• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gema (als Veranstalter) zwischen privat und öffentlich

lil
lil
Helpful & Friendly User
HFU
Zuletzt hier
12.12.24
Registriert
18.04.08
Beiträge
6.831
Kekse
52.566
Ort
St. Georgen im Schwarzwald
Hallo Wissende,

dass bei rein privaten Veranstaltungen keine Gema fällig wird, weiß ich. Dass bei öffentlichen Veranstaltungen Gema fällig ist - ob Eintritt oder nicht -, weiß ich auch.
Aber weiß jemand, wie es z.B. bei Vereinsveranstaltungen aussieht, wenn garantiert jeder Anwesende Vereinsmitglied ist? Wir hatten heute nämlich mal so ganz theoretisch überlegt, was der Fall wäre, wenn bei einem hypothetischen Konzert anstatt eines Eintrittsgelds ein "Mitgliedsbeitrag" erhoben würde. Der Konzertbesucher erhielte anstelle einer Eintrittskarte einen "Mitgliedsausweis", gültig für einen Tag, nämlich den Konzerttag. Somit wären alle Anwesenden Vereinsmitglieder. Gielte das dann als "privat" oder als "öffentlich"?
Ich weiß, Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen; ich brauche auch keine solche, sondern nur einigermaßen fundierte Kommentare zu dieser theoretischen Überlegung
 
Eigenschaft
 
Der Konzertbesucher erhielte anstelle einer Eintrittskarte einen "Mitgliedsausweis", gültig für einen Tag, nämlich den Konzerttag.

Das dürfte ähnlich legitim sein wie auf Sky "privat" die Championsleague in einer Kneipe anschauen mit solchen "Mitgliedsausweisen".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ein Mitgliedsausweis macht keine Mitgliedschaft in einem Verein aus, sondern wäre in geschilderten konstruierten Fall nichts anderes als eine umbenannte Eintrittskarte. Es kommt nicht auf den Namen / die Bezeichnung einer Zugangsberechtigung an, sondern auf die Leistung. Eine Vereinsmitgliedschaft erfolgt außerdem nicht einfach durch den Kauf eines Ausweises, sondern erfordert einen Antrag, dessen Prüfung und Genehmigung durch den Vorstand. Aber es sollte doch einfach verständlich sein, dass solche Umgehungen weder erwünscht noch zulässig sind. Wieso sollen andere Künstler um die ihnen zustehenden Tantiemen gebracht werden dürfen. Ihr wolltet das doch auch nicht, wenn Ihr GEMA-Ansprüche hättet.

Im Übrigen ist auch eine Vereinsveranstaltung keine quasi Privatveranstaltung, sondern verursacht i.d.R. eine GEMA Pflicht. Meines Wissens nach gibt es hier nur für ganz bestimmte Veranstaltungen (ich glaube Benefiz für förderfähige Institutionen, wie z.B. SOS-Kinderdörfer) Ausnahmen.

Aber das ist nicht im Bereich meiner Spezialgebiete, keine Rechtsberatung und ohne Gewähr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich bin bekennender Nichtjurist, wurde aber durch die Frage an etwas erinnert. Schau mal hier, vor allem den letzten Satz.
 
Als Ergänzung:
Die GEMA schaut bei allem genauer hin, was gegen Geld angeboten wird und mithin kommerzielle Veranstaltungen sind.

Es gibt Sonderkonditionen für nichtkommerzielle Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen in einem dezidiert pädagogischen Rahmen oder zu pädagogischen Zwecken (Schule, Jugendklub, Weiterbildung).
Zudem gibt es Sonderkonditionen, die Verbände für ihre Mitglieder vereinbart haben (z.B. Soziokulturelle Zentren).

x-Riff
 
Gemeinnütziger Verein? Aber das muss man beantragen, das wird euch wohl zu lange dauern...
 
