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Der Weg auf die Bühne: Ratgebersuche: Finanzamt, Gewerbe, GEMA, uvm.

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Moin zusammen.

Wir haben mit unserer Hobbyband mehrere gigs gehabt. Gage gab es in der Regel nicht, allenfalls mal „auf Hut“. Gage war auch nicht die Triebfeder.

Jetzt haben wir eine Anfrage für einen gut dotierten gig, den wir gerne bestreiten wollen. Veranstalter ist eine Kommune. Bevor wir naiv dort hineinrennen, frage ich an, ob jemand einen Tipp für einen Ratgeber (Buch, link, oder ähnliches) im Sinne von „Der Weg auf die Bühne für Anfänger“ hat. Es geht hier vor allem um Fragen wie Steuerpflicht, Gewerbeanmeldung, Rechnungsstellung, GEMA, und und und …

Ich möchte nicht wegen eines Hobbys später Ärger haben …

Danke für die Rückmeldungen.

VG Thomas
 
Da hat der deutsche Staat mal wieder gute Arbeit geleistet.

Wenn überhaupt, stellt dem Veranstalter oder wer auch immer die Entlohnung vornimmt, einfach eine Privatrechnung aus und gut ist's. Sollte so ein Fall wiederholt vorkommen (Daumen drücken), dann könnt ihr euch immer noch Gedanken über eine geeignete Geschäftsform machen.
 
Privatrechnung aus und gut ist's
Das sind freiberufliche Einkünfte, die Ihr in der Steuererklärung natürlich angeben müsst.
Aber: Fahrtkosten, Instrumentenkosten, Proberaum-Miete, CDs, Noten usw. alles gegenrechnen. Dann bleibt bei Hobby-Bands in der Regel deutlich unter Null übrig und das ganze zählt fürs FA als Liebhaberei.

Aufpassen müsst Ihr bei CD-Verkauf und ähnlichem, da rutscht man schnell in die Kategorie Gewerblich. Aber das scheint bei Euch ja zum Glück nicht zuzutreffen ;)

GEMA macht oft der Veranstalter. Schreibt das einfach in den Vertrag mit rein.

Am einfachsten ist es, wenn jeder eine Rechnung getrennt stellt. Dann gibt es die Frage nach der Gesellschaftsform nicht. Sonst wärt ihr theoretisch eine GbR.
Wichtig: Keine Umsatzsteuer (MWSt) draufschreiben! Nach §19 umsatzsteuerfrei.

Ich kene es aber auch so, dass einer im Namen aller die Rechnung stellt und dann das Geld weiterüberweist. Bis jetzt gab es da keine Probleme mit dem FA. Aber ich weiß nicht, ob der Fall wirklich streng rechtlich so abgesichert ist.

Naja, ist alles Nervkram ;)
 
Die einzig relevante Frage ist, will das Finanzamt was abhaben vom Kuchen. In der Regel wird sowas als Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht betrachtet, da das bisschen "Zusatzeinkommen" ja typischerweise wieder in die Ausübung des Hobbys fließt. Sicher beantworten kann das nur das FA selbst, ich hab dazu bei Bedarf immer freundlich angerufen und nachgefragt. Da das FA im Rahmen der Gesetze ziemlichen Ermessensspielraum hat, kann auch nur das zuständige FA sichere Aussagen treffen. Bei mir sagten sie beispielsweise, jährliche EInkünfte von ein paar Hundert Euro würden für sie nicht mal ne Abgabepflicht der Steuererklärung begründen, da (s.o.) Liebhaberei. Wer sich nicht erklären muss, muss halt auch nix abgeben, sofern er Ausgaben in ähnlicher Höhe hat. Und wer hat die als Musiker nicht?

Eine Rechnung kann jeder von euch auch privat stellen, ihr solltet dabei aber wenigstens recherchieren, was alles auf einer Rechnung drauf sein muss. Und nicht den Verweis auf die Kleinunternehmerregelung vergessen (§19 UStG).

Die GEMA-Anmeldung ist Sache des Veranstalters, er wird aber vermutlich dafür von euch ne Auflistung aller Titel benötigen.

