• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

BWA für Freiberufler

C
CT89
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
07.03.18
Registriert
07.03.18
Beiträge
1
Kekse
0
Hallo zusammen,

Ich bin freiberuflicher Musiker und verdiene mein Geld mit Intrumentalunterricht.
Gehaltsnachweise bekomme ich von meiner Musikschule, wo ich als Honorarkraft angestellt bin.
Jetzt habe ich aus aktuellem Anlass :) Elterngeld beantragt, woraufhin von der Elterngeldstelle eine Betriebswirtschaftliche Auswertung gefordert wurde.
Ich finde es ziemlich fies, dass denen weder die Gehaltsnachweise noch der Steuerbescheid genügt, sondern sie von mir (gerade in diesem Zeitraum) verlangen, mich in diese Materie einzuarbeiten.
Zumindest die ersten Google Ergebnisse klingen nach erweiterten Excel-Kenntnissen, die benötigt werden.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Erstellen einer BWA? Gibt es irgendwo brauchbare Muster für Musiker? Wie kompliziert ist es eigentlich?

Danke für jede brauchbare Hilfe!
 
Eigenschaft
 
Hallo,

bei mir ist es zwar nicht die Musik, aber ich bin anderweitig freiberuflich tätig. Ich hab eben mal meine Buchhaltungssoftware (Lexware Buchhalter Plus) um eine BWA gebeten und das unterscheidet sich eigentlich nicht groß von der Einnahme/Überschussrechnung, die ich beim Finanzamt einreiche. Sprich Einnahmen und Ausgaben gegliedert nach verschiedenen Posten (Konten) also Reisekosten, Arbeitszimmer, Telefon etc.

Hast Du denn eine solche Aufstellung bereits für die Steuerreklärung gemacht? Vielleicht ist es davon ja gar nicht weit zur BWA.

Banjo
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo,
genau so wie Banjo es vorgeschlagen hat, würde ich es auch machen.
Was für das Finanzamt reicht, reicht dafür schon lange. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben=Überschuss (Gewinn) - Aufstellung sollte reichen.

Ich würde es so machen: Genau die schon für die Steuererklärung eingereichte Überschussrechnung auch dort einreichen.
Solltest Du gar keine Auslagen haben, also das Honorar gleich Deinem Einkommen aus freiberuflicher Arbeit sein, würde ich das so schreiben. Oder halt in einer einfachen Liste unter Ausgaben Null schreiben.
Brauchst Du im Prinzip gar kein Excel für, da reicht eine Word-Tabelle. Excel ist halt nur schick, weil es auch Rechenfunktionen hat.

Herzliche Grüße, viel Erfolg - und schreib, wie es ausgegangen ist ...

x-Riff
 
@CT89 Eine HONORARKRAFT erhält keine GEHALTSNACHWEISE, sondern schreibt Rechnungen. In Deinem Fall sollte eine Einnahme-Überschuss Rechnung ausreichen. Bitte mal lesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Sehr guter Hinweis, Yesterday!
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben