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Musikunterricht als Minijob ohne Verlust der Beihilfeberechtigung

stuckl
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Liebes Forum,

eine Bekannte möchte Musikunterricht am liebsten in Form eines Minijobs geben.

Ihr Mann ist Beamter und auf dem Wege des Minijobs möchte sie verhindern, Beihilfeanspruch zu verlieren.

Ist das so machbar, gibt es Erfahrungswerte?

Viele Grüße
stuckl
 
Eigenschaft
 
Unabhängig davon was die Tätigkeit ist: Für einen Minijob muss man angestellt sein, eine Tätigkeit auf Honorarbasis fällt nicht darunter. Ansonsten muss man bei den Einkommensgrenzen aufpassen, da auch andere Einkünfte zählen können und man so in die Pflicht einer eigenen Versicherung rutschen könnte. Unbedingt die Regelungen der Beihilfe und PKV beachten!

Die Seiten der Bundesknappschaft (https://www.minijob-zentrale.de) informieren sehr gut und ggfs. auch persönlich / telefonsich, allerdings mit dem Fokus auf gesetzlich versichterte.
 
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