ginod
Helpful & Friendly User
Hallo,
Ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Existenzgründung als Freiberufler
Ist die Umsatzsteuer bis 17.500 im Jahr befreit? und wenn man den Betrag überschreitet, kann man sich dann nicht auch von der Umsatzsteuer als Musiklehrer befreien lassen?
Es wird wahrscheinlich ein bisschen Dauern bis ein Instrumentallehrer einen Schülerstamm aufgebaut hat mit dem man über die Runden kommt. Wo und wie würde sich der Freiberufler finanzielle Unterstützung holen?
Ist der einzige Weg ein Existenzgründerzuschuss für Freiberufler zu erlangen? und ist dieses Prozedere überhaupt erfolgsversprechend (zu wenig Zuschuss, zu viel Bürokratie etc.)
Falls man zu wenig Schüler am Anfang hat, kann man sich als Freiberufler irgendwie Arbeitslosengeld beantragen und trotzdem weiter Schüler unterrichten oder ist das ausgeschlossen?
Dürfte ein Freiberufler sich ohne Gewerbeanmeldung einfach "Musikschule ... " nennen ?
Viele Grüße,
ginod
Ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Existenzgründung als Freiberufler
Ist die Umsatzsteuer bis 17.500 im Jahr befreit? und wenn man den Betrag überschreitet, kann man sich dann nicht auch von der Umsatzsteuer als Musiklehrer befreien lassen?
Es wird wahrscheinlich ein bisschen Dauern bis ein Instrumentallehrer einen Schülerstamm aufgebaut hat mit dem man über die Runden kommt. Wo und wie würde sich der Freiberufler finanzielle Unterstützung holen?
Ist der einzige Weg ein Existenzgründerzuschuss für Freiberufler zu erlangen? und ist dieses Prozedere überhaupt erfolgsversprechend (zu wenig Zuschuss, zu viel Bürokratie etc.)
Falls man zu wenig Schüler am Anfang hat, kann man sich als Freiberufler irgendwie Arbeitslosengeld beantragen und trotzdem weiter Schüler unterrichten oder ist das ausgeschlossen?
Dürfte ein Freiberufler sich ohne Gewerbeanmeldung einfach "Musikschule ... " nennen ?
Viele Grüße,
ginod
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