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Kaution Proberaum - Fristen

wyrus
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Ich hab mal eine Frage zu einer fiktiven Band-Situation:
eine junge Band mietet sich in einen Proberaum als Untermieter mit ein und schließt mit einem Mitglied der Hauptmieterband einen kleinen Untermietvertrag. Die Band ist zur Zahlung einer Kaution verpflichtet worden, hat soweit auch alles immer rechtzeitig bezahlt und alles lief ganz gut.

Jetzt ziehen die Hauptmieter aus und kriegen ihrerseitz Probleme mit dem Vermieter, die sie auf Grund von eigener Unverschämtheit eher verschlimmern als geklärt kriegen. Der Vermieter seinerseitz behält nun erstmal die gesamte Kaution bis alle NK beglichen sind(Ablesung&Abrechnung könnten sich bis zu 3 Jahre hinziehen). Angenommen die junge Band würde ihre Kaution gerne sofort wieder haben weil sie ja keinen Vertrag mit dem Vermieter hatte sondern nur mit der anderen Band und eben diese die Kaution auch nur in ihrer Bandkasse hinterlegt haben. Wie stünden wohl die Chancen der jungen Band das Geld zurückzubekommen?

Desweiteren wäre es ja denkbar, dass die junge band weiterhin in dem Raum bleiben möchte und deswegen ihrerseits einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschreibt. Meint ihr die würden bei baldiger Kündigung auch ewig auf ihre neu gezahlte Kaution warten müssen?:gruebel:
 
Eigenschaft
 
Nach meiner persönlichen Meinung hätte die junge Band keinen Anspruch auf Herausgabe der Kaution, solange ihr Untermietverhältnis noch gültig ist und der Hauptmieter noch einen Vertrag mit dem Vermieter hat.

Solange bekommt die junge Band ja die versprochene Leistung (Proberaum wird zur Verfügung gestellt). Dass der Hauptmieter irgendwelche Probleme mit dem Vermieter hat, geht sie im Grunde nichts an. Naja, sagen wir mal so: Das ist für das Vertragsverhältnis zwischen den Bands nicht relevant.

Das würde sich meiner Meinung nach erst dann ändern, wenn der Vertrag des Hauptmieters mit dem Vermieter nicht mehr gilt. Ist das denn in dem Beispiel schon der Fall oder steht der AUszug erst bevor?
 
Meistens gibt es in Mietverträgen eine Klausel , nach der Untervermietung der Zustimmung des Vermieters bedarf,
wer dagegen verstösst hat schonmal ein Problem.Verstossen hat aber hier in erster Linie der Mieter , nicht der Untermieter.Im Falle eines Rechststreits kämen auf diesen erhebliche Prozesskosten zu , so dass man klarstellen sollte , dass eine aussergerichtliche Einigung in jedem Fall wesentlich günstiger käme !
 
sry, ich hab's glaube ich nicht genau genug beschrieben.
die junge band ist jetzt mittlerweile hauptmieter weil die ehemaligen hauptmieter ja mittlerweile raus sind(deswegen auch deren krach mit dem vermieter).
zur zeit kriegen sie im prinzip ihre Kaution als Untermieter wieder(wegen beendetem Untermietverhältniss) und in kürze wahrscheinlich auch die kaution vom aktuellen Mietvertrag. Ich weis nur nicht ob das mit dem "prinzip" so hinhaut.
Für mein Rechtsverständniss ist das eigentlich eine einfache sache. Kaution aus Untermietvertrag muss sofort zurück und die Kaution aus dem aktuellen Mietvertrag bei Raumübergabe. Dieses Verständniss teilen aber weder ehem. Untervermieter noch Vermieter. Warum? Können die sich bei ausstehenden NK-Abrechnungen(die erst irgendwann in 2012/2013 kommen) mit der Kaution so absichern? Die Kaution ist jeweils fast 5mal so hoch wie die zu erwartenden NK.
@Plobby8: Untervermietung war per Vertrag ausgeschlossen aber vom Vermieter geduldet.
 

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