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Künstlersozialkasse + andere Abgaben als Freiberufler

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HFU
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Hallo,

mal angenommen jemand will sich nach einer Ausbildung als freiberuflicher (Film)Tontechniker melden.
Alles was ich weiß, ist, dass er sich beim Finanzamt eine Steuernummer holen muss.

Dann ist aber noch die Frage nach der ganzen Versicherung. Ein Freund vom Betroffenen hat einmal etwas über die Künstlersozialkasse für eben solche Leute gehört.
Was hat es damit auf sich? Die Internetseite davon ist etwas schwammig.
Was genau deckt die ab? Laut Internet ist das Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wieviel müsste jemand an die KSK zahlen? Gibt es da geregelte Prozentsätze, wie für alle anderen auch?

www.kuenstlersozialkasse.de schrieb:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch für Künstler und Publizisten ein wichtiges und zentrales Thema. Sie ist jedoch nicht Bestandteil der Künstlersozialversicherung. Daher ist die Künstlersozialkasse auch nicht Ansprechpartner für Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt entweder

als Pflichtversicherung kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII): z. B. Künstler und Publizisten, die Beschäftigte sind,
oder
als Pflichtversicherung aufgrund Satzung (§ 3 SGB VII): z. B. "freie" Grafiker und Fotografen bei der BG Druck und Papierbearbeitung (BG DP),
oder
als freiwillige Versicherung (§ 6 SGB VII): z. B. Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, Musik und darstellende Kunst bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Der Teil ist für mich unverständlich.

Was muss man noch als Freiberufler abgeben? Die Sache mit den gesetzlichen Abgaben ist für mich total undurchsichtig. Gibt es da eine gute Informationsseite / -stelle?

Sollte man als "Freier" noch etwas (obligatorisches) beachten / wissen?

Vielen Dank schonmal für alle, die bis hierhin gelesen haben, und mir dann vielleicht noch helfen können. :redface:
 
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Hallo .s

Genau, erst mal zum Finanzamt und anmelden. Dann KSK Aufnahmeantrag stellen... das wären dann schon mal die Versicherungsbasics.

Die KSK-Abgaben richten sich nach der Höhe deines Einkommens, genaue Prozentsätze findest du auf der KSK-Seite.
Schau mal in die FAQ für Künstler und Publizisten, da steht eigentlich alles Wissenswerte drin und man kann dort das PDF "Aktuelle Werte in der Sozialversicherung" runterladen, da stehen genaue Rechenbeispiele drin.
Die KSK deckt Krankenkasse, gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung ab, wie du schon richtig schriebst.

Das mit der Unfallversicherung ist wohl nur eine Info, wer sich wo unfallversichern kann (für einige Branchen gibt es ja eigene Versorgungswerke) - mit der KSK hat das nichts zu tun.

Als Tontechniker muss der Ratsuchende wahrscheinlich aufpassen, dass der künstlerische Anspruch im Vordergrund steht, um von der KSK anerkannt zu werden.

Weitere Versicherungen:
Na ja, man kann sich als Freiberufler natürlich im Prinzip gegen alles mögliche versichern, wenn man genügend Kleingeld hat.
Empfehlenswert sind sicher eine Berufshaftplicht sowie eine Rechtschutzversicherung, dann natürlich auch private Altersvorsorge etc. pp.
 
Grundsätzlich gilt:

  • Wer freiberuflich/selbständig tätig ist, hat seine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) in voller Höhe selbst zu zahlen
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob jemand zum berechtigten Personenkreis zählt
  • Wenn die KSK die Berechtigung bejaht, erhält der Versicherte auf Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einen Zuschuss von der KSK (er hat dann quasi den gleichen sozialversicherungsrechtlichen Status wie ein Angestellter)
  • Wenn die KSK die Berechtigung verneint, bleibt die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung. Die Altersvorsorge (Rentenversicherung) und Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann dann nur privat organisiert werden
  • Von der KSK können sich folgende Personen befreien lassen: "Berufsanfänger in den ersten 3 Jahren" oder "Höherverdiener" (Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze; 2011: 49.500 EUR). Die Folgen sind die gleichen, wie wenn die KSK die Berechtigung verneint (siehe oben Punkt 4)
  • Auch privat Versicherte erhalten auf Antrag einen Zuschuss von der KSK. Die Höhe richtet sich nach dem zu schätzenden Jahreseinkommen. Er liegt bei 7,3% des Einkommens, maximal jedoch 50% des PKV-Beitrages
  • Wer privat krankenversichert ist, ist auch privat pflegeversichert. Für Berechtigung, Befreiung und Zuschuss gelten die selben Regeln wie für die Krankenversicherung
 
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Man kann nur dringend empfehlen, zu versuchen in die KSK zu kommen, günstiger kann man sich nicht versichern. Bei einem Arbeitseinkommen von 10.000 EUR im Jahr, sind das ca. 150 EUR die man an Beiträgen für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bezahlt. 10.000 EUR ist übrigens regelmässig das Durchschnittseinkommen der KSK-Versicherten.

Vorteilhaft ist auch, dass der Beitrag nach einer eigenen Einkommenschätzung berechnet wird, die man eben jedes Jahr vornehmen muss. Sollte das Einkommen doch anders ausfallen, werden die Beiträge nicht rückwirkend geändert. Es ist
völlig korrekt und legal, wenn diese Schätzung eher konservativ ausfällt.

Es gibt übrigens für KSK-Versicherte auch Krankengeldleistungen (nach ca. 2 Monaten Arbeitsunfähigkeit), man kann sogar bei seiner Krankenkasse einen Zusatztarif abschließen (den müssen alle KK für KSKler anbieten), der Krankengeld ab Beginn der dritten Woche einer Arbeitsunfähigkeit garantiert. Am günstigsten ist meines Wissens nach der Tarif der Barmer: Das sind pauschal 8 EUR im Monat.

Man ist übrigens nicht über die KSK versichert. Man ist bei einer normalen Krankenkasse. Die KSK übernimmt praktisch den Arbeitgeberanteil. Die KSK-Mitgliedschaft ist auch grundsätzlich übrigens keine freiwillige Sache, man ist versicherungspflichtig, wenn man die Kriterien erfüllt (Ausnahmen hat hilmi01 genannt).

Tontechniker sind aber leider regelmässig Grenzfälle, was die Künstlereigenschaft angeht. Die KSK fordert in solchen Fällen eine genaue Tätigkeitsbeschreibung. Diese sollte man natürlich wahrheitsgemäß verfassen, aber unter keinen Umständen vergessen, die schöpferischen Aspekte möglichst gut deutlich zu machen. Ein Sounddesigner, Klangregiesseur oder Musikproduzent hat es da sicherlich leichter.

Sonstige Versicherungen:

Rechtsschutz wurde genannt, dürfte aber sehr teuer werden. Es ist möglich Mitglied bei ver.di zu werden, da hat man für einen kleinen Monatsbeitrag eine Rechtsschutzversicherung und bekommt übrigens auch kostenlose Beratung, in allen möglichen Fragen: Recht, Sozialversicherung, etc.. Es gibt den connexx.av als Sektion für die "Medienschaffenden" in den Bereichen Film, Rundfunk, audiovisuelle Medien, etc..

Berufshaftpflicht ist sicherlich auch ein wichtiges Thema, gerade wenn man eben nicht nur im Studio sitzt. Ohne würde ich mich glaube ich auf kein Filmset wagen. ;) Über den "Verband deutscher Tonmeister" bekommt man z.B. eine solche Versicherung ab netto 185 EUR im Jahr.

Interessant könnte auch eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung sein. Dazu muss man aber auch innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate (u.U. 6 Monate, siehe unten "Sonderregelungen") eingezahlt haben. Das kostet knapp unter 40 EUR monatlich, wird aber 2012 vermutlich doppelt so teuer (nicht aber für Existenzgründer). Das ALG I berechnet sich dann nicht am tatsächlichen Einkommen, sondern interessanterweise an dem Qualifikationslevel, an dem das Arbeitsamt seine Vermittlungsbemühungen orientiert. Ist ein Dipl.-Ing. Taxi gefahren und dann arbeitslos, bekommt er viel mehr, als ein Kollege, der keinen Schulabschluss hat. Im Bereich Tontechnik ist das natürlich schwierig, da gibt es ja alles vom Autodidakten bis zum Diplom-Tonmeister. Inwiefern das AA bei der Sache Bildungsabschlüsse diverser privater Bildungsanbieter berücksichtigt, ist wohl schwer zu sagen. Beim Thema ALG gibt es übrigens für Film- und Fernsehschaffende sogar gewisse Sonderregelungen was die Anwartschaftszeit anbelangt.
 
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mediafon
 
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Ihr seid super, danke, das hilft enorm weiter :)
 
Man kann nur dringend empfehlen, zu versuchen in die KSK zu kommen, günstiger kann man sich nicht versichern.
Wer die Möglichkeit hat, sich von staatlichen Sozialversicherungssystem befreien zu lassen, der sollte dies sehr genau prüfen.

Die KSK kann eine günstige Lösung sein, die Leistungen bewegen sich jedoch nur auf (schlechtem) gesetzlichem Niveau. Gerade in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind die Leistungen langfristig nicht ausreichend und private Vorsorge ist ohnehin ein Muss. Deshalb kann es Sinn machen, dies möglichst frühzeitig und umfangreich zu tun und die KSK zu meiden.

In jedem Fall sollte der Termin der letzten Befreiungsmöglichkeit (Berufsanfänger: 3 Jahre nach Beginn der KSK-Mitgliedschaft) dick im Kalender notiert werden um evtl. langfristig negative Folgen zu vermeiden.
 
Wer die Möglichkeit hat, sich von staatlichen Sozialversicherungssystem befreien zu lassen, der sollte dies sehr genau prüfen.

Die KSK kann eine günstige Lösung sein, die Leistungen bewegen sich jedoch nur auf (schlechtem) gesetzlichem Niveau. Gerade in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind die Leistungen langfristig nicht ausreichend und private Vorsorge ist ohnehin ein Muss. Deshalb kann es Sinn machen, dies möglichst frühzeitig und umfangreich zu tun und die KSK zu meiden.

In jedem Fall sollte der Termin der letzten Befreiungsmöglichkeit (Berufsanfänger: 3 Jahre nach Beginn der KSK-Mitgliedschaft) dick im Kalender notiert werden um evtl. langfristig negative Folgen zu vermeiden.

Da ist natürlich was dran, aber wenn ich mir das in der Praxis anschaue bleibt den allermeisten angesichts der Einkommenssituation in der Branche gar keine andere Möglichkeit. Was die Versorgungssicherheit v.a. bezüglich Rente angeht, wage ich keine Prognose, ich persönlich sehe auch private Versicherungen langfristig alles andere als eine "sichere Bank". Andererseits, wenn es auch dieses System "zerlegt" dann haben wir sicher ganz andere Sorgen.
 

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