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Domain Publique (nochmals GEMA)

anbeck
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Hallo,

die GEMA war ja schon öfters Thema hier, aber zu Folgendem konnte ich noch nichts finden: Die Schutzfrist mancher Titel ist schon abgelaufen, bei der GEMA steht dann DP für Domain Publique.

Dies ist z.B. der Fall bei House of the Rising Sun.

Wenn man diesen Titel jetzt öffentlich spielen würde, bräuchte man der GEMA nichts zu sagen? Angenommen, man würde nun die Animals-Version spielen (am Orgel-Solo zu erkennen), wäre dies ein anderer Fall, als wenn man die Originalversion spielt?
Immerhin läßt sich das Solo zweifelsfrei als das der Animals identifizieren, und obwohl die GEMA Text und Komposition als DP angibt, werden auch Burdon und Sterling als "Bearbeiter" angegeben und man nutzt ja ein Arrangement, das nicht der ursprünglichen Komposition entspringt, sondern eindeutig der bearbeiteten Version.

Und wo wir gerade dabei sind: Wie sieht das urheberrechtlich aus? Ist als Urheber Texas Alexander anzugeben oder die Animals, wenn man deren Arrangement verwendet?

Oder haben die Cover-Bands keinerlei Rechte an dem Stück, auch wenn sie Teile hinzugefügt haben?

Ich hoffe, hier kann das jemand beantworten...

Danke,
Andre
 
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Ich kann dir nicht direkt weiterhelfen, aber zum einen sei dir Bewusst, dass du hier keinen rechtlich gültigen Hinweis bekommen kannst, den kann dir nur ein Anwalt oder die GEMA selbst geben. Ich würde mich an letztere halten und einfach mal ne Mail schreiben, danach hast du Sicherheit.

So Long
Luis
 
>Ist als Urheber Texas Alexander anzugeben

Ist das Stück von einem Texas Alexander? Noch nich von gehört, ich dachte immer es wäre original von Eric Burdon (Animals).

Wenn der Texas Alexander seit mehr als 70 (!) Jahren verstorben sein sollte, dann ist das Stück GEMA-frei.
 
Ich hatte vor Jahren mal einen ziemlich intensiven Streit mit einem GEMA-Anwalt. Wir spielten damals nur Stücke, die wir selbst komponiert und getextet hatten. Dennoch war der Anwalt der Meinung, unsere Auftritte seien gemapflichtig, weil - und jetzt kommts - wir überhaupt nicht in der Lage seien, eigene neue Musik zu schreiben, ohne dabei irgendwelche Gemageschützten Werke zu benutzen. Ich war damals kein GEMA-Mitglied und er argumentierte: Erst durch die GEMA-Mitgliedschaft würde ich den Beweis erbringen, dass ich zum Komponieren eigener Titel befähigt sei.

Das ist natürlich hahnebüchener Blödsinn, was mir in endlosen Telefonaten gelang, ihm klar zu machen, und wir erhielten dann einen Wisch, das unsere Veranstalter keine GEMA-Gebühren abführen mussten.

Prinzipiell ist die GEMA aber schon der Meinung, dass es gar nicht möglich ist, irgendwelche Musikveranstaltungen durchzuführen, ohne irgendwelche, von ihr vertretenen Urheberrechte zu benutzen - somit ist erst mal alles!!! gebührenpflichtig. Wenn dann tatsächlich ein selbstkomponierter oder wg seines Alters gebührenfreier Titel dabei ist, dann ändert das die Sache nicht sehr. Im Zweifelsfall würde die GEMA wohl ohne mit der Wimper zu zucken, einen Gerichtsprozess führen - Anwälte haben die genug. Und dann muss der Anwalt einer kleinen Band oder eines kleinen DJs, der idR vom Urheberrecht wohl schon gehört, aber keine wirkliche Ahnung hat gegen einen Urheberrechts-Vollprofi der GEMA antreten. Ihr könnt euch denken, wie der Prozess ausgeht.

@anbeck:
"House of the Rising Sun" ist wohl frei zu verwenden als Traditional - es sei den, man covert zB die Bearbeitung der Animals. Das ist aber eigentlich erst relevant, wenn man eine Platte macht.

Wenn es um öffentliche Auftritte geht, dann spielt man ja nicht nur den einen Titel. Nehmen wir den Fall, dass man nur eigene Kompositionen + "House of the Rising Sun" in eigener Bearbeitung spielt. Dann wären meiner Meinung nach keine GEMA-Gebühren fällig.

Die Frage ist aber, ob es gelingt, die GEMA zu überzeugen, dass das wirklich eigene Stücke sind. Prinzipiell heißt es wohl NEIN, wenn man nicht GEMA-Mitglied ist.

Mein damaliger Ansatz, den GEMA-Anwalt zu überzeugen, dass er einen Prozess gegen uns verliert war, dass ich in einer Prog-Rock Band gespielt habe und es ihm wegen der Komplexität (7/4 13/8 Takt, extravagante Melodieführung und harmonische Konzepte) nicht gelingen wird, mir nachzuweisen, dass wir das Zeug irgendwo abgekupfert hätten. Das hat er mir geglaubt und das war auch die Wahrheit und er hat gemerkt, dass ich damit vor Gericht erfolg haben könnte. Ich weiß allerdings nicht, ob ich nicht doch den Schwanz eingezogen hätte, wenn er tatsächlich geklagt hätte, und ich mit einem Feldwaldundwiesenanwalt gegen ihn hätte antreten müssen.
 
Kleine Anekdote zu House of the rising sun am Rande.
In einem Radiointerview mit Radio 21 erzählte ERic Burdon, daß er von dem Stück bis heute nicht einen Pfennig an Tantiemen gesehen hätte, da als einziger "Author" lediglich Alan Price (der Orgelspieler) angegeben wurde. Der Produzent hatte ihnen weisgemacht, daß auf dem Formular nicht genug Platz für alle Namen sei....Teures Lehrgeld im nachhinein... :eek:
 

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