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Maanu
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Hallo,
ich spiele in einem Quintett, das die Musik von Astor Piazzolla (gest. 1992) nachspielt. Wir interpretieren nichts neu und machen keine eigenen Versionen sondern halten uns an die originalen Kompositionen. Wir möchten demnächst eine kleine Livesession aufnehmen und bei Youtube als Video hochladen. Desweiteren haben wir vor, wenn es die Lage der Pandemie wieder erlaubt, Konzerte zu spielen, in denen wir seine Musik aufführen. Nach einiger Recherche bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, was erlaubt ist und was nicht. Hier die Fragen zur rechtlichen Lage:
1. Ist es erlaubt ohne Gema- Anmeldung so ein Video zu veröffentlichen in denen wir die Stücke spielen? Es soll nur ein nicht- kommerzielles Youtube Video werden und kein Tonträger.
2. Wie ist das mit der Gema- Anmeldung bei Konzerten, die Eintritt kosten und bei Konzerten, die keinen Eintritt kosten?
Vielen Dank schon Mal im Voraus!!!
ich spiele in einem Quintett, das die Musik von Astor Piazzolla (gest. 1992) nachspielt. Wir interpretieren nichts neu und machen keine eigenen Versionen sondern halten uns an die originalen Kompositionen. Wir möchten demnächst eine kleine Livesession aufnehmen und bei Youtube als Video hochladen. Desweiteren haben wir vor, wenn es die Lage der Pandemie wieder erlaubt, Konzerte zu spielen, in denen wir seine Musik aufführen. Nach einiger Recherche bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, was erlaubt ist und was nicht. Hier die Fragen zur rechtlichen Lage:
1. Ist es erlaubt ohne Gema- Anmeldung so ein Video zu veröffentlichen in denen wir die Stücke spielen? Es soll nur ein nicht- kommerzielles Youtube Video werden und kein Tonträger.
2. Wie ist das mit der Gema- Anmeldung bei Konzerten, die Eintritt kosten und bei Konzerten, die keinen Eintritt kosten?
Vielen Dank schon Mal im Voraus!!!
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