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Kompositionen aufführen und Youtube Videos veröffentlichen - rechtliche Lage

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Maanu
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Hallo,
ich spiele in einem Quintett, das die Musik von Astor Piazzolla (gest. 1992) nachspielt. Wir interpretieren nichts neu und machen keine eigenen Versionen sondern halten uns an die originalen Kompositionen. Wir möchten demnächst eine kleine Livesession aufnehmen und bei Youtube als Video hochladen. Desweiteren haben wir vor, wenn es die Lage der Pandemie wieder erlaubt, Konzerte zu spielen, in denen wir seine Musik aufführen. Nach einiger Recherche bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, was erlaubt ist und was nicht. Hier die Fragen zur rechtlichen Lage:

1. Ist es erlaubt ohne Gema- Anmeldung so ein Video zu veröffentlichen in denen wir die Stücke spielen? Es soll nur ein nicht- kommerzielles Youtube Video werden und kein Tonträger.

2. Wie ist das mit der Gema- Anmeldung bei Konzerten, die Eintritt kosten und bei Konzerten, die keinen Eintritt kosten?

Vielen Dank schon Mal im Voraus!!!
 
Eigenschaft
 
Folgendes ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine geteilte Erfahrung als Jahre lang aktiver Youtuber, bzw. Ersteller von 1:1 instrumentalen Cover und Playbacks (u.a. Michael Jackson, Elvis Presley, Rocky (Sylvester Stallone), John Williams- Star Wars) und wirklich alles durch hatte, von der Androhung einer Klage bis hin zur lukrativen Lizenzierungsanfrage.

Youtube:
In der Regel verhält es sich bei einer Aufführung von eigenen Interpretationen/Aufführungen bekannter Künstler und Stücke (genannt "Cover") auf Youtube zumeist so, dass es zunächst einmal einen automatisierten Hinweis geben wird, dass das vorliegende Stück einem oder mehrere Rechteinhabern obliegt. (z.B. dem gecoverten Interpreten, Warner Chappel für musikalische Inhalte, Lyrics und zig Dutzend anderer musikalischer Verwertungsgesellschaften).

Keine Sorge, hier geht nicht um Urheberrechtsverletzungen und Verwarnungen aufgrund ungenehmigter Aufführung (Copyright-Infringement).
Dieser Hinweis dient bezüglich Verwertungsrechte zunächst dazu, dass Youtube (bzw. werbevertraglich die Rechteinhaber) in euren Videos alleinig Werbung schalten kann und die Entscheidungsgewalt darüber hat, ob/wie und was mit eurem Video (auch bis hin zu einer Löschung) geschieht und letztlich durch euer Cover Geld verdienen darf.
Das Recht der Verwertung habt ihr somit nicht mehr inne und auch kein Recht einer Monetarisierung eures Videos.

Der Deal läuft üblicherweise zwischen Rechteinhabern/Youtube und den Youtubern so, dass man es duldet und soweit gewähren lässt, dass der Youtuber eine Coverversion anfertigen kann und alle angeschlossenen Rechteinhaber (außer ihr selbst) dadurch durch euch Geld verdienen können.
Würdet ihr nun den Versuch starten wollen, diese Coverversion selbst monetarisieren zu wollen, wird es zu Trouble kommen und euer Video letztlich gesperrt werden und zudem erhaltet ihr einen Strike aufgrund einer Urheberverletzung.

Unterm Strich bedeutet dass, solange ihr eure Coverversionen nicht selbst monetarisieren werdet, lässt man euch insoweit auch geduldet gewähren... dennoch kann es immer zu urplötzlichen Löschungen eurer Coverversion kommen.
Bei z.B. meinem John Williams / Star Wars Cover (wie auch bei vielen meiner anderen Cover) handelt es sich um eine fast schon 1:1 "Kopie" des Originals und die Autobots da natürlich keinen wirklichen Unterschied erkennen und daher nicht selten wirklich "verdammt nahe am Original dran" aufgeführte Stücke sperren, weil sie das für eine illegale Kopie halten.
(Link - John Williams Cover ...falls es jemanden interessiert)

Gema:
In der Regel entrichtet ein Veranstalter (z.B. der Betreiber einer Gasstätte, Theater usw.) bei öffentlich zugänglichen Konzerten und dem Spielen lizenzpflichtiger Musiken (Abspielen einer CD, Aufführung von Werken) ohnehin schon die GEMA- Gebühren.

Ausnahmen sind private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten usw. wenngleich es bei privaten Feiern hier wiederum einige Ausnahmefälle gibt, die unter anderem im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von geschlossen privaten/ oder öffentlich zugänglich steht.

Zum Thema GEMA sollte man sich hier vorab schon einmal informieren:
https://www.gema.de/
https://www.vdk.de/bawue-marketing/downloadmime/99873/GEMA-Informationsblatt.pdf
 
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GEMA ist immer :cool:
Bei öffentlichen Konzerten:
Der /Die Veranstalterin ist für die GEMA Abgabe zuständig. Die Band/ das Ensemble erstellt dafür vorab eine Setlist der zu spielenden Werke. Wenn Ihr selber veranstaltet, müsst Ihr zahlen.
YT Videos sind möglich, aber Ihr könnt sie nicht monetarisieren, da Ihr die Urheberrechte nicht habt.
Das in kurz und knapp.......
Ansonsten würde ich mich direkt an die GEMA wenden, die wissen es dort sicherlich am besten..... und beraten Dich umfänglich ( ohne Ironie)
Ahoi
 
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Vielen Dank für die Antworten. Das bringt auf jeden Fall schon einmal ne Menge Licht ins Dunkel!!!
 

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