Baujahr vs. Kaufjahr des Verstärkers (spez. Yamaha THR-30ii) u.U. problematisch?

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Hallo zusammen,

ich bin kompletter Einsteiger, was E-Gitarre und Verstärker angeht und habe mir kürzlich den Yamaha THR-30ii bestellt.

Ich musste nun leider feststellen, dass der Verstärker laut Versand-Label schon seit Mitte 2022 in dem Musikgeschäft lagernd war (also vermutlich Baujahr 2022 oder sogar 2021). Den Ladestand des integrierten Akkus kann man normalerweise mit einem kurzen Tastendruck anzeigen lassen, aber bei meinem bleibt alles tot. Darüber hinaus waren sämtliche Klebebänder schon mit einer zweiten Lage überklebt. Laut Shop wurde lediglich geprüft, ob sich der optionale kabellose Empfänger problemlos verbinden lässt und ansonsten sei der Zustand "neu".

Meine Frage an euch, da mir hier einfach die Erfahrung fehlt: Würdet ihr den Verstärker behalten? Er war lediglich 30€ günstiger als bei sämtlicher Konkurrenz aktuell. Auch wenn die Garantie erst mit dem Kaufdatum beginnt, hätte ich nun Bedenken, was die Haltbarkeit von Elkos, Akku etc. angeht.

Danke euch schon mal und viele Grüße
 
Um die Elkos würde ich mir da keine Gedanken machen, das mit dem Akku bzw. der Ladestandsanzeige ist aber fragwürdig. Du musst hier aber dann für Dich entscheiden, ob Dir die -30€ den Mangel wert sind. Ich wäre schon auf dem Weg zur Post.
 
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Was sollen wir sagen? DU fühlst Dich doch offensichtlich unwohl mit der Situation. Keiner von uns kann und wird Dir eine Garantie geben, dass auch in Zukunft alles passen wird.

"Den Ladestand des integrierten Akkus kann man normalerweise mit einem kurzen Tastendruck anzeigen lassen, aber bei meinem bleibt alles tot." -> Heißt das, dass der Akku auch nicht lädt? Damit wäre der Amp defekt und Umtausch, Reparatur oder Rückgabe wäre m.E. die Konsequenz.

"Darüber hinaus waren sämtliche Klebebänder schon mit einer zweiten Lage überklebt. Laut Shop wurde lediglich geprüft, ob sich der optionale kabellose Empfänger problemlos verbinden lässt und ansonsten sei der Zustand "neu"." -> Das klingt seltsam. Warum sollte man zur Prüfung einer kabellosen Verbindung an der Hardware eingreifen müssen?

Online gekauft beinhaltet ja auch ein Rückgaberecht, selbst ohne Gründe.

Good Luck :prost:
 
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Hey,
...aus meiner Zeit als Verkäufer im Musikgeschäft weiß ich noch gut wie mißmutig oft sogar ablehnend der Herstellervertrieb in Sachen Garantie Reparatur oft bei solchen Ladenhüter Geräten reagiert. Da hört man dann Sätze am Telefon wie: "Wie, das Ding ist schon 4 Jahre alt und jetzt soll das noch als neu repariert werden?...können wir doch nix machen wenn das bei euch 3 Jahre im Lager steht bevor ihr's verkauft"...uä...kenne ich gut.
Kurz und gut: wenn bei der Kiste die nächsten zwei Jahre ein Garantiefall entsteht, kann es sein dass der Hersteller sich entzieht und der Händler nicht reparieren kann...obwohl es anders sein müsste...
Schon allein deswegen würde ich das Gerät nicht akzeptieren😉
Gruß,
Bernie
 
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Nur mal so am Rande:
Geräte mit enthaltenem Akku kommen nie voll geladen vom Werk zum Händler, sondern haben nur eine geringe Grundladung. Erst der Endkunde lädt sie dann voll auf. Das hat was mit der Ladezeit im Werk zu tun, und auch was mit der theoretischen Feuergefahr geladener Akkus. Und wenn das Teil nun tatsächlich 4 Jahre rumgestanden ist, ist die wenige Akkuladung vollends weg. Bevor Du das Teil zurücksendest, kannst es ja mal laden. Das macht eine Rücksendung nicht unschädlich, aber zeigt Dir ob das Teil denn auch funktioniert.
 
