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GEMA-Kosten bei Chor als Musiktherapie?

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Belkanta
Belkanta
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Hallo,

sehr dringend brauche ich einen rechtlichen Rat. Was muss ich rechtlich berücksichtigen, wenn ich einen Chor gründen möchte mit Hilfe von Menschen in einer gemeinnützigen Vereinigung für Einsame in dieser Vereinigung?

Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Als Akkordeonspielerin und ausgebildete Sängerin möchte ich zum Vergnügen anderer und gleichzeitig als eine Art Musiktherapie etwas tun, um das Leben von Menschen zu erleichtern, die sehr zu kämpfen haben. Es wäre schön, wenn ich ihnen ab und zu zum Beispiel beim Volksliedersingen ein Sololied (aus verschiedenen Musikarten, nicht nur Volkslied) vortragen könnte - auch als Beispiel für den Chor.

Danke im voraus für euere Hilfe.

Viele Grüße
Belkanta
 
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Hallo Belkanta,

du musst bei Volksliedern keinerlei Abgaben leisten. Wenn der Autor oder Komponist eines Stückes schon mehr als 70 Jahre tot ist, dann sind die Verwertungsrechte abgegolten.

Bei aktuelleren Stücken musst du offiziell die Stücke, die ihr auf einem Konzert singt der Gema melden. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es sonderregelungen gibt, da du das ja als Musiktherapie machst. Am besten wendest du dich direkt an die Gema und fragst einfach mal nach.

Grüße!

Aljoscha
 

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