Baujahr vs. Kaufjahr des Verstärkers (spez. Yamaha THR-30ii) u.U. problematisch?

L
LeMacaron
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.12.25
Registriert
15.12.25
Beiträge
2
Kekse
0
Hallo zusammen,

ich bin kompletter Einsteiger, was E-Gitarre und Verstärker angeht und habe mir kürzlich den Yamaha THR-30ii bestellt.

Ich musste nun leider feststellen, dass der Verstärker laut Versand-Label schon seit Mitte 2022 in dem Musikgeschäft lagernd war (also vermutlich Baujahr 2022 oder sogar 2021). Den Ladestand des integrierten Akkus kann man normalerweise mit einem kurzen Tastendruck anzeigen lassen, aber bei meinem bleibt alles tot. Darüber hinaus waren sämtliche Klebebänder schon mit einer zweiten Lage überklebt. Laut Shop wurde lediglich geprüft, ob sich der optionale kabellose Empfänger problemlos verbinden lässt und ansonsten sei der Zustand "neu".

Meine Frage an euch, da mir hier einfach die Erfahrung fehlt: Würdet ihr den Verstärker behalten? Er war lediglich 30€ günstiger als bei sämtlicher Konkurrenz aktuell. Auch wenn die Garantie erst mit dem Kaufdatum beginnt, hätte ich nun Bedenken, was die Haltbarkeit von Elkos, Akku etc. angeht.

Danke euch schon mal und viele Grüße
 
Um die Elkos würde ich mir da keine Gedanken machen, das mit dem Akku bzw. der Ladestandsanzeige ist aber fragwürdig. Du musst hier aber dann für Dich entscheiden, ob Dir die -30€ den Mangel wert sind. Ich wäre schon auf dem Weg zur Post.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Was sollen wir sagen? DU fühlst Dich doch offensichtlich unwohl mit der Situation. Keiner von uns kann und wird Dir eine Garantie geben, dass auch in Zukunft alles passen wird.

"Den Ladestand des integrierten Akkus kann man normalerweise mit einem kurzen Tastendruck anzeigen lassen, aber bei meinem bleibt alles tot." -> Heißt das, dass der Akku auch nicht lädt? Damit wäre der Amp defekt und Umtausch, Reparatur oder Rückgabe wäre m.E. die Konsequenz.

"Darüber hinaus waren sämtliche Klebebänder schon mit einer zweiten Lage überklebt. Laut Shop wurde lediglich geprüft, ob sich der optionale kabellose Empfänger problemlos verbinden lässt und ansonsten sei der Zustand "neu"." -> Das klingt seltsam. Warum sollte man zur Prüfung einer kabellosen Verbindung an der Hardware eingreifen müssen?

Online gekauft beinhaltet ja auch ein Rückgaberecht, selbst ohne Gründe.

Good Luck :prost:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Hey,
...aus meiner Zeit als Verkäufer im Musikgeschäft weiß ich noch gut wie mißmutig oft sogar ablehnend der Herstellervertrieb in Sachen Garantie Reparatur oft bei solchen Ladenhüter Geräten reagiert. Da hört man dann Sätze am Telefon wie: "Wie, das Ding ist schon 4 Jahre alt und jetzt soll das noch als neu repariert werden?...können wir doch nix machen wenn das bei euch 3 Jahre im Lager steht bevor ihr's verkauft"...uä...kenne ich gut.
Kurz und gut: wenn bei der Kiste die nächsten zwei Jahre ein Garantiefall entsteht, kann es sein dass der Hersteller sich entzieht und der Händler nicht reparieren kann...obwohl es anders sein müsste...
Schon allein deswegen würde ich das Gerät nicht akzeptieren😉
Gruß,
Bernie
 
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Nur mal so am Rande:
Geräte mit enthaltenem Akku kommen nie voll geladen vom Werk zum Händler, sondern haben nur eine geringe Grundladung. Erst der Endkunde lädt sie dann voll auf. Das hat was mit der Ladezeit im Werk zu tun, und auch was mit der theoretischen Feuergefahr geladener Akkus. Und wenn das Teil nun tatsächlich 4 Jahre rumgestanden ist, ist die wenige Akkuladung vollends weg. Bevor Du das Teil zurücksendest, kannst es ja mal laden. Das macht eine Rücksendung nicht unschädlich, aber zeigt Dir ob das Teil denn auch funktioniert.
 
Vielen Dank für eure Antworten.