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Vielen Dank für eure Antworten.


Ich wäre schon auf dem Weg zur Post
Was sollen wir sagen? DU fühlst Dich doch offensichtlich unwohl mit der Situation...
Das ist absolut richtig und ich habe auch sofort an Retoure gedacht. Ich wollte nur mal rumfragen, ob ich hier vielleicht viel zu kleinlich bin. Zumal ich die Kosten der Rücksendung selbst tragen müsste, da ich das bestimmt nicht als Mangel/ Defekt durchbekomme. Euer Feedback sagt mir jedenfalls, dass meine Bedenken absolut berechtigt sind.

Heißt das, dass der Akku auch nicht lädt? Damit wäre der Amp defekt und Umtausch, Reparatur oder Rückgabe wäre m.E. die Konsequenz.
Das habe ich noch gar nicht probiert. Ich wollte ihn und die ganzen Kabel noch gar nicht groß auspacken. Selbst wenn er noch laden sollte... Ich sehe die Problematik eher langfristig. Eine Kapazitätsmessung kann ich leider auch nicht durchführen.
Warum sollte man zur Prüfung einer kabellosen Verbindung an der Hardware eingreifen müssen?
Naja, dazu müsste man schon den Verstärker einschalten und schauen, ob sich beides verbindet, aber verifizieren kann ich das natürlich nicht.
Hey,
...aus meiner Zeit als Verkäufer im Musikgeschäft weiß ich noch gut wie mißmutig oft sogar ablehnend der Herstellervertrieb...
Danke dir für diese "Insider-Info". Genau solche Szenarien sind mir auch schon durch den Kopf gegeistert. Zumal Batterien als Verschleißteil eh immer exkludiert sind
Nur mal so am Rande:
Geräte mit enthaltenem Akku kommen nie voll geladen vom Werk zum Händler...
Genau. Normal sollten solche Akkus bei ca. mittlerem Ladestand gelagert werden. Bei längerer Lagerung müsste entsprechend mal zwischengeladen werden.

Ich versuche mal mit denen zu klären, ob sie mir bei den Rücksendekosten entgegenkommen können. Mittlerweile steht die Retoure für mich fest. Nachdem jetzt auch noch eine Fahne Zigarettenrauch aus der offenen Verpackung entströmt... Reicht
 
Das habe ich noch gar nicht probiert. Ich wollte ihn und die ganzen Kabel noch gar nicht groß auspacken.
Das solltest Du aber! Nur so lässt sich feststellen, ob Deine Zweifel berechtigt sind.

Selbst wenn er noch laden sollte... Ich sehe die Problematik eher langfristig. Eine Kapazitätsmessung kann ich leider auch nicht durchführen.
Och, die heutigen Li-Akkus haben nicht diese Problemchen, die man noch von NiMh so in Erinnerung hat. Da wäre ich entspannt. Ich recherchiere mal, was da drinne ist...
 
Zumal ich die Kosten der Rücksendung selbst tragen müsste, da ich das bestimmt nicht als Mangel/ Defekt durchbekomme.

Beim Fernabsatz (Online-Kauf, Telefon etc.) haben Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, um vom Vertrag zurückzutreten und die Ware ohne Grund zurückzugeben, wobei die Frist mit Erhalt der Ware beginnt und eine korrekte Belehrung durch den Händler erforderlich ist. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss erklärt werden, das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr.
Rücksendekosten: Grundsätzlich tragen Sie diese, wenn der Händler vorher darüber belehrt hat; viele Händler übernehmen die Kosten freiwillig.
Erstattung: Der Händler muss den Kaufpreis inklusive ursprünglicher Versandkosten erstatten, sobald die Ware bei ihm eingegangen ist oder Sie den Versand nachgewiesen haben.

Sicher alles nicht einfach, aber wenn Du unzufrieden bist, würde ich diese Lösung vorziehen. Vielleicht kann man ja mit den Leuten "reden".

Vielleicht ist es auch ein Mangel, dass es sich womöglich um B-Waren handelt, da eben nicht mehr unversehrt. Ich würde aber die gütliche Einigung suchen.
 
Nach meiner Recherche ist ein Li-Ion Akku verbaut (naja, da gibts halt auch riesige Unterschiede...) und generell mögen die das nicht, wenn sie lange bei 0% gelagert werden.

Wie wichtig ist dir der Akkubetrieb?
Wenn es dir nicht so wichtig ist behalten. Ist der Akku dann doch (irgendwann) hinüber und fu brauchst einen, kannst ja immer noch eine Powerbank anschließen...

Ist dir der Akkubetrieb wichtig, dann zurück.
 
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Das solltest Du aber! Nur so lässt sich feststellen, ob Deine Zweifel berechtigt sind.
Habe es heute mal gemacht (der Shop hat heute eh geschlossen). Er lässt sich problemlos laden und scheinbar habe ich die Anleitung erst falsch verstanden, da der Ladezustand per Knopfdruck nur im eingeschalteten Batteriebetrieb angezeigt wird (hatte es vorher nur ausgeschaltet probiert). Obwohl ich ihn nur paar Minuten geladen habe, wurde er mir nun direkt mit 3/3 Strichen angezeigt. Wundert mich irgendwie auch schon wieder. Zudem ändert das natürlich auch nichts an der bereits alten Elektronik samt Akku.

Och, die heutigen Li-Akkus haben nicht diese Problemchen, die man noch von NiMh so in Erinnerung hat. Da wäre ich entspannt. Ich recherchiere mal, was da drinne ist...
Also soweit ich weiß, sind Lithium-Akkus ebenso sehr empfindlich, was das Lagern bei sehr hohen und sehr niedrigen Ladeständen angeht.

Beim Fernabsatz (Online-Kauf, Telefon etc.) haben Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, um vom Vertrag zurückzutreten
Danke dir. Darüber weiß ich Bescheid und bei diesem Shop sind die Versandkosten bei Widerruf leider selbst zu tragen. Ich bin zwar der Meinung, dass dies kein "normaler" Widerruf ist, da es sich durch das Überlagern nur noch um B-Ware handelt und nicht "Zustand: Neu" , aber letztlich bin ich auf deren Kulanz angewiesen. Ich versuche sowas ohnehin immer diplomatisch zu regeln.

Nach meiner Recherche ist ein Li-Ion Akku verbaut (naja, da gibts halt auch riesige Unterschiede...) und generell mögen die das nicht, wenn sie lange bei 0% gelagert werden.
So kenne ich das auch. Nun scheint er zwar gar nicht komplett leer gewesen zu sein (siehe ganz oben), aber ich habe natürlich trotzdem absolut keinen Schimmer, was in den letzten knapp 4 Jahren mit dem Teil wirklich getrieben wurde.

Wie wichtig ist dir der Akkubetrieb?
Naja, zum jetzigen Zeitpunkt wäre er mir wohl tatsächlich gar nicht so wichtig. Allerdings will ich diese Anschaffung schon langfristig machen und zudem möchte ich bei nahezu dem Vollpreis keinen Kompromiss eingehen. Da könnte ich mir sonst gleich einen günstig bei Ebay/ Kleinanzeigen schießen, oder die alte Version ohne Akku.
 
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Obwohl ich ihn nur paar Minuten geladen habe, wurde er mir nun direkt mit 3/3 Strichen angezeigt. Wundert mich irgendwie auch schon wieder. Zudem ändert das natürlich auch nichts an der bereits alten Elektronik samt Akku.
Aktuelle Lithium-Ionen-Akkus haben eine Selbstentladung von nur ~1% pro Monat. Ein bisschen Standby-Strom wird der Amp auch gezogen haben, da er ja nur einen Taster als Schalter hat. Ganz so kritisch scheint es um den Akku aber nicht zu stehen.
Um eine "alte" Elektronik brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, was sollte da passieren? De-formierte Elkos? Ohne viele Entlade-/Ladezyklen und offenbar alles andere als leer leer gelagert, wird der Akku auch nicht degradiert sein.
Über eine "Überlagerung" würde ich mir demnach keine Gedanken machen, es ist ja kein Lebensmittel,
Ich würde an Deiner Stelle jetzt nicht mehr lange überlegen. Schick zurück, wenn Du kein gutes Gefühl hast, ansonsten behalten und Spaß haben, die THR-II sind tolle Übungsamps.
 
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da der Ladezustand per Knopfdruck nur im eingeschalteten Batteriebetrieb angezeigt wird (hatte es vorher nur ausgeschaltet probiert).
Welcher Ladestand wurde dir das angezeigt?

Zudem ändert das natürlich auch nichts an der bereits alten Elektronik samt Akku.
Meinen Transistor Verstärker hat nach fast 20 Jahren noch immer funktioniert wie am ersten Tag, obwohl er auch jahrelang ungenutzt herum stand. Hab ihn dann wegen Anschaffung eines Röhrenamps verkauft...

Also soweit ich weiß, sind Lithium-Akkus ebenso sehr empfindlich, was das Lagern bei sehr hohen und sehr niedrigen Ladeständen angeht.
Sehr hohe Ladestände sind heutzutage weniger ein Problem. Mmeine Firmenlaptops hängen praktisch 24/7 an der Ladestation, und die Akkus waren nach 7 Jahren immer noch top.

Ich bin zwar der Meinung, dass dies kein "normaler" Widerruf ist, da es sich durch das Überlagern nur noch um B-Ware handelt und nicht "Zustand: Neu" , aber letztlich bin ich auf deren Kulanz angewiesen. Ich versuche sowas ohnehin immer diplomatisch zu regeln.
"Überlagern" gibts bei solchen Produkten nicht.
Der Gesetzgeber ist teilweise auch sehr großzügig bei dem Begriff "Neuware". Auch wenn der Amp schon mehrfach im Rahmen der 14 tägigen Rückgabefrist ausprobiert wurde, gilt der grundsätzlich als Neuware. Es sei denn es gibt Gebrauchsspuren...
 
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Wenn ich das alles richtig interpretiere, war die Verpackung schon mal geöffnet und nicht das Gerät (bitte korrigieren, wenn ich falsch liege) um eine Funktionsprüfung vorzunehmen, was ich weder als kritisch, noch in irgendeiner Art unlauter ansehe.
Auch das ein Gerät/Produkt bei einem Händler längere Zeit am Lager liegt ist imho völlig normal.
Der erste Akkutest war ein "Bedienerfehler", weil vorab nicht in die Bedienungsanleitung geschaut wurde.
Aus meiner Sicht, auch wenn es das Fernabsatzgesetz da einfach macht, alles keine moralisch/technisch adäquaten Rückgabegründe.
Falls Du doch zurückgeben möchtest - ok.
Dass dabei Versandkosten anfallen, finde ich völlig ok, bei anderen ist der eventuelle Rückversand halt schon eingepreist.

Schau mal auf der Yamaha Homepage, für einige Geräte (z.B. meine kürzlich gekauften DXR8, übrigens auch schon ältere Lagerware) bietet Yamaha bei Registrierung eine verlängerte Garantie (tw. bis zu 7 Jahre) an.
 
Ohne viele Entlade-/Ladezyklen und offenbar alles andere als leer leer gelagert
Ich kann nur leider nicht verifizieren, was in der ganzen Zeit tatsächlich passiert ist. Auch vollgeladen sollten die Akkus eigentlich nicht gelagert werden. Bzgl. der Elkos hatte ich nur mal an anderer Stelle gelesen, dass die mit der Zeit eintrocknen und Schaden nehmen, wenn sie über lange Zeit nicht geladen werden.

Welcher Ladestand wurde dir das angezeigt?
Bevor ich den Verstärker eingeschaltet habe, habe ich ihn etwa 5 Minuten geladen. Nach dem Einschalten wurden mir dann schon direkt 3/3 Striche angezeigt, also nahezu voll.

Sehr hohe Ladestände sind heutzutage weniger ein Problem. Mmeine Firmenlaptops hängen praktisch 24/7 an der Ladestation, und die Akkus waren nach 7 Jahren immer noch top.
Oh okay. Ich kenne da eher das Phänomen, dass die Laptops dann nur noch mit angeschlossenem Ladekabel funktionieren.

Überlagern" gibts bei solchen Produkten nicht.
Der Gesetzgeber ist teilweise auch sehr großzügig bei dem Begriff "Neuware".
Gesetzlich stimmt das natürlich. Vielleicht bin ich mittlerweile einfach von anderen Shops zu sehr verwöhnt. Bei vielen Händlern sind Retouren direkt B-Ware bzw. "gebraucht wie neu".

Wenn ich das alles richtig interpretiere...
Genau. Lediglich der Karton und die Schutzfolie um den Verstärker wurden schon mal geöffnet und wieder zugeklebt. Danke für dein Feedback hier.

Schau mal auf der Yamaha Homepage
Da habe ich geschaut. Die THRs sind da nicht gesondert gelistet, weswegen wohl "nur" die Standard-Garantie greift. Batterien/ Akkus sind natürlich wie immer ausgenommen.
 
Ich kann nur leider nicht verifizieren, was in der ganzen Zeit tatsächlich passiert ist. Auch vollgeladen sollten die Akkus eigentlich nicht gelagert werden. Bzgl. der Elkos hatte ich nur mal an anderer Stelle gelesen, dass die mit der Zeit eintrocknen und Schaden nehmen, wenn sie über lange Zeit nicht geladen werden.
Nichts für Ungut, aber: Du scheinst mit viel falschem Halbwissen Ängste zu generieren und auch hier leicht eine Welle zu machen.
Elektrolytkondensatoren trocknen nicht "ein", wenn über den hier fraglichen Zeitraum nicht geladen. Nach einigen Jahren de-formieren sie, die isolierende, bei der Formierung gebildete Oxidschicht baut sich ohne Ladung ab, als Ergebnis gibt es einen je nach Schaltung hohen Einschaltstrom, bis die Oxidschicht wieder aufgebaut ist (ja. der Effekt ist reversibel, aber am besten unter kontrollierten Bedingungen durchzuführen).
Das alles kannst Du für den fraglichen Zeitraum und diesen Verstärker aber getrost wieder vergessen. Er läuft ja auch offenbar fehlerfrei.
Gerne nochmals: Schick zurück oder Spiel mit Glück, Deine Wahl :)
 
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Tut mir leid, dass ich offenbar Fehlinformationen gefunden und hier gestreut habe. Ich kann den Beitrag oben leider nicht mehr ändern. Es war jedenfalls nie meine Absicht Ängste zu schüren.

Nur um das hier noch zum Abschluss zu bringen: Da ich einfach zu keinem guten Gefühl kam, habe ich ihn mittlerweile zurückgeschickt und heute schon den neuen erhalten. Im Lager seit Juli 2025 und noch komplett unberührt.

Danke nochmal für euer Feedback und eure Einschätzungen zu dem Thema.:)
 
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