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Mal ne Frage von einem Neueinsteiger....

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RonGoHo
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Hallo zusammen,
Was muss man aus rechtlicher Sicht alles beachten,wenn man in einer Kneipe oder in einem kleinen Club auftreten möchte und dort gecoverte Stücke darbietet?
Umsatzsteuer 7 % an das Finanzamt ist mir bekannt. Aber was ist z.B. mit Gemagebühren?
Wohin müsste man die überweisen???Und was ist wenn man nur eine Melodie klaut und den Text neu schreibt? Muss man dann für dieses Stück einen verminderten Satz an die Gema zahlen ?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
 
Eigenschaft
 
Die Gema übernimmt normalerweise der Veranstalter..
Da muss man sich also keine Sorgen machen..
 
Hallo zusammen,
Was muss man aus rechtlicher Sicht alles beachten,wenn man in einer Kneipe oder in einem kleinen Club auftreten möchte und dort gecoverte Stücke darbietet?
Umsatzsteuer 7 % an das Finanzamt ist mir bekannt. Aber was ist z.B. mit Gemagebühren?
Wohin müsste man die überweisen???Und was ist wenn man nur eine Melodie klaut und den Text neu schreibt? Muss man dann für dieses Stück einen verminderten Satz an die Gema zahlen ?

Du sprichst gleich mehrere elementare Baustellen an - und Du fischt massiv im Trüben!

Gegenfrage vorneweg: heißt ..."Gostenhof", dass Du in Nürnberg einzunorden wärst? Dann würde Dir sicherlich helfen, wenn Du Dir im Zeitraum Oktober/November den ein oder anderen unserer Rock.Büro SÜD-Workshops reinziehen würdest, die wir auch heuer wieder in Koop mit der Musikzentrale Nürnberg organisieren.

Da wäre z.B. auch ein kostenloser Workshop "Basics für Newcomer" mit dabei, wo auch die von Dir angesprochenen Probleme thematisiert werden. Infos und Termine unter www.allmusic.de (im Menü auf MUSIKERWORKSHOPS klicken!)

Ansonsten gilt:
Umsatzsteuer musst Du als Amateurband i.d.R. nicht an das Finanzamt abführen, weil Du noch viel zu wenig Einnahmen erzielst und die Finanzämter solche Bands normalerweise der so genannten "Liebhaberei" zuordnen
ABER: wenn man auf einer REchnung/Gagenquittung die Umsatzsteuer ausweist, wäre man immer verpflichtet, diese UST an das FA abzuführen!

Stichwort: Komposition verändern/bearbeiten und mit neuem Text versehen.
Das ist rechtlich eine Bearbeitung. Hier ist es erforderlich, VORHER den Rechteinhaber (Musikverlag und/oder Autor/en) um Erlaubnis zu fragen. Die GEMA hat damit nichts zu tun und kann für eine Bearbeitung keine Erlaubnis erteilen!

Die GEMA kassiert nur - aber auch hier nicht von der Band sondern vom Veranstalter (Club, Open-Air - im worst case ist ggf. die Band selbst Eigenveranstalter) - die Lizenzgebühr. Veranstalter man als Band ein Konzert selbst, ist man verpflichtet VOR der Veranstaltung das Konzert bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anzumelden.

P.S: Wenn Du wirklich aus Nürnberg-Gostenhof sein solltest, dann tu Dir einen oder mehrere unserer Workshops auf jeden Fall an. Die finden ohnehin in der MuZ in Gostenhof statt. Und das bringt Dich garantiert weiter bzw. vertreibt den Nebel von Unwissenheit und Halbwahrheiten, der dich scheinbar umgibt.

lg.
 
Wow, eine Super Antwort,herzlichen Dank dafür !Kenne die Musikzentrale sehr gut und werd mich da mal informieren.
 
R
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