Ich wäre schon auf dem Weg zur Post
Was sollen wir sagen? DU fühlst Dich doch offensichtlich unwohl mit der Situation...
Das ist absolut richtig und ich habe auch sofort an Retoure gedacht. Ich wollte nur mal rumfragen, ob ich hier vielleicht viel zu kleinlich bin. Zumal ich die Kosten der Rücksendung selbst tragen müsste, da ich das bestimmt nicht als Mangel/ Defekt durchbekomme. Euer Feedback sagt mir jedenfalls, dass meine Bedenken absolut berechtigt sind.

Heißt das, dass der Akku auch nicht lädt? Damit wäre der Amp defekt und Umtausch, Reparatur oder Rückgabe wäre m.E. die Konsequenz.
Das habe ich noch gar nicht probiert. Ich wollte ihn und die ganzen Kabel noch gar nicht groß auspacken. Selbst wenn er noch laden sollte... Ich sehe die Problematik eher langfristig. Eine Kapazitätsmessung kann ich leider auch nicht durchführen.
Warum sollte man zur Prüfung einer kabellosen Verbindung an der Hardware eingreifen müssen?
Naja, dazu müsste man schon den Verstärker einschalten und schauen, ob sich beides verbindet, aber verifizieren kann ich das natürlich nicht.
Hey,
...aus meiner Zeit als Verkäufer im Musikgeschäft weiß ich noch gut wie mißmutig oft sogar ablehnend der Herstellervertrieb...
Danke dir für diese "Insider-Info". Genau solche Szenarien sind mir auch schon durch den Kopf gegeistert. Zumal Batterien als Verschleißteil eh immer exkludiert sind
Nur mal so am Rande:
Geräte mit enthaltenem Akku kommen nie voll geladen vom Werk zum Händler...
Genau. Normal sollten solche Akkus bei ca. mittlerem Ladestand gelagert werden. Bei längerer Lagerung müsste entsprechend mal zwischengeladen werden.

Ich versuche mal mit denen zu klären, ob sie mir bei den Rücksendekosten entgegenkommen können. Mittlerweile steht die Retoure für mich fest. Nachdem jetzt auch noch eine Fahne Zigarettenrauch aus der offenen Verpackung entströmt... Reicht
 
Das habe ich noch gar nicht probiert. Ich wollte ihn und die ganzen Kabel noch gar nicht groß auspacken.
Das solltest Du aber! Nur so lässt sich feststellen, ob Deine Zweifel berechtigt sind.

Selbst wenn er noch laden sollte... Ich sehe die Problematik eher langfristig. Eine Kapazitätsmessung kann ich leider auch nicht durchführen.
Och, die heutigen Li-Akkus haben nicht diese Problemchen, die man noch von NiMh so in Erinnerung hat. Da wäre ich entspannt. Ich recherchiere mal, was da drinne ist...
 
Zumal ich die Kosten der Rücksendung selbst tragen müsste, da ich das bestimmt nicht als Mangel/ Defekt durchbekomme.

Beim Fernabsatz (Online-Kauf, Telefon etc.) haben Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, um vom Vertrag zurückzutreten und die Ware ohne Grund zurückzugeben, wobei die Frist mit Erhalt der Ware beginnt und eine korrekte Belehrung durch den Händler erforderlich ist. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss erklärt werden, das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr.
Rücksendekosten: Grundsätzlich tragen Sie diese, wenn der Händler vorher darüber belehrt hat; viele Händler übernehmen die Kosten freiwillig.
Erstattung: Der Händler muss den Kaufpreis inklusive ursprünglicher Versandkosten erstatten, sobald die Ware bei ihm eingegangen ist oder Sie den Versand nachgewiesen haben.

Sicher alles nicht einfach, aber wenn Du unzufrieden bist, würde ich diese Lösung vorziehen. Vielleicht kann man ja mit den Leuten "reden".

Vielleicht ist es auch ein Mangel, dass es sich womöglich um B-Waren handelt, da eben nicht mehr unversehrt. Ich würde aber die gütliche Einigung suchen.
 
Nach meiner Recherche ist ein Li-Ion Akku verbaut (naja, da gibts halt auch riesige Unterschiede...) und generell mögen die das nicht, wenn sie lange bei 0% gelagert werden.

Wie wichtig ist dir der Akkubetrieb?
Wenn es dir nicht so wichtig ist behalten. Ist der Akku dann doch (irgendwann) hinüber und fu brauchst einen, kannst ja immer noch eine Powerbank anschließen...

Ist dir der Akkubetrieb wichtig, dann zurück.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben