• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Ausfall eines Engagement, was nun?, Ausfall Gig, Scgadensersatz

  • Ersteller ItsMagicSteve
  • Erstellt am
I
ItsMagicSteve
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
17.03.16
Registriert
16.02.16
Beiträge
2
Kekse
0
Hallo liebe Musikergemeinde,

Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage, welche ich hoffentlich mit Eurem wertvollen Input beantwortet bekomme.

Wir haben eine Band, welche seit fat 8 Jahren nun existiert und im Coverbereich Musik machen. Wir werden mittlerweile bis zu einem Jahr im Voraus gebucht und machen zu 80% Hochzeiten. Dies ist generell eigentlich sehr gut, nur haben wir die Erfahrung gemacht, dass manchmal viel passieren kann.

Nun zu meiner Frage: Wie handhabt Ihr das, wenn der Gig aus irgendeinem Grund nicht stattfinden kann von Kundenseite also Brautpaarseite??

Wir haben immer einen Vertrag und jetzt haben wir einen Fall, in welcher die Braut sich an Ihrem Termin im 8 Monat schwanger ist und nicht heiraten möchte mit einem dicken Bauch. Grundsätzlich verstehe ich Ihre Sorgen, aber was macht Ihr wenn der Gig abgesagt wird???
Verlangt Ihr trotzdem die Gage? Oder nur zu einem gewissen Prozentsatz??? Wir hatten so ähnliche Fälle bereits, wie Todesfall der Mama oder schwerer Krankheit (Leukämie der Braut) und wir haben dann eine Gutschrift gegeben, welche dann zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst wurden. Grundsätzlich würden wir nie den gerichtlichen Weg gehen wollen, ausser das Brautpaar wäre wirklich schräg drauf.

Das Dumme daran ist nur, dass wir in so einem Fall jedes Mal den 2. Ausweichtermin logischerweise anderweitig hätten vergeben können und den alten Termin oftmals wegen Kurzfristigkeit nicht anderweitig erneut belegen können :( :( :(

Wir haben in unserem Vertrag die Klausel, wenn der Bandauftritt vom Kunden abgesagt wird und der Bandauftritt nicht in Anspruch genommen wird, dann ist die Gage bis spätestens an dem Tag des Engagement zu bezahlen. Somit interessiert uns der Grund nicht, aber wir sind keine Unmenschen und schauen jeden Fall an, es geht dabei aber manchmal um Gagen im 4-stelligen Bereich und unsere Musiker sagen auch bei anderen Bands, wo sie hätten spielen können, ab.

Dazu kommt noch, dass wir anderen Paaren, welche Interesse für den Termin hatten, auch abgesagt hatten.

Wir kommen schliesslich auch und halten den Termin und überlegen es uns spontan auch nicht anders.

Wie handhabt Ihr das? Welchen Rat würdet Ihr uns geben?

Danke im Voraus für Euren wertvollen Input.

Cheers Steve
 
Eigenschaft
 
Nun, "pacta sunt servanda" das gilt auch hier, abziehen kann man ggf. nicht angefallene Fahrtkosten.
 
Wir haben in unserem Vertrag die Klausel, wenn der Bandauftritt vom Kunden abgesagt wird und der Bandauftritt nicht in Anspruch genommen wird, dann ist die Gage bis spätestens an dem Tag des Engagement zu bezahlen. Somit interessiert uns der Grund nicht, aber wir sind keine Unmenschen und schauen jeden Fall an, es geht dabei aber manchmal um Gagen im 4-stelligen Bereich und unsere Musiker sagen auch bei anderen Bands, wo sie hätten spielen können, ab.

Damit ist (zumindest rechtlich) alles geregelt. Was ihr menschlich daraus macht kann euch imho niemand abnehmen.

Da ich selber (derzeit) nicht in einer ähnlichen Situation bin (weder gut gebucht, noch Absagen von Terminen), kann ich nur berichten wie es befreundete Musiker machen: Der Vertrag ist bindend, jedoch wird das Zahlungsziel je nach Situation ggf. verschoben.
 
Warum macht ihr es nicht ähnlich wie bei sonstigen Buchungen (Hotels, Saalreservierungen, Schulungen etc), das ihr eine vertraglich geregelte Stornogebühr hat, die zeitlich abhängig ist, also ansteigt je näher der Termin kommt.

Bei sehr unerwarteten Dingen (z.B. ein Unfall) könnt ihr ja immer noch aus Kulanz auf die Gebühr verzichten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Wir haben immer einen Vertrag und jetzt haben wir einen Fall, in welcher die Braut sich an Ihrem Termin im 8 Monat schwanger ist und nicht heiraten möchte mit einem dicken Bauch.
Ich versteh schon, dass ihr kulant sein möchtet - aber war die Braut schon bei Vertragsabschluss schwanger? Wenn ja, dann wußte sie, dass sie im 8. Monat sein würde und damit gilt der Vertrag und somit ist die Gage zu bezahlen. Das wäre nämlich in meinen Augen eindeutig ihr Verschulden und es ist ja nicht einzusehen, dass ihr zum Handkuss kommt. Je nachdem wie weit es noch bis zu dem Termin ist könnt ihr ja von Euch aus eine Minderung der Zahlung (zb ein Monat vorher absagen sind nur noch 75% fällig, bis 3 Monate 60% etc) anbieten. Würde so was, wie vorgeschlagen, auch gleich in zukünftige Verträge aufnehmen.
Wenn die Braut nicht schwanger war, ihr also wirklich lange voraus gebucht wurdet und evtl. noch etwas Zeit bis zum abgesagten Termin bleibt (und ihr damit zumindest theoretisch die Möglichkeit ein anderes Engagement zu finden), dann könntet ihr ja noch kulanter sein.

Es ist also durchaus die Frage: wann wäre die Hochzeit gewesen, wie lange vorher wurde abgesagt? Waren die Umstände (in dem Fall Schwangerschaft) schon zu Vertragsabschluss bekannt?
Je knapper die Absage und wenn die Schwangerschaft schon bekannt war, desto höher solltet ihr den Ersatz verlangen. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und üblicherweise auch kein so plötzliches Ereignis!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und üblicherweise auch kein so plötzliches Ereignis!

Du hast recht, Krankheit ist es nicht, kommt dennoch oft über Nacht, kenn ich aus eigener Erfahrung... auch wenn ich selbst nie schwanger war....
 
Ja, aber wie gesagt: in dem Fall ist es in meinen Augen bedeutsam, ob die Schwangerschaft schon bei Vertragsabschluss bekannt war.

Aber noch was zur Vorgehensweise: ist das Paar entschlossen trotzdem zu heiraten und euch dann zu engagieren - möglicherweise halt erst in einem Jahr? Auch das sollte natürlich in die Überlegung einfliessen, wie ihr vorgeht (zb halbe Gage jetzt, wegen der Absage, nächstes Jahr ein Sonderpreis von zB nur 75% - so schafft man sich Freunde und ihr habt den guten Ruf keine Halsabschneider zu sein und bekommt vielleicht weitere Empfehlungen...)
 
Ich erlebe viele Musiker einfach als zu nett. Die Band bei meiner eigenen Hochzeit (3 Menschen in der Kirche, 2 x Gesang und 1 x Gitarre) hat nur "auf Zuruf" und ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet, war alles gut und hat funktioniert aber im Fall des Falles wären die halt ohne irgendwas dagestanden. Habe ich auch in anderen Situationen so erlebt - eine Band "versteht" Probleme und geht drauf ein, man will sich ja mit dem Auftraggeber gut stellen und so.

Der DJ hingegen, den ich für die Party am Abend engagiert hatte, war viel "professioneller" drauf. Der hatte einen sauberen Vertrag mit aufgeschlüsselten Leistungen und es ging glasklar hervor, was Anfahrt/Equipment/etc. waren und welcher Anteil die Gage war. Ebenso war klar festgelegt, wie mit Stornierungen etc. umzugehen ist. Somit hatte er - was ich wichtig finde! - das Recht eindeutig klar auf seiner Seite. Im "Fall des Falles" wäre also alles klar geregelt gewesen - er hätte sich vielleicht kulant gezeigt, aber mir war klar, dass ich hier einen Dienstleister-Profi verpflichte und eine finanzielle Verpflichtung eingehe (und dass es egal ist, ob das Event nun stattfindet oder nicht).

Neben einer klaren Vertragsregelung braucht es also auch die Frage in der Band, wie "professionell" man sowas sieht. Gerade bei Hochzeiten sage ich als Unbetroffener - mein Gott, wenn einen dasselbe Brautpaar nicht für den zweiten Hochzeitsversuch nicht wieder buchen würde, da sollte man mit leben können...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo,

Ich wollte noch ergänzen, dass letztens ein Bräutigam sogar gemeint hatte, was wäre denn wenn er krank werden würde, so ein bis zwei Tage vorher. Wäre auch ein Drama und ich wusste darauf gar nicht so einfach eine Antwort darauf. :( Vielleicht müsste er da ein Attest aufbringen, oder uns bezahlen.

Übrigens war die Braut bei Vertragsabschluss noch gar nicht schwanger, weil das gut 12 Monate vorher war.

Das Beste wäre, dass man die Band ganz normal bezahlt und bei dem neuen Termin eine neue Gage aushandelt. Machen ja manche Ärzte auch, wenn man einen Termin verschwitzt.
Dies ist aber nur Wunschdenken und wir schauen uns jeden Fall halt einzeln an.

Was ich halt nur dann ärgert, ist das man anderen interessierten Paaren abgesagt hat, welche mit Sicherheit entschlossener gewesen wären.

Paare glauben manchmal echt, dass sie so einfach den Termin verschieben können.

VG

Steve
 
Zuletzt bearbeitet:
An sich steht Euch ja die Gage laut Vertrag zu. Gerade wenn ihr so langfristig vorher gebucht werdet muss ja klar sein, dass ihr damit andere mögliche Engagements nicht annehmt, die wohl gegeben wären. Also solltet ihr darauf bestehen - wie @DerZauberer richtig schreibt: ihr seid Dienstleister - und eine enstsprechende Klausel habt ihr ja auch. Wenn Euch so eine Absage das erste Mal passiert ist: nehmt das als Gelegenheit und überlegt Euch ordentliche Stornoklauseln und Stornogebühren. Ich denke, da werden sich Vorlagen finden lassen - aber das ist ja auch in anderen Branchen üblich. Meine Schwiegermutter musste auch vor kurzem eine geplante Romreise aus Gesundheitsgründen absagen - die Stornoversicherung (bei Pauschalreisen ja nicht unüblich) hat dafür dann auch ein Attest verlangt. Also, seid nett, aber nicht zu nett!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das Beste wäre, dass man die Band ganz normal bezahlt und bei dem neuen Termin eine neue Gage aushandelt. Machen ja manche Ärzte auch, wenn man einen Termin verschwitzt.
Dies ist aber nur Wunschdenken und wir schauen uns jeden Fall halt einzeln an.

Ich finde nicht, dass das Wunschdenken ist. Wenn Geld fließt und das nicht nur ein Hobby-Ding ist oder ein Freundschaftsdienst, dann ist das meiner Meinung nach recht gut eindeutig zu regeln. Professioneller Vertrag und gut is'.

Man muss aber auch selbst als Anbieter/Dienstleister professionell sein: Wenn ich gebucht bin für sowas wie eine Hochzeit, dann hat der Auftritt auch stattzufinden (Sänger krank oder Gitarrist Arm gebrochen oder Drummer festgenommen oder Bassist verkatert - na dann bitte Ersatz besorgen und einen super Gig abliefern!) ODER man muss halt auch als Gebuchter mit entsprechenden "Strafen" rechnen (=wenn ich nicht auftreten kann und absagen muss, dann kann sich der Veranstalter davon zumindest teilweise Ersatz beschaffen).

Sieh es mal so: Wenn die für Hochzeit schon eine Feier geplant haben, so richtig mit Location mieten und Bankett-Dinner und so weiter, DANN IST DAS GELD FUTSCH, wenn sie aus welchem Grund auch immer nicht feiern. Anzahlung ist gemacht und meist ist die auch gleich die Storno-Gebühr - aus genau demselben Grund wie bei einer Band. Die Location kann doch sonst auch anderweitig Termine vergeben, nur eben kurzfristig nicht mehr.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben