• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Kontakt zu Universal / Arabella Musikverlag

  • Ersteller MegaOwlet
  • Erstellt am
M
MegaOwlet
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
10.04.24
Registriert
25.07.18
Beiträge
69
Kekse
0
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage:

Ich habe eine Idee zu einem Song. Genauer gesagt, möchte ich nur die Melodie des Refrain verwenden.
Ich habe dazu einen Mundart Text gemacht.

Das ursprüngliche Werk ist in den Niederlanden erschienen und lt. Gema ist der Originalverlag der Arabella Musikverlag ( der nun bei Universal ist ).

Es geht aus meiner Sicht um eine Bearbeitung.
Die Melodie der Strophen ist neu komponiert und lediglich die Melodie des refrain soll verwendet werden.

Ich habe versucht den Uhrheber zu kontaktieren, der aber leider verstorben ist.

Nun habe ich eine Anfrage an Universal gestellt ( mit einem Formular welches man ausfüllen soll ) + Demo eingereicht, wie ich den Song gerne aufnehmen lassen möchte.

Dies ist jetzt bereits 8 Wochen her.
Keine Reaktion.

Habe bereits mehrfach versucht anzurufen, ohne Erfolg. Ich fliege nach einer kurzen Bandansage aus der Leitung.


Hat da jemand von Euch Erfahrungen oder einen Tip, wie so etwas schneller geht !?



Beste Grüße


Andreas
 
Das ursprüngliche Werk ist in den Niederlanden erschienen und lt. Gema ist der Originalverlag der Arabella Musikverlag ( der nun bei Universal ist ).


Hat da jemand von Euch Erfahrungen oder einen Tip, wie so etwas schneller geht !?
Ich habe vor einem halben Jahr bei Universal Music eine Anfrage bezüglich Bearbeitungsrechten zu einem Song gestellt. Bisher keine Antwort erhalten. Ich denke, es ist aussichtslos. Außer Du setzt Dich in den Zug nach München und versuchst die Verantwortlichen am Eingang zum Gebäude abzupassen ... ;)
 
  • Haha
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo Michael,

zunächst einmal danke für deine Antwort.

Ja , ich befürchte so muss man es machen. Ich frage mich halt nur, welche Kanäle man wählen muss.
es scheint ja grundsätzlich möglich zu sein so etwas genehmigt zu bekommen. Aber da muss man wohl mit einem Manager um die Ecke kommen, der zur Not auch mal ne Handy Nummer von jemanden bei Universal hat.

Schade, aber dann werde ich die Meldodie nicht verwenden können. Den Ärger im Nachgang möchte ich mir ersparen.
 
Hallo Zusammen,

ich muss hier nochmal einen Status abgeben.
Ich habe es heute nach 3 Monaten geschafft bei Universal jemanden ans Telefon zu bekommen.

Nun ist die Auskunft so, dass Universal gerade versucht sämtliche Telefone abzuschaffen. Alles soll künftig per Mail gehen.

Ich habe dann den sehr netten Mitarbeiter gefragt, wie denn nun mein Chance stehen auf meine Bearbeitungsanfrage ( die detailiert und komplette gesendet wurde ) eine Antwort zu erhalten. Dies konnte er mir nicht sagen, da es keine andere Email ausser die allegeime zu Bearbeitungsanfragen übliche gibt. Hiermit will Universal verhindern, dass die von Anfragen zu Plattenverträgen oder Demo - Einreichungen überflutet werden.

Das trifft aber auf mich ja nicht zu.
Wenn die sagen, Bearbeitung freigegeben, hören die nie mehr was von mir 😂😂
Der Universal Mitarbeiter und ich haben sehr gelacht.


Ich habe nun meinen Rechtsanwalt angefragt, möchte aber auch gerne mal wissen, ob es hier jemanden im Forum gibt.
Noch mal die Aussgangssituation:

Es geht um einen alten griechischen Schlager:

Beide Texter und Komponisten sind verstorben. Der Original Verlag ist der Arabella Musikverlag ( heute Universal ).

Es geht nicht um ein Cover , sonder um die Verwendung der Meldodie aus dem Refrain.

Text Refrain, sowie Strophe Melodie und Text, sind neu gestaltet.


Somit handelt es sich lt. meinem Anwalt um eine Bearbeitung.


Jetzt mal meine Frage nach Euren Erfahrungen mit so etwas.
Kann mir was passieren, wenn ich die beiden Komponisten / Texter in die Gema mit eintrage und mich lediglich als Spezieltexter angebe !?

Mir geht es nicht darum mich zu bereichern, ich finde lediglich die Meldodie wirklich ansprechend. Ich habe auch darüber nachgedacht sie leicht zu verändern. Der sichere Weg wäre mir aber hier lieber.

Sollte jemand hier Erfahrungen damit haben , oder einen Tip, wie ich Universal doch mal zuverlässig kontaktiert bekomme, wäre ich sehr dankbar.
 
Kann mir was passieren, wenn ich die beiden Komponisten / Texter in die Gema mit eintrage und mich lediglich als Spezieltexter angebe !?
Ja da kann was passieren.
Ich würde das nicht machen. Das ist denen vielleicht auch nicht recht. Es gibt da rechtlich originelle Konstruktionen. Ich habe von Fällen gehört, in denen eindeutig eine Bearbeitung vorlag, die aber nur in Form einer Art Stillhalteabkommen genehmigt wurde. Der Song musste bei der GEMA wie ein Cover gemeldet werden - weil die Originalurheber sonst einen GEMA-Anteil für die Bearbeitung hätten abgeben müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Guten Morgen Beyme,


zunächst vielen Dank für deine Antwort.
Tatsächlich habe ich mich nie damit beschäftigt, da wir immer eigene Kompositionen inkl Text gemacht haben.

Ich habe mehrere Aussagen zu diesem Fall. Mir wurde beispielsweise gesagt, dass es sich um ein Cover handeln könnte, wenn die Melodie nicht verändert ist, sondern nur ein Text in einer anderen Sprache.

Da wir aber die Strophen nicht aus dem original haben, bin ich da eher unsicher.

Nur die Melodie des Refrain wurde übernommen und der Text halt auf deutsch / kölsch gemacht.


Das Problem hier, der Song ist sehr sehr alt und die Urheber leben nicht mehr. Sprich, ich bin nun komplett vom Verlag abhängig und darauf angewiesen, dass die sich melden.




Ich denke, wir werden das schweren Herzens in die Tonne hauen.
 
Mir wurde beispielsweise gesagt, dass es sich um ein Cover handeln könnte, wenn die Melodie nicht verändert ist, sondern nur ein Text in einer anderen Sprache.
Da bin ich mir zu 99 Prozent sicher dass das falsch ist. Übersetzungen gelten als Bearbeitung/Umgestaltung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das sehe ich genauso und will einfach auch nichts falsch machen. Befreundete Band aus dem Proberaum sagt, einfach machen, passiert schon nix. Da wir aber veröffentlichen wollen ( Streaming keine CD ) will ich und wir als Band da kein Risiko eingehen.

Ich kenne das auch so , 1:1 Cover ist wie der Original Song, max. Tonart etc darf verändert werden.

Alles andere ist Bearbeitung.

Es fällt mir einfach schwer zu fassen, dass man da keine Info bekommt. Wofür machen die dann ne Email Adresse und stellen Formulare zu Verfügung. Wenn die wenigstens sagen würden, abgelehnt.

Baer so hängt man doch ziemlich in der Luft.
 
Guten Morgen Beyme,


zunächst vielen Dank für deine Antwort.
Tatsächlich habe ich mich nie damit beschäftigt, da wir immer eigene Kompositionen inkl Text gemacht haben.

Ich habe mehrere Aussagen zu diesem Fall. Mir wurde beispielsweise gesagt, dass es sich um ein Cover handeln könnte, wenn die Melodie nicht verändert ist, sondern nur ein Text in einer anderen Sprache.

Da wir aber die Strophen nicht aus dem original haben, bin ich da eher unsicher.

Nur die Melodie des Refrain wurde übernommen und der Text halt auf deutsch / kölsch gemacht.


Das Problem hier, der Song ist sehr sehr alt und die Urheber leben nicht mehr. Sprich, ich bin nun komplett vom Verlag abhängig und darauf angewiesen, dass die sich melden.




Ich denke, wir werden das schweren Herzens in die Tonne hauen.


Mal ehrlich. Das ist doch viel zuviel Aufwand was du da bereibst. Warum komponierst du nicht einfach selber eine Melodie?
Kann ja davon inspiriert sein. In der Art von.
Hast du da einen großen Hit mit erwartet, dass du die Melodie unbedingt haben wolltest? :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo,


sagen wir mal so, die Menschen, denen wir das im Proberaum vorgespielt haben, waren alle Begeistert, ich bin aber realistisch genug zu wissen, dass es wohl kein großer Hit geworden wäre.

Ich hab mich auch nicht an Euch gewendet, weil ich verbissen diese Melodie haben muss / will. Es geht mir eher darum, dass mich die Hintergründe bei so etwas interessieren.


Mal angenommen, ich würde einen Song schreiben und irgendwann käme jemand zu meinem Verlag und würde sagen, würde ich gerne bearbeiten.
Dann hätte ich als Künster ( wenn das nicht totale Scheiße wäre ) ja auch etwas davon.
Da würde ich mich ja bedanken, wenn die dann diese Anfrage von einem anderen Künstler nicht bearbeiten.

Mir ging es hier eher darum, ob jemand hier im Forum mit so etwas Erfahrungen hat etc.

Ich habe aber insofern da jetzt einen Deckel drauf gemacht, als das ich mich gestern noch mit zwei bekannten Kpünstlern und Songschreibern austauschen konnten, die mir im Fall Universal das gleiche rückmelden konnten.


Von daher, scheint es wohl so zu sein, als wäre das normal.


Also Fazit:
Mich interessiert die Abwicklung solcher Dinge im Hintergrund und mir ist auch bewusst, dass wenn ich jetzt als Helene Fischer da ne Anfrage stelle innerhalb von einer Stunde eine Antwort habe, die auch noch positiv ist.

Bin ich aber nicht.


Vielen Dank Euch dennoch für den Austausch.


Beste Grüße

Andreas
 
Du schriebst das sei ein griechischer Titel. Was ist denn, wenn du dich da direkt an Jemand von den Nachlasserben wendest. Die Rechte müssen ja an Jemand über gegangen sein.
Oder den Verlag aus GE anschreibst.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Label oder Verlag hier einen ähnlichen Weg gehen würde, was viel Arbeit bedeutet. Also, das mutmaße ich nun mal... keine Ahnung.. aber stell ich mir so vor.
Und da haben die keine Zeit für sowas. Deswegen erhälst du da keine Antwort. Nicht das sowas vielleicht nicht möglich wäre, wenn auch sehr unüblich, sich da Stückweise aus anderen Songs
was raus zu nehmen.
Es gab ja schonmal Beispiele, wo es einfach gemacht wurde und dann schief ging :biggrinB:. Das solltest du dir jedenfalls ersparen.
 
Das ist vollkommen richtig und ich hab von Bands gehört, die danach nicht nur aufgelöst wurden, sondern die Mitglieder finanziell ruiniert waren.

Der Song ist ein alter grieschischer Titel.


Der Komponist und Textdicher ist 1992 verstorben.
Sein Sohn, der den Tital auch gesungen hat 2008.

Danach verliert sich aber leider jede Spur.

Deshalb bin ich den Weg über den Verlag gegangen. Der Originalverlag ist von Universal 2015 aufgekauft worden.



Aber ich stimme dir zu, wenn es Nachkommen geben sollte , hätten die womöglich die Rechte.


Ich denke aber, wir werden unseren Text nehmen und eine Sirtaki Melodie komponieren, um den Text weiter verwenden zu können.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das ist vollkommen richtig und ich hab von Bands gehört, die danach nicht nur aufgelöst wurden, sondern die Mitglieder finanziell ruiniert waren.

Ja da muss man aufpassen.

Nun denn. Ich wünsche dir / euch viel Glück. Hört sich spannend an eine Sirktaki Melo zu komponieren. Da hätte ich auch Spaß dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man nicht (sinngemäß) so formulieren:
"ich gehe davon aus, dass ich eine (Bearbeitung/Interpretation....) des Stückes (ABC, XYZ, ...) von (abc, xyz,...) anfertigen und gegen die übliche Gema-Gebühr in Umlauf bringen oder bei Konzerten zur Aufführung bringen darf. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um qalifizierte schriftliche Begründung."
...wenn die sich dann nicht melden, ham se halt Pech gehabt....
(aber ich fürchte, dass das Recht hier mal wieder auf der Seite des Stärkeren ist und das rechtlich so nicht zu machen sein dürfte). Wär aber schön.... ;-)
 
  • Haha
Reaktionen: 1 Benutzer
Dürfen wir wissen, um welchen Originalsong es sich handelt? Würde sehr gerne diese Melodie mal hören. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ja, dass wäre gut. Vor allem bei traditionellen Lieder kann es sein, dass die Melodie selbst schon lange gemeinfrei ist. Die Verwertungsgesellschaften nehmen erst einmal alles. Die scheinen wohl primär auf die Angaben der Künstler zu vertrauen und ehrlich gesagt ist es auch nicht trivial.
 

Universal Music Publishing Greece​

BEA5F8B2-90C9-470F-A74D-DB4EF3154895.png



Leof. Mesogeion 245-247
Neo Psichiko 154 51
Athens
Greece


Phone: +30 2106792617

Wenns ein griechischer Schlager ist, kontaktier doch die Griechen und rede mit denen.
 
Wie ist das denn: Dürfte man die Melodie verwenden, wenn sie geringfügig geändert wird? Ich kann mich an den Fall Queen: "Under Pressure" und Cover Vanilla Ice: "Ice Ice Baby" erinnern. Da wurde von Vanilla-Ice lediglich eine Achtel hinzugefügt. Das hat nicht gereicht, allerdings war die Änderung tatsächlich minimalst. Mir und euch sicher auch fallen einige Songs ein, die deutliche Ripoffs sind. Wo ist da die Grenze? Oder wünscht du dir alle Noten der Melodie genau so?
 
Wie ist das denn: Dürfte man die Melodie verwenden, wenn sie geringfügig geändert wird?
Da kann man nie sicher sein.

Eine Faustregel ist, wenn "man" beim hören sofort ans Original denkt, ist es auch ein Plagiat. Insofern spricht von Anfang an viel gegen solche Versuche zu tricksen, falls das Ziel eigentlich Rechtssicherheit ist.

Man kann es halt drauf ankommen lassen, aber das muss man sich leisten wollen und können. In manchen Streitigkeiten geht es dann sowieso nur darum wieviel Geld abgeführt wird, das wäre ja vielleicht okay (vor allem dass man Geld verdient, ist das ja ein gutes Zeichen - auch wenn man was abgeben soll). Aber in anderen Fällen sind auch CD-Pressungen eingestampft worden.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben