Paulie
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Hallo,
könnt Ihr mir kurz die Rechtslage erklären?
Ich habe mir von Youtube eine Karaoke-Spur von "Rain" der Beatles heruntergeladen und dazu meinen Gesang mit Audacity abgemischt. Instrumentalspur war also original.
Dies habe ich bei Facebook in einer Beatles-Cover-Gruppe gepostet. Das Videomaterial waren Filmchen, die im Netz ausdrücklich zur freien Nutzung bestimmt waren.
Kurze Zeit später war es von UMG gesperrt. Nun habe ich neulich gelesen, dass Tonträger über 50 Jahren zur freien Nutzung freigegeben sind.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, dies anzufechten, was aber Konsequenten bis hin zur Sperrung meines Kontos haben könnte. Nehm ich die Anfechtung an, passiert mir scheinbar nichts.
Wie ist denn das rechtlich? Darf ich das tatsächlich nicht? Vor allem heißt es, dass UMG annimmt, an 43 Sekunden des Songs rechte zu haben, es handelt sich um die letzte Strophe. Den Rest darf ich also veröffentlichen?! Durchblick ich nicht.
könnt Ihr mir kurz die Rechtslage erklären?
Ich habe mir von Youtube eine Karaoke-Spur von "Rain" der Beatles heruntergeladen und dazu meinen Gesang mit Audacity abgemischt. Instrumentalspur war also original.
Dies habe ich bei Facebook in einer Beatles-Cover-Gruppe gepostet. Das Videomaterial waren Filmchen, die im Netz ausdrücklich zur freien Nutzung bestimmt waren.
Kurze Zeit später war es von UMG gesperrt. Nun habe ich neulich gelesen, dass Tonträger über 50 Jahren zur freien Nutzung freigegeben sind.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, dies anzufechten, was aber Konsequenten bis hin zur Sperrung meines Kontos haben könnte. Nehm ich die Anfechtung an, passiert mir scheinbar nichts.
Wie ist denn das rechtlich? Darf ich das tatsächlich nicht? Vor allem heißt es, dass UMG annimmt, an 43 Sekunden des Songs rechte zu haben, es handelt sich um die letzte Strophe. Den Rest darf ich also veröffentlichen?! Durchblick ich nicht.
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