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GVL ohne GEMA?

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Lucky M
Lucky M
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Hallo zusammen!
Gehe man davon aus, dass ein Songwriter in einer Band ein Album aufgenommen hat, dieses pressen lassen will und die Stücke bei bei der GVL anmelden will.

Kann man Stücke bei der GVL anmelden, ohne das diese bei der GEMA gemeldet sind?
Der Komponist hat diese Stücke geschrieben (GEMA?) und übt sie gleichzeitig aus (GVL?)

Im Netz steht öfters:
"Die GEMA handelt im Auftrag der Komponisten, Textdichter und Verlage
Die GVL handelt im Auftrag der ausübenden Künstler und Ton- und Bildtonträgerhersteller
Beide – GEMA und GVL – stellen Tarife auf, schließen Verträge ab, ziehen die dafür fälligen Vergütungen ein und verteilen sie weiter an die Berechtigten..."
Da wo ein Song ausgeübt wird, gibt es ja auch einen Komponisten.
Geht also GVL ohne GEMA?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ambee
  • Gelöscht von ambee
Ja, man kann GVL Mitglied sein, auch wenn man kein GEMA-Mitglied ist.
Allerdings kann man seine Songs nicht selber bei der GVL anmelden (das machen die Labels und die Rundfunkanstalten). Eine Ausschüttung von der GVL erhält man nur, wenn zu der Produktion eine Sendemeldung (Radio oder Fernsehen) bei der GVL vorliegt, und man seine Mitwirkung (Rolle/Instrument) an dem Song eingetragen hat. Das muss man regelmäßig kontrollieren.
 
Hallo Lucky M,

wenn Du als Band bzw. Tonträgerhersteller (Was Du in dem Falle bist, wenn Du die Erstellung eines Tonbandes wirtschaftlich getragen hast) ein Album bei der GVL anmelden willst, brauchst du einen Labelcode (LC). Den bekommst Du bei der GVL, indem Du ein bereits veröffentlichte Songs (digital oder physisch) bei der GVL, mit Deinem Wahrnehmungsvertrag, bei der GVL einreichst. Hierzu gehören natürlich auch die Sicherung der Rechte anderer Mitwirkender. Um diesen Prozess zu beschleunigen und von der GVL auch als Label anerkannt zu werden, solltest Du für Deine Songs auch Promopakete gebucht haben. Dazu gibt es das MPN (Music Promotion Network). Hier kannst Du ein kleines Paket buchen und die Rechnung zusätzlich einreichen. Die GVL will schon sehen, dass Du Geld ausgibst, sodass nicht jeder von sich behaupten kann, dass er ein Label ist.

Tatsächlich kannst Du Dich als Mitwirkenden nur eintragen, wenn die Songs (das Album) bei der GVL eingetragen sind. Hierzu benötigst Du keinerlei Anmeldung bei der GEMA. Um Dir das nochmal genauer zu erläutern: Die GEMA kümmert sich um Texte und Kompositionen, verbunden mit Verlagen und deren Autoren/Komponisten. Die GVL kümmert sich um die Tonspuren, verbunden mit Labels und ausübenden Künstlern (darunter auch Musikinterpreten, Synchronsprecher, Schauspieler, uvm.).

Du musst Deine Rechte als Komponist nicht von der GEMA wahrnehmen lassen, kannst Dich aber dafür entscheiden Deine Rechte als ausübender Künstler von der GVL wahrnehmen zu lassen.

Um Dich als reinen Interpret einzutragen musst Du einen gesonderten Wahrnehmungsvertrag unterzeichnen, auch wenn du als Label bereits bei der GVL gemeldet bist. Und nochmal: Keine Anmeldung als Interpret möglich, wenn die Songs nicht bei der GVL über ein LC gemeldet sind.

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Cheers
 
K
  • Gelöscht von ambee

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