Gemeinnütziger Verein? Aber das muss man beantragen, das wird euch wohl zu lange dauern...
Momentan ist es ja nicht mehr als eine Gedankenspielerei, hat also keinerlei Zeitdruck ...
Außerdem könnte man (also ein "Grundstamm" an festen Mitgliedern) mal einen Verein gründen mit dem Zweck, Livemusik zu genießen. Dieser Verein veranstaltet dann Konzerte für seine Mitglieder und bietet für die Konzerttage Tagesmitgliedschaften an. Dass da Gemeinnützigkeit gegeben ist, bezweifle ich, aber das muss ja auch nicht sein, gibt ja auch andere Vereine. E.V. muss auch nicht sein ...
 
Dass da Gemeinnützigkeit gegeben ist, bezweifle ich, aber das muss ja auch nicht sein,
Doch, für den geringeren GEMA Beitrag schon ;)
Und Tagesmitgliedschaften bräuchtest du gar nicht, ist ja eh nur Augenwischerei. Das Ziel ist aber nicht, die GEMA zu bescheißen, sondern wirklich etwas Nützliches für die Gemeinschaft zu tun: Konzerte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gemeinnütziger Verein? Aber das muss man beantragen, das wird euch wohl zu lange dauern...
Also, die Gemeinnützigkeit ist

erstens kein Kriterium für GEMA-Freiheit (auch ein Auto-Oldtimer-Club kann gemeinnützig sein und hat aber nichts mit sozialem Benefiz-Engagement zu tun), würde also nichts zum Thema helfen,

und

zweitens muss beantragt werden und gewisse Bedingungen erfüllen (alleine für das Verfahren und noch besser für die fachkundige Beratung und ggf. Vertretung fallen Kosten an!!!), die man sich nicht selbst ausdenken kann, sondern anhand von Vorgaben erfüllen muss.

Der Weg bringt also gar nichts.

Es ist doch alles gesagt und klar: Jeder Künstler will seine ihm zustehende Vergütung - also wieso sollten die einen Künstler die anderen Künstler um ihre Vergütung betrügen??? :mad:
 
Bla Bla...
GEMA-frei habe ich doch gar nicht gesagt...
Aber - is gut, ich finde auch man soll nicht betrügen :prost:
 
Schon ein paar Tage her, aber vielleicht hilft es ein wenig.

Was für die GEMA zählt ist allein die (urheberrechtlich relevante) Öffentlichkeit der Musikwiedergabe bzw. -aufführung und diese ist in aller Regel selbst bei nahezu allen erdenklichen vereinsinternen Veranstaltungen bereits gegeben. Tagesmitgliedschaften etc. haben daher nicht die Spur einer jedweden Auswirkung. Auch Gemeinnützigkeit, Ehrenamt und was auch immer haben darauf keine Auswirkung entscheidend ist die Frage nach der Öffentlichkeit gem. §15 (3) UrhG. Danach ist eine Musikaufführung bereits öffentlich, wenn alle Teilnehmenden nicht mindestens zu allen anderen Teilnehmern wechselseitig oder zum Veranstalter eine enge persönliche Bindung (verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis) zueinander haben. Das ist bei Vereinen allein schon aus Gründen der Mitgliederfluktuation in 99% der Fälle schon nicht so.

Eine GEMA-"Freiheit" wäre es ohnehin nicht, sondern nur eine vergütungsfreiheit, aber das ist aus o.g. Gründen eben auch nicht möglich.

Benefizveranstaltungen sind ebenfalls in aller Regel öffentlich und damit vergütungspflichtig. Die GEMA darf hier aus rechtlichen Gründen nicht kollektiv auf ihre Ansprüche verzichten, räumt auf Antrag aber tarifliche Nachlässe ein.

LG
Marc
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Schlag doch auf jedes Ticket was drauf um die GEMA zu bezahlen.

alternativ hol dir Künstlerinnen / Bands die ihre eigene Gemafreie Musik aufführen
 
Nochmal der Hinweis: bei meiner Frage ging es nicht um eine konkrete Planung, sondern ausschließlich um Gedankenspielerei. Trotz allem danke für alle Beiträge.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben