• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

FILSCAP? Urheberrecht bei der Arabesque von Burgmüller

  • Ersteller DeuxMilles
  • Erstellt am
DeuxMilles
DeuxMilles
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
03.11.24
Registriert
04.04.21
Beiträge
149
Kekse
975
Hi,

ich habe ein Stück von Friedrich Burgmüller (19. Jhd.) einstudiert und auf Youtube eingestellt.

Beim Hochladen bekomme ich einen Urheberrechtshinweis "Video kann nicht monetarisiert werden", Urheberrechtsinhaber FILSCAP". Daneben steht noch "in einigen Gebieten monetarisiert", zusammen mit einem durchgestrichenen $-Zeichen. Der Tooltip, also der Text wenn man die Maus auf dieses Symbol hält lautet "Philippinen".

Ich kenne das nur von aktuellen Stücken, da leuchtet das ja ein. Burgmüller liegt ja aber nun schon sehr lange unter der Erde. Wie ist das zu verstehen?

Mir ist das hinsichtlich der Monetarisierung völlig egal, ich habe da keinerlei Ambitionen, ich bin eh blutiger Anfänger am Klavier. Es interessiert mich nur.

Gruß,
D.
 
Eigenschaft
 
FILSCAP (Filipino Society of Composers, Authors and Publishers) ist das philippinische Pendant zur GEMA, verwertet also Rechte aus öffentlichen Aufführungen. Auf Burgmüller & Co. haben die zwar keinerlei urheberrechtliche Ansprüche, allerdings kann es sein, dass sie sich durch die Hintertür über "Reproduktionsrechte" Zugriff auf Public Domain-Kompositionen verschaffen: Wenn irgendein FILSCAP-Mitglied irgendwann mal eine Bearbeitung oder Einspielung des fraglichen Stückes gemacht hat, dann steht es möglicherweise im FILSCAP-Repertoirekatalog, und es wird einfach mal dreist versucht, daraus einen Lizenzanspruch zu konstruieren.

Unterstützt wird diese "Kulturgut-Piraterie" dadurch, dass YT in seinen Nutzungsbedingungen von der Schuldvermutung ausgeht: Wenn keine Lizenz nachgewiesen wird, wird einfach davon ausgegangen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Ich würde trotzdem Einspruch einlegen, weil sich hier zunehmend die Tendenz abzeichnet, dass sich Unternehmen und Organisationen unter dubiosen Ansprüchen gemeinfreies Material unter den Nagel reissen wollen.
 
danke für deine ausführliche Antwort. Interessantes Thema.

Ich bin deinem Rat gefolgt und habe Einspruch erhoben. Allerdings lässt mich folgender Hinweis: "Content ID-Einsprüche werden nicht von YouTube überprüft. Der Anspruchsteller hat nun 30 Tage Zeit, deinen Einspruch zu prüfen. Du wirst dann per E-Mail über das endgültige Ergebnis informiert." zweifeln ob das zum Ziel führt. Schaunmermal, ich werde hier vom Ergebnis berichten.

Gruß,
D.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
so, wie versprochen: die 30 Tage sind rum. Eine EMail habe ich zwar nicht bekommen, aber in YT-Studio steht jetzt unter Einschränkungen "keine". Ich vermute (ohne es zu wissen) dass sich FILSCAP gar nicht geäußert hat.

Gruß,
D.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben