an die Band zurück gibt, kann man das als Lizensübergabe betrachten und somit kann braucht er nur 7% auszuweisen. Für ihn im Prinzip ja sicherlich egal. Aber die Band würde sich ja ordentlich was sparen - speziell, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Illegal sollte es angeblich nicht sein. Es ist im schlimmsten Fall Grauzone, aber da im Stuergesetzt nicht weiter drauf eingegangen wird, sollte es angeblich keine Konsequenzen nach sich ziehen.
Weiss einer von euch zufällig genaueres?

besten gruss
bob
 
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Studios sind keine Künstler, deshalb gilt wohl 19% UST. Wenn das Studio selbst nur zum Kleingewerbe optiert nach § 19 USTG, darf die MWST überhaupt nicht ausgewiesen werden.

Wenn Ihr auch nur ein Kleingewerbe habt, nützt das dann auch nichts.
 
danke für deine antwort schon mal.
ich müsst's glaub ich noch mehr konkretisieren. in dem fall nimmt die band nicht konkret bei einem studio auf, sondern bei einem tontechniker, der eher freiberuflich unterwegs ist. (falls das überhaupt einen unterschied macht - kenn mich da nicht soooo genau aus).
Auf jeden Fall ist die Überlegung folgende:
Der Tontechniker fungiert hierbei als Co-Produzent. Arrangiert die Songs mit. Und möglicherweise komponiert er mit. Zumindest könnte man das so auslegen. Demnach dürfte er ja im Prinzip eine künstlerische Tätigkeit ausüben. Also: Mitproduzieren und mitarrangieren. Wenn man lustig ist, auch mitkomponieren. Das macht er sozusagen im Auftrag der Band.. Wenn er nun seinen Part erledigt hat, übergibt er das Ganze der Band - einschliesslich der Lizens. (somit dürfte es auch angeblich keine Urheberrechtlichen Probleme geben)
Und nachdem im Stuergesetzt wohl drin steht, dass man bei Übergabe von Lizensen lediglich 7% ausweisen braucht, dürfte sich das Ganze nicht im illegalen Bereich befinden.

Würde die Ganze Geschichte über ein Tonstudio laufen, dann müsste man das irgendwie anders regeln, da ein Teil noch an die ksk geht, oder so ähnlich.

Mir wurde das gestern zumindest von nem Kollegen erzählt, der selbständig andere Bands aufnimmt und das so macht. Sein Steuerberater sieht da jetz konkret auch kein Problem. Ich weiss auch nicht, ob ich das alles so richtig verstanden/wiedergegeben habe. Aber wenn das so oder so ähnlich funktionieren sollte, dann müsste der eine oder andere Mal davon gehört haben und kann seine Erfahrung berichten. Werde kommende Woche sicherlich auch den Steuerberater meines Vertrauens befragen. Da allerdings dieser nicht unbedingt auf Musikrecht spezialisiert ist, wollt ich mich schon mal hier umhören.
 
@derbobby:
Das klingt hier alles ziemlich verworren. Ruf' mich mal im Rock.Büro SÜD an (Impressum von https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/www.allmusic.de ), dann können wir da vielleicht Licht ins Dunkel bringen.

Bin mir ziemlich sicher, dass dieser ganze Wirrwarr überhaupt nicht erforderlich ist. Leistungserbringer ist der freie Tontechniker. Welchen Steuerstatus hat dieser? Meist hat diese Klientel auch zur Kleinunternehmerregelung optiert. Fragen!

Was der für die Nutzung des Studioequipments mit welchen UST-Satz in Rechnung gestellt bekommt interessiert Euch nicht. Was er weiterverrrechnen muss, hängt einzig und alleine von seinem Status ab.

Als Recording-Engineer erbringt er keine kreative Leistung. Würde auch vorsichtig sein, ihn als Miturheber einzutragen, nur weil er vielleicht ein paar Arrangementideen einbringt.

KSA fällt üblicherweise nur bei der Nutzung von kreativer Leistung an. Tonaufnahmen sind eine rein handwerkliche Leistung!
(EDIT: die KSK führt in ihrem Künstlerkatolog den Tonmeister mit einem *) Sternchen.
In der Anmerkung heißt es dann: "Wegen der Besonderheiten bei der Beurteilung der Künstlereigenschaft bitte bei der Künstlersozialkasse schriftlich anfragen und eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung beifügen."
Man kann schlafende Hunde auch mit einer Fanfare wecken!)


lg.
 
Hi,

sooo verworren ist das auch nicht. Konkrete Rechtsberatung ist ja nicht erlaubt, daher ein allgemeines Statement.

Ein Tontechniker der keine nach dem UrhG geschützte Leistung erbringt muss die vollen 19% MwSt. aufschlagen. Ein Produzent der nach dem UrhG geschützte Leistungen erbringt (also maßgeblichen künstlerischen Einfluss hat) überträgt dem Auftraggeber dann gegen Vergütung die Nutzungsrechte. Auf diese Vergütung muss der Produzent nur 7% MwSt. aufschlagen. In beiden Fällen natürlich voraussgesetzt, dass die Person kein "Kleinunternehmer" im Sinne des Steuerrechts ist.

Näheres HIER.

In der Praxis ist es bei kleineren Produktionen natürlich meist so, dass eine Person beide Aufgaben übernimmt. Als Auftraggeber sind in diesen Fällen dann meist auch Privatleute oder "Kleinunternehmer" involviert, die natürlich ein Interesse daran hätten, möglichst nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die erbrachten Leistungen zu bezahlen. Von dieser Seite aus gesehen, hätte ein solcher Auftraggeber natürlich am liebsten einen Produzenten, der eben die tontechnische Arbeit "nebenbei kostenlos" mit erledigt und nur die Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte in Rechnung stellt. Stellt sich nur noch die Frage, ob der Auftragnehmer, dass auch "steuerrechtlich" machen darf, oder ob er beide Parts getrennt in Rechnung stellen muss. Wahrscheinlich gibt es hier aber in der Praxis einen absolut legalen Gestaltungsspielraum.

Der Auftragnehmer wird sich auch aus anderen Gründen lieber als Produzent engagieren und bezahlen lassen, er kann diese erhaltenen Vergütungen nämlich dann auch "bei der GVL anmelden" und nimmt dann an der Ausschüttung teil, was für ihn Mehreinnahmen (ohne Mehrkosten für den Auftraggeber) in Höhe von ca. 40% bedeutet.

Die Warnung von RockbüroSüd sollte man aber auch nicht ganz von der Hand weisen:

Ein Produzent genießt als Inhaber von Leistungschutzrechten besondere Rechte, die ihm gemäß UrhG zustehen und auf die er auch nicht vertraglich verzichten kann, z.B.:

- das Recht auf eine angemessene Vergütung
- den Anspruch auf eine weitere Beteiligung bei Bestsellern

(Genaueres HIER)

In der Praxis sind hier wohl kaum Probleme zu erwarten, aber sollte sich die Produktion zu einem ungeahnten Erfolg entwickeln oder stellt der Produzent aus anderen Gründen die Angemessenheit der Vergütung nachträglich in frage, kann er im nachhinein höhere Vergütung einfordern. Im Normalfall sind wohl keine Probleme zu erwarten und im Erfolgsfall hätte das - bei entsprechender Leistung - sicherlich auch seine Berechtigung. Ein "Mißbrauch" dieser Rechte ist aber nicht gänzlich auszuschließen.

Der Auftraggeber - der nun auch in der Rolle eines Verwerters ist - braucht auch einen vernünftigen Vertrag, denn im Zweifelsfall muss er nachweisen, dass und welche Nutzungsrechte er erworben hat. Mit einfachen Verträgen (unbegrenzte Rechteübertragung, pauschale Vergütung, etc.) à la "Künstlerquittung" bewegt man sich seit den urheberfreundlichen Anpassungen des UrhG im Jahre 2002 auf rechtlich dünnem Eis. Allerdings sind auch hier Probleme eigentlich nur dann zu erwarten, wenn Mißbrauch betrieben wird.

Beauftragt man einen selbstständigen Produzenten kann es auch passieren, dass ein Auftraggeber unwissentlich - selbst wenn es eine "Kleine" Band sein sollte - "künstlersozialabgabepflichtig" wird. Dann müsste er ca. 5% von den gezahlten Honoraren unaufgefordert an die Künstlersozialkasse abführen. Soweit die Theorie, aber selbst wenn der Auftraggeber es muss und tut, wäre es im Vergleich zu 19% MwSt. immer noch günstiger.

Beste Grüße

Uranus
 
Wow....
also danke nochmal an euch für die ausführlichen Erklärungen. Bin jetz um einiges schlauer.
Ansonsten...mal sehn, vielleicht nimmt man ja an einen Rockbüro kurs teil. Den Flyer hab ich zugeschickt bekommen. Feine Sache.

besten Dank nochmals
bob
 

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