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Hallo,
mal angenommen jemand will sich nach einer Ausbildung als freiberuflicher (Film)Tontechniker melden.
Alles was ich weiß, ist, dass er sich beim Finanzamt eine Steuernummer holen muss.
Dann ist aber noch die Frage nach der ganzen Versicherung. Ein Freund vom Betroffenen hat einmal etwas über die Künstlersozialkasse für eben solche Leute gehört.
Was hat es damit auf sich? Die Internetseite davon ist etwas schwammig.
Was genau deckt die ab? Laut Internet ist das Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wieviel müsste jemand an die KSK zahlen? Gibt es da geregelte Prozentsätze, wie für alle anderen auch?
Was muss man noch als Freiberufler abgeben? Die Sache mit den gesetzlichen Abgaben ist für mich total undurchsichtig. Gibt es da eine gute Informationsseite / -stelle?
Sollte man als "Freier" noch etwas (obligatorisches) beachten / wissen?
Vielen Dank schonmal für alle, die bis hierhin gelesen haben, und mir dann vielleicht noch helfen können.
mal angenommen jemand will sich nach einer Ausbildung als freiberuflicher (Film)Tontechniker melden.
Alles was ich weiß, ist, dass er sich beim Finanzamt eine Steuernummer holen muss.
Dann ist aber noch die Frage nach der ganzen Versicherung. Ein Freund vom Betroffenen hat einmal etwas über die Künstlersozialkasse für eben solche Leute gehört.
Was hat es damit auf sich? Die Internetseite davon ist etwas schwammig.
Was genau deckt die ab? Laut Internet ist das Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wieviel müsste jemand an die KSK zahlen? Gibt es da geregelte Prozentsätze, wie für alle anderen auch?
Der Teil ist für mich unverständlich.www.kuenstlersozialkasse.de schrieb:Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch für Künstler und Publizisten ein wichtiges und zentrales Thema. Sie ist jedoch nicht Bestandteil der Künstlersozialversicherung. Daher ist die Künstlersozialkasse auch nicht Ansprechpartner für Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt entweder
als Pflichtversicherung kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII): z. B. Künstler und Publizisten, die Beschäftigte sind,
oder
als Pflichtversicherung aufgrund Satzung (§ 3 SGB VII): z. B. "freie" Grafiker und Fotografen bei der BG Druck und Papierbearbeitung (BG DP),
oder
als freiwillige Versicherung (§ 6 SGB VII): z. B. Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, Musik und darstellende Kunst bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Was muss man noch als Freiberufler abgeben? Die Sache mit den gesetzlichen Abgaben ist für mich total undurchsichtig. Gibt es da eine gute Informationsseite / -stelle?
Sollte man als "Freier" noch etwas (obligatorisches) beachten / wissen?
Vielen Dank schonmal für alle, die bis hierhin gelesen haben, und mir dann vielleicht noch helfen können.

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