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Beatles-Karaoke-Cover von UMG gesperrt

Paulie
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Hallo,

könnt Ihr mir kurz die Rechtslage erklären?

Ich habe mir von Youtube eine Karaoke-Spur von "Rain" der Beatles heruntergeladen und dazu meinen Gesang mit Audacity abgemischt. Instrumentalspur war also original.
Dies habe ich bei Facebook in einer Beatles-Cover-Gruppe gepostet. Das Videomaterial waren Filmchen, die im Netz ausdrücklich zur freien Nutzung bestimmt waren.

Kurze Zeit später war es von UMG gesperrt. Nun habe ich neulich gelesen, dass Tonträger über 50 Jahren zur freien Nutzung freigegeben sind.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, dies anzufechten, was aber Konsequenten bis hin zur Sperrung meines Kontos haben könnte. Nehm ich die Anfechtung an, passiert mir scheinbar nichts.

Wie ist denn das rechtlich? Darf ich das tatsächlich nicht? Vor allem heißt es, dass UMG annimmt, an 43 Sekunden des Songs rechte zu haben, es handelt sich um die letzte Strophe. Den Rest darf ich also veröffentlichen?! Durchblick ich nicht.
 
Eigenschaft
 
Nun habe ich neulich gelesen, dass Tonträger über 50 Jahren zur freien Nutzung freigegeben sind.

Dann besser nochmal intensiver forschen und genauer lesen. Eigentlich lassen sich alle Anfragen dieser Art durch genug Eigeninitiative klären. Und selbst wenn man "keine Lust hat sich durch zig Quellen zu lesen", weil man dann angeblich "auch nicht schlauer" ist, hier auf dem MB wurden solche Sachverhalte schon wiederholt angesprochen, es reicht also meist die Suchfunktion zu bemühen. Kurzum: Du hast unerlaubt Material verwendet und kannst froh sein, dass dich UMG nicht bis auf die Unterhose verklagt.
 
Aber der Song ist doch über 50? Also muss ich die letzten 43 Sekunden rausschneiden und den Rest darf ich verwenden?
Ach so, es ist nicht das original der Beatles, aber 1 zu 1 von dem Macker nachgespielt, sodass es kaum zu unterscheiden ist.
 
Hi,

Wird der Song vom Youtube Algoryhthmus richtig erkannt, wenn er fertig analysiert wurde? mir ist schon 2 oder 3x passiert das irgendein fragment aus einer meiner Videos für ein anderes Lied gehalten wurde, und deshalb das Video gesperrt wurde, obwohl es überhaupt nicht das war, daher die erste Frage.
Es kommt wirklich auf den Willen der Rechteinhaber darauf an, wenn das Lied richtig erkannt wird, aber der Rechteinhaber nicht wünscht das es abspielbar ist, bleibt es gesperrt
 
Mal so ins blaue hinein: viele urheberrechtliche Regelungen haben Entfristungen, die nichts mit dem Datum der Veröffentlichung zu tun haben, sondern mit dem Tod des Urhebers (so ist es zumindest in Deutschland). Kann es sein, dass da in Bezug auf die 50 Jahre ein Missverständnis vorliegt?
 
Die Songs sind in D bis 70 Jahre nach dem Tod der Urhebers geschützt, egal wann die Veröffentlichung war. Und m. W. gilt da das Todesjahr des zuletzt verstorbenen. Bei Beatles-Songs kann es also noch ein Weilchen dauern, bis diese gemeinfrei sind.
 
Ich hab so ca 70 Songs auf Youtube sehr viele davon sind Cover.
J.J. Cale, Beatles, Tim Hardin, Bob Dylan alles mögliche.
Ich hab das selbstverständlich auch in der Beschreibung dazugeschrieben.

Da ich aber keine Monetarisierung aktiviert habe (geht ja gar nicht unter 1000 Abos und die hab ich natürlich nicht) wird wohl auch nichts davon gesperrrt.

Ein einziger Song wurde "geflaggt" das er jemanden gehört. Der Song ist "As the years go passing by" von Peppermint Harris.
Gesperrt ist er trotzdem nicht.
Es ist nur ein Hinweis bei "Einschränkungen" zu sehen das ich bei etwaiger Monetarisierung diesen Song nicht dafür wählen kann.

Ich verwende allerdings kein Soundmaterial von jemanden anderen, alles was man hört bin ich.
Die Sachen sind jetzt schon seit 2 Jahren auf Youtube, ich glaube nicht das da noch was kommt (rechtlich).
 
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Da ich aber keine Monetarisierung aktiviert habe (geht ja gar nicht unter 1000 Abos und die hab ich natürlich nicht) wird wohl auch nichts davon gesperrrt.

Ein einziger Song wurde "geflaggt" das er jemanden gehört. Der Song ist "As the years go passing by" von Peppermint Harris.
Gesperrt ist er trotzdem nicht.
Es ist nur ein Hinweis bei "Einschränkungen" zu sehen das ich bei etwaiger Monetarisierung diesen Song nicht dafür wählen kann.

Dann wurden deine Songs von YouTubes Content-ID System nicht als Cover-Version erkannt. Das ist ein System, das automatisiert erkennt, ob zB ein Song gecovert wurde oder eine original Audioaufnahme verwendet wird.

Ein Rechteinhaber kann für jeden seiner verwalteten Songs einstellen was dann passiert:
  • Video sperren
  • Nicht sperren, aber Monetarisierung für den Song geht an ihn
  • nichts
Gerade im zweiten Fall ist es egal, was der Kanaleigner eingestellt hat oder ob der Kanal überhaupt Monetisieren kann! Der Rechteinhaber entscheidet, ob Werbung geschalten wird oder nicht. Der Kanal, auf dem das Video läuft, hat dabei kein Mitspracherecht. Da bei dir aber nur ein Song geflaggt wurde, wurden die anderen Songs schlichtweg nicht erkannt.
 
wurden die anderen Songs schlichtweg nicht erkannt.

Das ist interessant da ich ja bei den gecoverten Songs logischerweise die richtigen Titel angegeben habe.
Das bedeutet der Titel (der Text des Titels) fliesst gar nicht in die Erkennung ein. :confused:Faszinerend.:gruebel:
Youtube und sein Copyright System sind schon ein seltsames Konstrukt.
 
Das ist interessant da ich ja bei den gecoverten Songs logischerweise die richtigen Titel angegeben habe.
Das bedeutet der Titel (der Text des Titels) fliesst gar nicht in die Erkennung ein. :confused:Faszinerend.:gruebel:
Youtube und sein Copyright System sind schon ein seltsames Konstrukt.

Genau, da wird einfach das Audio im Video analysiert. Eigentlich ein ziemlich gutes System, weil dadurch Cover erst ermöglicht werden. Man kann Covern, aber der Urheber bekommt trotzdem sein Geld.
 

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