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Coversong als Teil einer Album-Veröffentlichung

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Doomson
Doomson
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Hallo allerseits,

hier eine Frage zu Coversongs. Es kommt ja relativ häufig vor, dass Bands/Musiker eine oder mehrere Coverversionen auf einem Album veröffentlichen, das ansonsten aus Eigenkompositionen besteht. Wie ist denn hier die urheberrechtliche Lage? An wen kann man sich wenden, um die Berechtigung zum Veröffentlichen und Vervielfältigen einer solchen Coverversion zu erhalten? Sich einfach an den Original-Interpreten und/oder dessen Label zu wenden, scheint nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Die Rechtslage sollte ja geklärt sein, bevor ein solches Albumprojekt gemastert, geschweige denn veröffentlicht wird, denn sollte sich nach dem Mastering herausstellen, dass man die Coverversion doch nicht veröffentlichen darf oder dies nur dürfte, wenn man Gebühren entrichtet, die man sich nicht leisten kann, dann wäre das Mastering ja effektiv für die Katz gewesen und man müsste ein neues Master ohne den Coversong anfertigen lassen. Inwieweit ist das Label des covernden Interpreten da vielleicht auch in der Pflicht, sich um die Rechte zu kümmern?


Vielen Dank fürs Lesen!
 
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Erstmal zur Klarstellung: handelt es sich wirklich um ein Cover oder um eine Bearbeitung? Das ist da recht wichtig.
 
nn hier die urheberrechtliche Lage? An wen kann man sich wenden, um die Berechtigung zum Veröffentlichen und Vervielfältigen einer solchen Coverversion zu erhalten? Sich einfach an den Original-Interpreten und/oder dessen Label zu wenden, scheint nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Die Rechtslage sollte ja geklärt sein, bevor ein solches Albumprojekt gemastert, geschweige denn veröffentlicht wird, denn sollte sich nach dem Mastering herausstellen, dass man die Coverversion doch nicht veröffentlichen darf oder dies nur dürfte, wenn man Gebühren entrichtet, die man sich nicht leisten kann, dann wäre das Mastering ja effektiv für die Katz gewesen und man müsste ein neues Master ohne den Coversong anfertigen lassen. Inwieweit ist das Label des covernden Interpreten da vielleicht auch in der Pflicht, sich um die Rechte zu kümmern?
das ist einer der gründe wieso es verwertungsgesellschaften gibt, die übernehmen in solchen fällen die lizenzierung und das inkasso.
 
Hi Doomson,

Erstmal zur Klarstellung: handelt es sich wirklich um ein Cover oder um eine Bearbeitung? Das ist da recht wichtig.

Richtig. Covern im Sinne des Nachspielens des Originals darf jeder. Wichtig ist nur, dass die richtigen Credits angegeben werden, so dass die entsprechende Tantiemenausschüttung an die richtigen Autoren + Verlage kommt.

Etwas anderes liegt vor, wenn man Komposition und/oder lyrics verändert. dann bedarf es einer ausdrücklichen (!) also möglichst schriftlichen Genehmigung der Rechteinhaber.Letzteres kann recht zeitaufwendig werden!

Inwieweit ist das Label des covernden Interpreten da vielleicht auch in der Pflicht, sich um die Rechte zu kümmern?

Nach meinen Erfahrungen sollte immer das Label versuchen, Bearbeitungsrechte ein zu holen. Als Einzelperson wird man meistens gar nicht ernst genommen auf internationalem Businessparkett.

das ist einer der gründe wieso es verwertungsgesellschaften gibt, die übernehmen in solchen fällen die lizenzierung und das inkasso

Das Inkasso schon. Die Lizenzierung im Sinne des Einholens von Bearbeitung - und/oder Verwertungsrechten übernehmen sie natürlich NICHT! - Darum muss sich der Künstler, sein Label und sein Verlag kümmern.
 
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das ist einer der gründe wieso es verwertungsgesellschaften gibt, die übernehmen in solchen fällen die lizenzierung und das inkasso.
Das Inkasso schon. Die Lizenzierung im Sinne des Einholens von Bearbeitung - und/oder Verwertungsrechten übernehmen sie natürlich NICHT! - Darum muss sich der Künstler, sein Label und sein Verlag kümmern.
die verwertungsgesellschaft nimmt im namen der von ihr vertretenen urheber diverse verwertungsrechte wahr. von ihr erhält man die erlaubnis das von ihr vertretene werk auf einen tonträger zu pressen oder im internet zu verkaufen, insofern lizenziert sie werke für die nutzer.

bearbeitungen sind ein anderes thema, bislang geht es dem threadersteller aber nur um coverversionen.
 
Einspruch lieber ambee,

die verwertungsgesellschaft nimmt im namen der von ihr vertretenen urheber diverse verwertungsrechte wahr. .

Nehmen wir die GEMA. Ich melde als GEMA-Mitglied mein Werk an " ambee versus Jongleur". Als Autoren treten wir beide in Erscheinung.
Nun kontrolliert die GEMA, wo unser Werk gelistet wird: live, in den Medien, im Internet. Die entsprechenden Veranstalter und Vertreiber müssen für ihr Geschäft gebühren an die GEMA entrichten, welche diese wiederum teilweise an die Autoren weiterleiten. Also Inkassobetrieb.

Die GEMA hat einen Verteilungsplan, aus dem sich die Prozente ableiten, die die Autoren und Verlage erhalten. Das ist der Punkt, wo die GEMA in die Verwertung eingreift. ABER: sie ist niemals Rechteinhaber, Das sind die Autoren und/oder beteiligte Verlage.


von ihr erhält man die erlaubnis das von ihr vertretene werk auf einen tonträger zu pressen oder im internet zu verkaufen, insofern lizenziert sie werke für die nutzer

Dem widerspreche ich! Die GEMA gibt keine Erlaubnisse, denn sie ist kein Rechteinhaber!

Sie verlangt lediglich, dass in die Kalkulation einer CD der Tantiemenanteil der Autoren einkalkuliert wird, welchen der Veröffentlicher dem Preßwerk zahlen muss. Das Presswerk wiederum überweist dann ca 1,50 € / CD an die GEMA.
DAS entfällt meines Erachtens, wenn die Autoren KEINE GEMA-Mitglieder sind.

Das Gleiche gilt für Internetplattformen. Die Plattform muss für jeden Titel zahlen, der gelistet ist... wenn die Autoren Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sind.

Immer noch unterschiedlicher Meinung?
 
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Die GEMA gibt keine Erlaubnisse, denn sie ist kein Rechteinhaber!

Immer noch unterschiedlicher Meinung?
bitte hör auf hier halbwahrheiten zu verbreiten. das hat nichts mit unterschiedlicher meinung zu tun, das sind fakten. im berechtigungsvertrag steht klar und deutlich "der Berechtigte übertragt der GEMA als Treuhänderin folgende Rechte..." und weiter "die GEMA ist berechtigt die ihr übertragenen rechte im eigenen namen auszuüben ... oder die Benutzung zu untersagen" und "mit beendigung des vertrags fallen die rechte an den berechtigen zurück"

somit ist die GEMA für den vertraglich geregelten zeitraum inhaber der entsprechenden verwertungsrechte. was du vllt meinst sind die verlags-, urheber-, bearbeitungs-, sync- und sonstige rechte. die verbleiben in der tat beim urheber bzw. verlag.



Sie verlangt lediglich, dass in die Kalkulation einer CD der Tantiemenanteil der Autoren einkalkuliert wird...
der GEMA ist egal wer wie kalkuliert, solange derjenige der ihre werke vervielfältigt dafür zahlt.


...welchen der Veröffentlicher dem Preßwerk zahlen muss. Das Presswerk wiederum überweist dann ca 1,50 € / CD an die GEMA.
keine ahnung wo du das her hast, aber dem presswerk zahlt man nur die herstellungskosten der CDs. zwischen presswerk und GEMA fließen keinerlei gelder. die einzige verbindung zwischen presswerk und GEMA besteht darin, dass presswerke die produzierten CDs nur rausgeben dürfen, wenn eine GEMA-meldung oder -freistellung vorliegt.
 
hallo ambee,

lass mir einige Tage Zeit. Ich werde die Frage, welche Rechte ich als GEMA-Mitglied abgetreten habe, mal mit der GEMA abstimmen. - Vermutlich haben wir einige begriffliche Verständnisschwierigkeiten. Also, was verstehe ich unter der uneingeschränkten Wahrnehmung der eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte, was Du und was die GEMA.

Fakt ist beispielsweise, dass ich als Texter doch wohl zusätzliche Lizenzpunkte am Verkauf von Tonträgern aushandeln kann (und dies auch schon erfolgreich tat), ohne die GEMA fragen zu müssen. Und ich brauche mMn auch nicht "die Erlaubnis" der GEMA, ein Werk auf Tonträger zu veröffentlichen. - Allerdings kann einen die Praxis natürlich blind für die Feinheiten von Verträgen machen. Dein nachvollziehbarer Hinweis auf den Berechtigungsvertrag irritiert mich jedenfalls momentan tatsächlich.

Um für mich festzustellen, wer von uns welche Halbwahrheiten verbreitet, werde ich der Sache vor Ort auf den Grund gehen. Ich melde mich nach meinem Gespräch mit der GEMA nochmals.

Gruß
 
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Wenn ich zum Meinungsaustausch meine unmaßgebliche Auffassung hinzufügen darf:

Langfassung

§ 1 Abs. 1 des Berechtigungsvertrages ...

Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA (...) Urheberrechte

... irritiert im Zusammenhang mit den Regeln unseres Urheberrechts (UrhG).

Wer sich in diesem Subforum etwas auskennt, der weiß um die gebetsmühlenartig wiederholte Binsenweisheit, dass Urheberrechte weder verkauft noch veschenkt noch übertragen werden können, allenfalls ist das Urheberrecht im Wege des Erbens vom Schöpfer des Werkes zu erwerben. Und nun "verlangt" die GEMA - scheinbar gesetzeswidrig - die Übertragung der Urheberrechte, so jedenfalls liest es sich eingangs § 1 Abs. 1 des Berechtigungsvertrages. Dann aber sollte man sich das letzte Drittel des § 1 Abs. 1 auf der Zunge zergehen lassen, dann wird klar, was tatsächlich übertragen wird ...

Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA (...) Urheberrechte (...) in folgendem Umfang zur Wahrnehmung (...)

Es werden demnach zwar grundsätzlich nicht übertragbare Urheberrechte abgetreten, indessen ist die Einschränkung im sachlichen Anwendungsbereich und die Zweckbindung unverkennbar. Mithin findet den Buchstaben des Berechtigungsvertrages nach schon ein Übergang der Urheberrechte statt, allerdings werden der GEMA (lediglich) die in den nachfolgenden Absätzen des Berechtigungsvertrages beschriebenen und ausdrücklich einzeln aufgeführten Rechte der GEMA zur Lizenzierung (an Dritte) übertragen. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine beispielhafte Aufzählung - der Rechtekatalog ist abschließend gefaßt.

Wenn jetzt jemand den Einwand erhebt, dass die Abtretung nicht nur für

gegenwärtig zustehende(n)

Rechte gilt, sondern die Formulierung

(...) während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Urheberrecht (...)

massiv gegen die Normen des BGB über die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, der, ... ja, der könnte mit seiner Auffassung durchaus richtig liegen :D


Kurzfassung

ambee hat recht! ;)

EDIT: natürlich können davon abweichende, vorrangige Individualvereinbarungen zwischen Vertragspartnern gertroffen werden. Das ist nicht gesetzlich verboten. Unzulässig ist hier nur die Diskussion über materiell-rechtliche Fragen, die sich im im konkreten Fall stellen.
 
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Ich glaub, die Diskussion ist dem Fragesteller ganz schnell viel zu kompliziert geworden, und eine klare Antwort für den simpelsten Fall hat er immer noch nicht bekommen. ^^

Solange Ihr ein echtes Cover macht, den Song also relativ originalgetreu nachspielt und keine "Bearbeitung" vornehmt, ist das nämlich sehr easy. Ihr müsst ja sowieso fürs Presswerk den GEMA-Lizenzantrag machen. Da schreibt Ihr den Song mit seinen Originalurheber einfach drauf, schickt das an die GEMA und zahlt den entsprechenden Tarif. Bei einem Album voller Coversongs nimmt die GEMA knapp 14 % vom Verkaufspreis. Das wird aber anteilig berechnet, Ihr zahlt also entsprechend weniger, wenn ihr nur ein oder zwei GEMA-pflichtige Songs auf dem Album habt.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Rechte an dem Song überhaupt von der GEMA wahrgenommen werden. Das kann man über das Recherche-Tool auf deren Website herausfinden.
 
Vielen Dank für die Antworten und für das sehr differenzierte Ausdiskutieren der Rechtslage! :) Mir ist nicht ganz klar, wo die Grenze zwischen Cover und Bearbeitung zu ziehen ist. Wenn man - sagen wir mal - die Grundkomposition und auch den Text unverändert beibehält, aber ein paar Instrumente anders besetzt (bzw. besetzen muss) oder auch ein zusätzliches (beispielsweise Percussion, die im Original nicht enthalten ist, somit quasi neu "komponiert" wurde) einbaut/untermischt, ist das dann schon eine Bearbeitung? Irgendwo dazwischen gäbe es für mein Empfinden noch so etwas wie eine "Interpretation", aber rechtlich nützt einem das im Zweifelsfall wenig. Das würde es natürlich deutlich komplizierter machen. Ansonsten hört sich das Ganze ja in der Praxis weitaus unkomplizierter an als ich erwartet hätte, somit muss man sich dann vermutlich auch nicht wundern, wenn weder Urheber noch Label auf Anfragen reagieren. ;)

Eine Frage bleibt: Könnte es sein, dass ein Label nur deswegen, weil ein Coversong auf dem Album enthalten ist (und dafür Abgaben zu zahlen wären), eine Veröffentlichung ablehnt? Alles so Sachen, die man sich wohl vor der Labelsuche überlegt haben sollte...

Indessen werde ich mal einen Blick auf das erwähnte Recherche-Tool auf der GEMA-Website werfen, danke auch für diesen Hinweis!
 
Mir ist nicht ganz klar, wo die Grenze zwischen Cover und Bearbeitung zu ziehen ist. Wenn man - sagen wir mal - die Grundkomposition und auch den Text unverändert beibehält, aber ein paar Instrumente anders besetzt (bzw. besetzen muss) oder auch ein zusätzliches (beispielsweise Percussion, die im Original nicht enthalten ist, somit quasi neu "komponiert" wurde) einbaut/untermischt, ist das dann schon eine Bearbeitung?
es gibt keine fest definierte grenze, da der übergang zwischen cover, arrangement und bearbeitung fließend ist. wenn man melodie, harmonie oder text verändert, also nicht nur etwas für andere besetzung arrangiert oder umstellt, dann ist das üblicherweise eine bearbeitung. es hängt davon ab wie tief in das stück eingegriffen und was verändert wurde, das kann man nicht pauschal beurteilen.

Eine Frage bleibt: Könnte es sein, dass ein Label nur deswegen, weil ein Coversong auf dem Album enthalten ist (und dafür Abgaben zu zahlen wären), eine Veröffentlichung ablehnt? Alles so Sachen, die man sich wohl vor der Labelsuche überlegt haben sollte...
da würde ich mir keine sorgen machen. man bietet einem label ja üblicherweise kein fertiges produkt an, bzw. ein label wird selten das, was ein künstler ihm anbietet, direkt so ohne veränderung veröffentlichen. vor einer veröffentlichung gibt es einen intensiven austausch zwischen künstler und label, was man sich vorstellt, wie das album aussehen sollen, was für songs drauf sollen, usw...
 
Danke für die Rückmeldung! Ich denke, man kann es dann wohl unter den von mir geschilderten Umständen noch als Cover betrachten, letztlich bleibt das Stück (Melodie, Harmonie und Text, wie du sagst) ja intakt und ohne Einschränkung wiederzuerkennen. Ist das wirklich so schlimm mit Labels? Naja, mal sehen, es ist ohnehin nach bisheriger Erfahrung zu urteilen überaus unwahrscheinlich, dass es so weit überhaupt kommen wird. Es macht sich ja anscheinend niemand die Mühe, das Potenzial der Musik an sich zu beurteilen, stattdessen wird immer nur auf der Klangqualität rumgehackt, die ungemastert ja erklärtermaßen noch nicht final ist. Aber das ist ein anderes Thema und gehört hier ja eigentlich gar nicht hin. ;)
 
Eine Frage bleibt: Könnte es sein, dass ein Label nur deswegen, weil ein Coversong auf dem Album enthalten ist (und dafür Abgaben zu zahlen wären), eine Veröffentlichung ablehnt?

Die Kosten sind kein Argument, die haben sie ja sowieso, wenn zum Beispiel die Urheber der Band in die GEMA gehen.

Ich würde mir da eher konzeptionell Gedanken machen, warum denn eine Newcomerband unbedingt ein 1:1 nachgespieltes Cover auf dem Album drauf haben muss. Ich könnte auch den Standpunkt des Labels verstehen, dass da lieber ein weiterer Song drauf soll, mit dem sich Band selbst präsentiert, oder man eben die komplizierte Variante probiert, sich eine Genehmigung zur Bearbeitung zu holen, damit die Band wenigstens noch kreatives Potenzial zur Schau stellen kann. 1:1-Cover ist halt für die meisten Hörer wenig Mehrwert.
 
Tja, 1:1 wäre es ja nicht, wenn es anders instrumentiert wäre, ohne das Grundarrangement dabei zu verändern. Posaune durch Gesang zu ersetzen ist doch z.B. durchaus potentiell von interpretatorischem Wert. ;) Für eine nähere Begründung des Covers müsste man nun allzu konkret werden, womit ich in Anbetracht der Forenregeln lieber vorsichtig bin. Geht man nun aber davon aus, dass ein Album ohnehin schon mehr als eine Stunde Spielzeit hat, würde ein zweieinhalbminütiger Coversong (z.B.) wohl weder den Braten fett machen, noch Platz für Eigenkompositionen wegnehmen. Ich finde Coverversionen selbst übrigens auch in den meisten Fällen relativ überflüssig und gebe dir insofern recht, als sie irgendwie schon Teil des Konzepts sein müssen, sie sollten auf irgendeine Weise an genau die Stelle gehören an der sie stehen, um dem Ganzen etwas Besonderes hinzuzufügen.
 
Ganz pragmatisch macht das das Studio mit der GEMA und dem Presswerk.

Falls Ihr das selbst machen woll - würde ich aber nicht:
http://www.cd-herstellung.net/gema.php

Probleme wird es wohl keine geben, so viele Cover/Eigenkompositionen-CD-Mischlinge wie es gibt (auch unsere;-).
 

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