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Musikschule fordert Geld zurück

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stickomat
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Hallo zusammen,

bin gerade etwas verzweifelt. Doch der Reihe nach: Mein ehemaliger Chef fordert (nach einem Jahr) eine nicht unerhebliche Summe Geld von mir zurück. Als Honorarkraft an seiner Musikschule hätte ich noch Lohn für einen schon seit vier Monaten abgemeldeten Schüler bekommen. Die Verwaltung hatte ich mehrmals darauf hingewiesen, das der Schüler noch in meiner Anwesenheitsliste steht. Leider tauchte sein Name aber immer wieder in der Liste auf (habe ich durchgestrichen). Dummerweise hatte ich nie Abrechnungen von der Musikschule bekommen, auch keine Kopien der Anwesenheitslisten gemacht, so dass ich quasi mit leeren Händen da stehe.

Weiss jemand von euch über die gesetzliche Regelung Bescheid, oder kann mir anders raten?

Lieben Dank euch!

Stickomat
 
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Es kommt im Einzelfall wie immer "darauf an", weshalb in Deinem Fall der Weg zum Anwalt kaum unumgänglich ist. Mehr kann man da auch nicht raten. Eine Rechtsberatung ist schier nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo stickomat,
aus rechtlichen Gründen ist es hier nicht möglich, auf Einzelfälle einzugehen, da dies als nicht statthafte rechtliche beratung gewertet wird.

allgemein halte ich folgende fragen bzw. tatbestände für relevant:
1. wer hat einen fehler gemacht?
wenn zahlungen erfolgt sind, ohne dass der, an den die zahlungen ergingen, eine abrechnung bekommen hat, anhand derer die zahlungen kontrolliert werden können, geht imho ein vorwurf an den zahlungsempfänger ins leere. zumal, wenn er seinerseits anwesenheitslisten korrigiert hat.
2. ist generell zu klären, wie der zeitraum, innerhalb dessen geld zurück gefordert werden kann, bemessen ist bzw. wird. was sagen verträge? rechtliche bestimmungen?
3. gibt es möglicherweise kollegen etc. denen es ähnlich erging und die vielleicht schon (aussichtsreiche) wege beschritten haben?
4. wie wird eigentlich das rückzahlungsverlangen begründet? liegt es schriftlich vor?

generell ist es schon so, dass ohne leistung kein geld. die frage ist eher, ob der durchgriff auf den zahlungsempfänger (noch) möglich ist. falls ja hilft nur verhandeln: kulanz, stundung, ratenzahlung etc.

so weit erst mal aus meiner sicht

x-Riff
 
Dass du keine Abrechnungen und andere Aufzeichnungen hast stärkt deine Position nicht unbedingt. Aber wie schon angemerkt: du wirst am besten zu einem Anwalt gehen und mit dem die Situation besprechen.
Nicht nur, dass wir hier ja keine Rechtsberatung geben dürfen, sind deine Angaben auch zu vage um sich hier ein Urteil bilden zu können.
 
Hi,
ohne ein fundiertes Wissen darüber zu haben, sage ich auch, geh zum Anwalt. Lass Dich dort beraten. Klar, ärgerlich das Du keine Kopien gemacht hast. So fehlen halt von Deiner Seite aus Beweise. Darum ist es wirklich am besten sich einen Anwalt zur Seite zu ziehen. Vielleicht endet es dann in einem Vergleich. Aber die Verwaltung Deiner ehemaligen Musikschule, ist auch nicht immer auf dem neuesten Update Stand, um es mal nett zu sagen. Viel Glück!!!
Gruß
 

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