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Einnahmen - Rechnung nötig - GBR oder Einzelgewerbe?

dann wird das doch deutlicher:

Zitat: [Muss die GbR eine Einkommensteuererklärung machen? Nein, das muss sie nicht. Versteuert werden müssen die Einkünfte der GbR natürlich trotzdem – und zwar über die einzelnen Gesellschafter....]

Bei Gemeinschaftsanschaffungen etc und Ausscheiden von Bandmitgliedern zu Anteilen der Käufe wiederum schwierig. Haftung mit dem Privatvermögen wie beschrieben.

Wichtig wäre eine Betriebshaftpflicht. Das ist gar nicht so teuer. Equipmentversicherung im Probenraum & auf Tour
 
Mal zurück zum Anfang: was ist eine ‚ordentliche Rechnung‘, denn anfangs ging es ja schließlich darum.
Als Rechnung gilt laut § 14 Abs. 1 UStG „jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.“ Also, der Veranstaltung möchte eine Rechnung für die Gage, die er auszahlt. Natürlich hätte er es gerne, wenn die Märchensteuer ausgewiesen wäre, weil das seine Ausgaben mindert. Aber wenn die Band nicht Umsatzsteuer-pflichtig ist, kann sie genauso gut die Rechnung auch ohne ausgewiesene Steuer ausstellen, gemäß § 19 UStG ist im ausgewiesenen Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten. Entscheidend für den Veranstalter ist, dass er eine Rechnung bekommt, und nicht von jedem Musiker der Band eine, d.h. einer stellt sie und unterschreibt im Namen der Band, die somit automatisch eine GbR ist. Mal von Haftung abgesehen - hab in 40 Jahren nicht einmal ein Problem gehabt, dass wir uns über Haftung Gedanken machen mussten - müssen die Einnahmen der GbR am Ende des Jahres erklärt werden. Die GbR macht keine Einkommensteuererklärung, sonder eine Aufstellung der Gewinne und Ausgaben, eine sogenannte GuV. Also alle Einnahmen auf die eine Seite, dagegen die gemeinsamen Ausgaben. Die Differenz ist der zu versteuernde Gewinn, der durch die Anzahl der GbR/Band-Mitglieder aufgeteilt wird. Jeder gibt diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit an, kann davon noch seine persönlichen Ausgaben geltend machend abziehen.
 

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