@opa_albin war wohl etwas schneller
 
Zuletzt bearbeitet:
GEMA macht oft der Veranstalter. Schreibt das einfach in den Vertrag mit rein.
GEMA IST Sache des Veranstalters. Als angefragte Band gibt man dem Veranstalter nur eine Liste der songs, die man spielt, damit der Veranstalter das der GEMA melden kann.
Dass einige Veranstalter das auf die Bands abwälzen wollen, ist bedauerlich, ändert aber nichts am Sachverhalt.

Ansonsten alles gute Tipps. Ist ein finanzieller Zuverdienst (anteilige Gage minus anteilige Ausgaben), die jeder in seiner Jahreseinkommenssteuer angibt.

x-Riff
 
Die Jungs haben einen (!) bezahlten Auftritt. "Gut dotiert" wird nicht genau definiert, aber ich wette darauf, dass am Ende pro Nase maximal eine dreistellige Summe mit einer Eins vorne dran dabei rumkommt. Klar kann man deswegen jetzt ein Fass aufmachen, wenn man schon so hart konditioniert wurde...
 
Klar kann man deswegen jetzt ein Fass aufmachen, wenn man schon so hart konditioniert wurde...
Ich finde das schon gut, wenn der Kollege sich vorher Gedanken macht, ob er was beachten muss.
Dafür ist das Forum doch gut.

Nochmal zur ursprünglichen Frage: Ich hatte mal vor Jahren ein Buch dazu "Der Musiker im Steuerrecht" von Sören Bischof, ein Steuerberater und Nebenbei-Musiker. Ob das noch aktuell ist, weiß ich aber nicht.
Die grundsätzlichen Hinweise dürften aber noch stimmen.
 
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Danke für die Rückmeldungen … gut dotiert heißt nicht 100 € p.P. … ist aber auch egal ... Das am Ende des Tages alles finanzrechtlich unter „Kleinmist“ und ggf. Liebhaberei fällt und die Grenze von - waren es 17.000 € p.a.? - fällt, ist mir völlig klar. Aber warum soll man es nicht „sauber“ machen oder sich angreifbar machen?

Natürlich könnte ich selbst eine Rechnung schreiben, sogar USt. Auswerfen, aber darum geht es mit nicht. Bei Stadtfesten oder Firmenevents o.ä. werden sich jedesmal dieselben Fragen stellen … Daher war mein Ansinnen: Gibt es ein Nachschlagewerk mit Tipps nach dem Motte „Ab auf die Bühne für dummies/Anfänger“. Hat jemand einen „Buchtipp“? Link? … ich will keine Kohle für meinen Steuerberater abgeben und mag mir die Sachen nicht mühsam zusammensuchen…

Opa-Albin: Danke
 
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Es gibt einige Bücher zum Thema "Musikbusiness", die allerdings in aller Regel weitaus mehr Themen beackern als nur "den ersten Live-Auftritt". Kann für den Interessierten trotzdem hilfreich sein ... Gib beim großen A einfach mal "Musikbusiness" ein, da gibt's ganz gut Auswahl.

Ich selbst hatte mir vor Jahren mal den Titel "Die neue Praxis im Musikbusiness" geleistet, 12. Auflage. War interessant und umfangreich, aber schludrig aktualisert (die erneuerten Passagen hatten eine andere Formatierung und strotzten vor Trennungsfehlern), was mich an der Aktualität der - sehr umfangreichen - Musterverträge etc. zweifeln ließ. Von daher keine uneingeschränkte Empfehlung. Das Buch gibt's jetzt in der 13. Auflage, wie's da aussieht, weiß ich nicht.

Als Einstieg würde ich mir heute wahrscheinlich eher "Erfolgreich im Musikbusiness für Dummies" zulegen, einfach weil ich mit der Dummies-Bücherreihe recht gute Erfahrungen gemacht habe. Vom Umfang her wird auch das Teil weit über das hinausgehen, was ihr aktuell braucht, aber ein wenig mehr Hintergrund-Infos sind ja auch nicht unbedingt schlecht ...
 
Ah Danke… die Dummies-Reihe kenne ich, habe mir 2 davon gekauft und nie ganz gelesen… Dann werde ich das Große A mal befragen …
 
… so … habe die 13. Aufl. von „Die neue Musikpraxis“ als gebrauchtes Buch bestellt …
 
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Wenn eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden muss, wozu eine Pflicht besteht, wenn die Einkünfte eines Kalenderjahres insgesamt den Grundfreibetrag von 9408,- € übersteigen, dann müssen darin auch solche Einnahmen wie die von Gigs wie hier angesprochen angegeben werden.

Der Abzug von Ausgaben, die zum Erzielen dieser Einnahmen nötig waren, wird aber auf Dauer nur anerkannt, wenn dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wird. Das ist alleine dann der Fall, wenn die Einnahmen dauerhaft die Ausgaben übersteigen, also ein Gewinn erzielt wird.
Wer nach drei Jahren aber immer noch ´in den Miesen´ steckt, dem wird das Finanzamt einige bohrende Fragen stellen. Die Frist von drei Jahren deshalb, weil es ja etwas dauern kann, bis z.B. nach einer Firmengründung die ursprünglichen Investitionen von den Einnahmen überholt werden.
Sollte man dann keine wirklich guten Argumente haben, warum immer noch kein Plus aufgetaucht ist, dann wird das Finanzamt die Tätigkeit (hier die Gigs) als "Liebhaberei" einstufen - und zwar rückwirkend für alle drei Jahre! Die Ausgaben werden dann aberkannt und für die Einnahmen wird eine Steuernachzahlung fällig.

Wenn also jemand die Idee haben sollte, bei Einnahmen von z.B. einigen Hundert Euro im Jahr, seine kompletten Neuanschaffungen, Instrumente, PA, Fahrtkosten usw. immer gegen zu rechnen in deutlich höheren Größenordnungen, wird unsanft erwachen. Bei "Liebhaberei" (= Hobby) lässt sich nichts absetzen.

Hier sind rhttps://www.smartsteuer.de/online/lexikon/l/liebhaberei/

Bei der Umsatzsteuer bitte bedenken: Schon die einmalige Ausweisung einer Umsatzsteuer wird als freiwillige Entscheidung für eine Umsatzsteuerpflicht angesehen, denn das ist grundsätzlich möglich, auch wenn man unter der Umsatzsteuer-Freigrenze bleibt. Für Händler, die Waren ankaufen und weiter verkaufen ist das z.B. sinnvoll.
Mit dem aktiv werden der Umsatzsteuerpflicht, muss auf allen Rechnungen aus selbständigen Tätigkeiten ausgewiesen werden.
Bei Gigs und der Unterschreitung der Freigrenze würde ich immer empfehlen, die Kleingewerberegelung in Anspruch zu nehmen. Alles andere macht nur viel Arbeit und schmälert im Zweifel nur die Einnahmen, wenn man die vielleicht gar nicht auf die Gage drauf rechnen kann. An Rechnungen mit Umsatzsteuer haben im Übrigen nur gewerbliche Kunden Interesse, die ihrerseits Umsatzsteuerpflichtig sind. Die Hochzeiter, die euch für die Feier engagieren, können damit üblicherweise nichts anfangen.
 
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Der Abzug von Ausgaben, die zum Erzielen dieser Einnahmen nötig waren, wird aber auf Dauer nur anerkannt, wenn dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wird. Das ist alleine dann der Fall, wenn die Einnahmen dauerhaft die Ausgaben übersteigen, also ein Gewinn erzielt wird.
Das sollte auch dazu gesagt werden: Der Clou dabei ist doch, dass ohne Gewinnerzielungsabsicht auch die Einnahmen nicht der Einkommensteuer unterliegen - und damit auch die Gagen aus den Bandauftritten nicht in die Steuererklärung müssen.

Als Hobbyband, die dauerhaft mehr reinsteckt als sie rausbekommt, ist es wirklich das Cleverste, einmal nett mit dem zuständigen Finanzamt zu telefonieren. Dann schildert man die Lage und fragt, ob diejenigen im Amt die Einschätzung "Hobby" teilen und wiederholt die Frage pro forma mit Bezug auf das Telefonat einmal schriftlich, dann hat man es schwarz auf weiß.

Sämtliche Belege über Ausgaben würde ich jahrelang aufbewahren, damit die Kosten des Hobbys immer nachweisbar bleiben.
 
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für die Einnahmen wird eine Steuernachzahlung fällig.
So wie Du es schilderst, gibt es aber keine Einnahmen. Und somit auch keine Nachzahlung.

Das Problem Nachzahlung besteht eher bei Leuten, die große Ausgaben geltend gemacht haben, die dann bei Liebhaberei rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
 
Wenn eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden muss, wozu eine Pflicht besteht, wenn die Einkünfte eines Kalenderjahres insgesamt den Grundfreibetrag von 9408,- € übersteigen, dann müssen darin auch solche Einnahmen wie die von Gigs wie hier angesprochen angegeben werden.
Imho ist diese Aussage völlig aus der Luft gegriffen und schlicht falsch. Arbeitnehmer, die nicht durch Nebeneinkünfte (mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Kapitalerträge, Mieteinkünfte etc) pflichtveranlagt sind, müssen erst mal gar keine Erklärung abgeben, da ja über die Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber bereits Steuern entrichtet sind. Und genau in diesem Fall gilt es beim FA in Erfahrung zu bringen, ob die durchschnittlichen jährlichen Gagen als steuerpflichtige Nebeneinkünfte zu werten sind oder nicht (s.o.). Wenn das FA es als Liebhaberei einstuft, sind diese Minisummen KEINE Einkünfte im Sinne der ESt und müssen auch NICHT angegeben werden. Es können dann aber natürlich auch KEINE Betriebsausgaben angesetzt werden. Ist für die meisten Hobbymusiker vermutlich die praktikabelste Herangehensweise.

Wenn die Einnahmen regelmäßig die Aufwendungen zu übersteigen beginnen, muss man halt in den sauren Apfel beissen und die Lage neu bewerten. Sobald man aber in einem Jahr Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angibt, ist man weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kommt man dem nicht fristgerecht nach, erfolgt im Folgejahr eine Schätzung, die nicht unbedingt gering ausfällt. Schließlich geht das FA ja davon aus, dass man seine Einkünfte erfolgreich von Jahr zu Jahr steigert. Mir hat ein Finanzbeamter am Telefon dazu mal gesagt, dass sie diese Schätzungen gerne mal höher ansetzen, um den Steuerpflichtigen zur zukünftigen Mitarbeit zu motivieren ;)
 
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Arbeitnehmer, die nicht durch Nebeneinkünfte (mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Kapitalerträge, Mieteinkünfte etc) pflichtveranlagt sind, müssen erst mal gar keine Erklärung abgeben, da ja über die Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber bereits Steuern entrichtet sind. Und genau in diesem Fall gilt es beim FA in Erfahrung zu bringen, ob die durchschnittlichen jährlichen Gagen als steuerpflichtige Nebeneinkünfte zu werten sind oder nicht (s.o.). Wenn das FA es als Liebhaberei einstuft, sind diese Minisummen KEINE Einkünfte im Sinne der ESt und müssen auch NICHT angegeben werden. Es können dann aber natürlich auch KEINE Betriebsausgaben angesetzt werden. Ist für die meisten Hobbymusiker vermutlich die praktikabelste Herangehensweise.
Richtig, das hatte ich nicht beachtet, dass steuerpflichtige Arbeitnehmer und Angestellte ja gar nicht verpflichtet sind, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, weil ihre Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis ja automatisch versteuert sind (wobei es aber für die meisten ratsam sein dürfte, denn in den meisten Fällen bekommt man ja etwas zurück, wenn man die Ausgaben geltend macht, die bei der Einziehung der Steuer ja gar nicht berücksichtigt wurden, weil sie dem Finanzamt zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sein können).
In der Tat dürften die meisten Hobbymusiker ihr Musizieren aus ihrem anderweitigen Einkommen subventionieren und ihre Ausgaben für das Hobby übersteigen regelmäßig ihre Einkünfte daraus . sofern überhaupt welche anfallen. Damit liegt auch per Definition keine Gewinnerzielungsabsicht vor und steuerrechtlich handelt es sich eindeutig um Liebhaberei. Und ohne Gewinn gibt es auch nichts dazu anzugeben.
Erst wenn tatsächlich Überschüsse anfallen, also ein Gewinn erzielt wird und dieser sich auch dauerhaft abzeichnet, wird es im steuerrechtlichen Sinne irgendwann ernst.

Im Zweifel kann man seinen zuständigen Finanzbeamten dazu fragen. Die dürfen zwar keine Steuerberatung machen, dürfen und sollen aber Auskünfte zu steuerrechtlichen Zusammenhängen geben.

Sobald man aber in einem Jahr Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angibt, ist man weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
So isses! Und das unabhängig von der Höhe der Einkünfte, und auch, wenn es mal eine Zeit lang Verluste gibt.
Erst wenn man dem Finanzamt gegenüber nachweist, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht mehr anstrebt, kann man wieder von dieser Pflicht entbunden werden.
 
So isses! Und das unabhängig von der Höhe der Einkünfte, und auch, wenn es mal eine Zeit lang Verluste gibt.
Wäre ja auch Quatsch, keine Erklärung abzugeben, wenn Du Verluste hast!

Ich würde das auch bei Verlusten immer weiter machen, bis das FA mal sagt, dass es die jetzt nicht mehr anerkennt.
 
Vielleicht wurde das schon mal hier erwähnt, aber

Fragen zu dem Steuerrecht sind Rechtsfragen und man sollte das hier gesagte nur als Hinweis sehen. Wirklich qualifizierte Aussagen sollte man sich immer von Steuerfachleuten holen. Hier in Österreich kann man konkrete Fragen auch beim Finanzamt stellen. Die dort Beschäftigten müssen verbindliche Aussagen dazu machen. Will man eine allgemeine Beratung ist eine Konsultation bei einem Steuerberater besser.
Also nochmal. Was hier gesagt wird ist nett aber nichts worauf man sich in Rechtsfragen verlassen soll.
 
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Hallo,

nur mal so am Rande bemerkt, werden Steuern grundsätzlich auf den Gewinn gezahlt und das Steuerjahr ist im Regelfall das Kalenderjahr. Es ist zwar gut und richtig, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern, klar ist aber zu Anfang des Jahres noch gar nichts.

Ich empfehle, alle Belege rund um das Thema Musik aufzubewahren und auch ein paar Notizen zu machen (wann gab es wo wieviel Gage). Ein Schuhkarton und ein größerer Zettel reichen da völlig aus. Dann am Ende des Jahres mal addieren, wie viel Gage überhaupt reinkam. Das Gleiche bei den Kosten wie Verbrauchsmaterial (Saiten, Picks etc.), Reparaturen am Equipment, Unterrichtskosten, Probenraummiete, Fahrten zu Auftritten und Proben. Und dann mal von der Gagensumme die Kostensumme abziehen - danach bin ich meistens erstmal zum Weinen in den Keller gegangen und das Thema Finanzamt war fast erledigt. Schuhkarton mit Inhalt bitte aufheben.

Disclaimer: Dies ist keine Beratung sondern nur eine Empfehlung.

Gruß

erniecaster
 
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Ich würde auf jeden Fall bei dem für euch zuständigen Finanzamt und ggf. auch bei der für Gewerbe zuständigen Stelle nachfragen (Stadt/Ordnungsamt/Gewerbeamt).
In dem Moment, wenn ihr z.B. Merch verkauft kann es sein, dass es unter Handel fallt und ihr einen Gewerbeschein braucht.
Alles unter 22.000 EUR Jahresumsatz (ist vor ein paar Jahren von 17.500 EUR angehoben worden) kann noch unter die Kleinunternehmerregel fallen, also kein MwSt.-Ausweisung auf Rechnungen und keine USt.-Erklärung ans FA.
Angeben sollte man ohnehin alles, wenn man Einnahmen durch Veranstaltungen hat, auch wenn's am Ende ein Minusgeschäft ist. Besonders seit diesem Jahr hat sich hierbei ja einiges geändert in Punkto Meldepflichten/Grenzen bei Privatverkäufen/-einkünften.
Lieber einmal zuviel an's FA gemeldet, bevor man "nette" Post von denen bekommt. ;)
 

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