Hinweis Lärmschutz in der Kneipe - gibt es eine Vorlage?

LordB
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Hallo zusammen, gibt es eigentlich eine Vorlage für ein Hinweisschild, welches der Veranstalter an die Eingangstüren einer Kneipe hängen kann, um bei einer Musik-Veranstaltung seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen?

Kann man sich da selbst was erstellen, oder gibt es da eine Vorschrift? Worauf wäre zu achten? (Also bei einem solchen Hinweisschild).

Das durch den Veranstalter auch Gehörschutz bereitgestellt werden muss, bei Pegeln ab 95db(A), der Pegel im Mittel 99db(A) nicht übersteigen soll und keine Pegel über 135db erreicht werden dürfen ist klar.

Es geht hier wirklich nur um das Hinweisschild.

Hintergrund ist, dass ich als Amateur die Technik mache und gemerkt habe, dass Veranstalter - in Form von Kneipenbesitzern - gerne diese Pflicht vergessen.
Darum möchte ich ein Schild ausdrucken und laminieren, dass ich dem jeweiligen Kneipenwirt in die Hand drücken kann, damit er es Aufhängt.
Ein Pfund Ohrstöpsel habe ich bei Bedarf auch immer dabei und lasse mir das später vergüten.

Klar ist, dass das eigentlich seine Sache ist, wenn man am Ende aber nicht mehr auftreten kann weil der Veranstalter gepennt hat, hat niemand was davon. Und so ein Schild als auch Ohrstöpsel nehmen weder viel Platz weg, noch kosten sie Unsummen. Wer das anders sieht - "wer sich zu einer Musikveranstaltung begibt, muss mit lauter Musik rechnen" - darf das gerne weiterhin so sehen. Ich für meinen Teil Denke da halt wie beschrieben.

Wäre sicher schön, wenn es da was vorgefertigtes gäbe. Habe aber auch kein Problem das selber anzufertigen. Habe hier mal etwas entworfen ... würde das ausreichen?
 
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Das durch den Veranstalter auch Gehörschutz bereitgestellt werden muss, bei Pegeln ab 95db(A), der Pegel im Mittel 99db(A) nicht übersteigen soll und keine Pegel über 135db erreicht werden dürfen ist klar.
kannst du das mal belegen, (Gesetz, Link dazu) weil mir neu...(aber durchaus denkbar in diesem Land)
 
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Darum möchte ich ein Schild ausdrucken und laminieren, dass ich dem jeweiligen Kneipenwirt in die Hand drücken kann, damit er es Aufhängt.
Ein Pfund Ohrstöpsel habe ich bei Bedarf auch immer dabei und lasse mir das später vergüten.
Ich finde dein Vorgehen sehr lobenswert und konsequent, so was ist mir bei Kneipengigs noch nie begegnet, also mach es mit deinem Schild, das ich sehr gut gestaltet finde. Ich denke nicht, das es hier ein "vorgefertigtes" Schild gibt, und wenn, ist dein Entwurf ausreichend und gut...
 
Also: hier möchte ich auch loswerden, dass ich dein Vorgehen ebenfalls ÄUSSERST löblich finde!. Warum kneipenbesitzer ihrer Sorgfaltspflicht selten nachkommen hat einen einfachen Grund: „im Zweifel für den Angeklagten“. Zu beweisen, dass ein hörschaden durch eine bestimmte Veranstaltung hervorgerufen wurde ist äußerst schwierig. Wenn man auf veranstalterseite 100%ig sichergehen möchte, muss man eine pegelmessung über die gesamte Zeit aufzeichnen. Oder ein geplombter limiter als Alternative...
 
@ Technika Deine Überlegungen sind möglicherweise nicht erschöpfend. Zumindest deutet das hier darauf hin (vermute ich als bekennender Nichtjurist).
 
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jup. Das war mir in der Form neu. Ich bin auch weder Jurist noch Veranstalter. Meine Infos sind da wohl etwas veraltet. Danke für die Richtigstellung! :great:
 
Okay, Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe das Schild noch etwas überarbeitet und stelle es euch hiermit frei zur Verfügung. Bitte beachtet, dass ich nicht für die Richtigkeit oder irgendwelche Probleme oder Ansprüche die durch die Verwendung meines Entwurfs entstehen hafte. Ich stelle es "wie es ist" zur Verfügung, was Ihr damit macht ist euer Ding.
 

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Tolle Idee! :great:
 
Ein guter FOH sollte doch sowieso ein Messgerät haben um den Lärmpegel zu ermitteln. Ich erinner mich an ein Konzert in der Arena in Wien, wo beim Mischpult ein großes Schild für den FOH hing, mit der Auflage max, 93dB.

Ich weiß natürlich nicht, wie die Rechtslage in Österreich ist, aber ich halte das mit dem Schild für eine gute Idee und Ohrstöpsel kosten ja nun wirklich nicht die Welt, die kann man ja in einem Glas an der Theke oder beim Eingang zur freien Entnahme aufstellen.
 
Vielen Dank für den Entwurf. Ich hätte noch 2 Anregungen: Der erste Satz ist zu lang für etwas, das wenn überhaupt, dann im Vorbeigehen "gelesen" wird. Da nun ohnehin nicht genormt ist, wann ein Aufenthalt "länger" ist, würde ich das Komma durch einen Punkt ersetzen und "bei längerem Aufenthalt" streichen.

Auch beim vorletzten Absatz würde ich kürzen: Bei Unwohlsein oder Übelkeit verlassen...
 
...und wenn wir schon beim Beckmessern sind: Wofür steht wohl das 'N' bei der Abkürzung DIN? :whistle:
Ansonsten finde ich das schon in Ordnung, gehöre aber zu den Leuten, die sich fragen, ob gesundheitsgefährdende Pegel überhaupt nötig sind....
 
Wofür steht wohl das 'N' bei der Abkürzung DIN?

Für "Normung". Und da die Norm vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegeben wird ist "DIN-Norm" völlig korrekt ;)

(Bei der Angabe einer bestimmten Norm heißt es aber natürlich trotzdem nur DIN xxx)
 
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