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Firmengründung

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DJ_Freeride
DJ_Freeride
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Hi Leute,

Also es geht darum dass ich Hauptberuflich bei einer Autofirma arbeite und ich am Wochenende eine mobile Disco sprich Alleinunterhalter ausüben möchte. Ich habe schon mit meinem Lehrer geredet nur wusste der auch nicht so recht bescheid. Soweit ich das jetzt mitbekommen habe, kann ich es als Nebenerwerbstätigkeit laufen lassen bis 400€ im Monat Einahmen und dann über die Steuererklärung ans Finanzamt abführen. Oder muss man als Verleih oder Mobil DJ auch ein Gewerbeschein beantragen? Wie würdert ihr das machen und was für Kosten kommen auf mich zu? Gibs es auch die Möglichkeit einer ICH AG?
 
Eigenschaft
 
Ein recht umfassendes und sehr kompliziertes Thema. Das haben wir hier in diesem Board schonmal diskutiert. Suche dort erstmal nach den betreffenden Thraeds, bevor wir hier wieder alles rauskramen ;)

Beste Grüße aus Oberfranken

Uwe
 
Ohh danke hab gesucht aber nich das gefunden was ich brauchte
 
Das das Anbieten von Dienstleistungen gegen Rechnung eindeutig gewerbliches Handeln darstellt, ergibt sich aus der Gewinnerzielungsabsicht. Hierheraus entsteht die Pflicht zur Anmeldung einer solchen Tätigkeit. Wie willst Du sonst Rechnungen stellen?
Ob Gewerbe oder Freiberufler gilt es vorab zu klären. Die Entscheidung über diese beiden Varianten trifft das örtlich zuständige Finanzamt.

Mache Dir zwei Termine, einmal Ordnungsamt (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten) und einmal Finanzamt. Die beraten Dich hireichend.

Und diese "Du mich auch - AG´s" halte ich für keine gute Idee, es sei denn Du brauchst die Fördermittel zum Lebensunterhalt. Da sollte man aber auch das "Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" zum Vergleich gegen rechnen. Unter Umständen ist das finanziell lukrativer. Beides gibts aber nur für hauptberufliche Existenzgründungen. Bleibst Du weiterhin abhängig beschäftigt, gibts nichts.
Und Bedenke, dass eine einmal gemachte Gewerbeanmeldung in dieser Branche u.U. spätere große Projekte in der VA-Branche vereitelt, weils keine Fördermittel mehr gibt (ERP oder andere EU-Fördertöpfe i.d.R. nur bei Erstgründungen).

Beste Grüße aus Oberfranken

Uwe
 
DJ_Freeride schrieb:
...ich am Wochenende eine mobile Disco sprich Alleinunterhalter ausüben möchte...

Das spricht für eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit. Fairer Weise muss ich hier einfügen, dass er mich zwischenzeitlich per pm nach diesem Fall gefragt hat ;)

Nun, auch hier sollte nach § 14 Abs. 1 GewO eine Meldepflicht entstehen, da es immer noch eine nachhaltig auf Gewinn gerichtete Tätigkeit sein wird. Ergo ist eine förmliche Gewerbeanmeldung anzufertigen. Diese wird je nach Gemeinde bis zu 30 € Gebühren kosten und wird in Insiderkreisen auch "Zauberschein" genannt. Ist er aber nicht, wenn man mal von den paar Großhändlern absieht, welche noch vernünftige Preise für Kleinabnehmer machen (ist eher selten).
Zu steuerlichen Fragen darf hier keine Auskunft gegeben werden, da dies bestimmten previlegierten Berufsgruppen vorbehalten ist. Nur soviel sei gestattet. Da Du kaum jedes Wochenende einen Industriejob nach dem anderen abwackeln wirst, solltest Du vorab klären ob die Kleinunternehmerregel nach § 19 UStG für Dich anwenbar ist. Dies wird regelmäßig nach der Gewerbeanmeldung mit dem Finanzamt zu klären sein. Diese Kleinunternehmereigenschaft bringt bezüglich Buchhaltungspflicht/Steuerabrechnung eine Reihe Vereinfachungen (u.a. einfache Einnahme-Überschussrechnung, Befreiung von der Ust-Vorauszahlung). Dafür darfst Du dann aber auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Da macht sich es sich in Regel gut, diese Kleinunternehmereigenschaft nach § 19 UStG auf der Rechnung ausdrücklich aufzuführen.
Mit dieser Eigenschaft hat sich dann auch meistens die Frage der IHK nach (Zwangs-)Mitgliedschaft erledigt... Mitglied ja, aber beitragsfrei.

Soweit erstmal - aus Oberfranken

Uwe

Nachtrag: Vergiss das nicht vorher mir Deinem Chef zu klären. Nebentätigkeiten sind meistens anzuzeigen und genehmigungspflichtig
 
DJ_Freeride schrieb:
Ohh danke hab gesucht aber nich das gefunden was ich brauchte


Ich habe das eingangs genannte Board nochmal durchsucht und dies und jenes gefunden ;)

Drum... suchet, so werdet ihr finden (Matthäus 7)
 
Der Hauptarbeitgeber muß wahrscheinlich informiert werden über die Nebentätigkeit
 
Ja genau das hab ich auch vor :) besser is das
 

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