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Muss man ein Konzert behördlich anmelden?

Fastel
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Hallo,

muss ich bei einer (welcher?) Behörde meiner Stadt ein öffentliches Konzert
a) anzeigen
b) genehmigen

... lassen? Oder nicht?

Ein bekannter hat ein Konzert veranstaltet und musste ein Dokument "Anzeige einer Konzertveranstaltung" beim Ordnungsamt einreichen + Veranstaltungshaftpflicht Nachweis.

Ruft man zu einer öffentlichen Versammlung auf, muss man dies anzeigen. Genehmigungspflichtig ist nur eine Beeinträchtigung der Sicherheit, oder Straßenverkehrssicherheit.
Versammlungen sind aber keine Musikveranstaltungen, da letztere nicht der Meinungskundgebung dienen.

In meiner Stadt gibt es auch mit hartnäckigster Googelung kein entsprechendes Formular. Anrufe im Rathaus und final beim Ordnungsamt wurden mit "Häää?" oder mit "Ich leite sie mal weiter" (4 mal bei einem Anruf weitergeleitet - Rekord!) beantwortet.


Bin ich blöd zu fragen, ob ich dem Ordnungsamt eine öffentliche Konzertveranstaltung anzeigen muss? Dass der Eigentümer der Location, Schankgenehigung und die GEMA andere Sachen sind ist klar. Eigentümer der Location ist Privat, also kein öffentlicher Raum. Der VA ist aber öffentlich.

Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wenn ich kein Formular finde und auch bei Anrufen nur Unverständnis zurück kommt... dann hab ich damit meine Antwort auf die Frage im Titel?
 
Eigenschaft
 
Servus,
da bekommst Du von mir ein ganz klares: "Das kommt darauf an!"

Bei uns in Bayern gilt Art. 19 LStVG ..."1Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen..."
"...Absatz 1 gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind..."

Da das von mir hervorgehobene bei Dir anscheinend nicht zutrifft, müsstest Du in Bayern die Veranstaltung anzeigen. Dass eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zusätzlich notwendig sein kann, weißt Du ja bereits.

Viele Grüße
Matthias
 
Hehe... Vergbügungen. Liest sich wie ein Text aus den 20ern.

Ich habe nochmal ein Gespräch mit einen hier in der Stadt erfahrenen Veranstalter. Der sagte mir, dass ich hier nichts anmelden muss.

Tatsächlich frage ich mich aber inzwischen auch... warum eigentlich? Solange keine Sicherheitsbednekn da sind... warum soll die Stadt darüber entscheiden.
 
In Privaträumen ist das dann aber doch privat solange kein gewerblicher Hintergrund besteht. Selbst wenn es dann open House ist und kommen kann wer will.
Solange kein Alk, Speisen oder Merch verkauft wird sind dann nur die Lärmbestimmungen einzuhalten. Notfalls mit dB-App vor dem Haus testen.
Was und mit wem der Eigentümer in seinem Haus macht ist seine Sache. Nur keine Parkplatzschilder aufstellen oder Plakate aufhängen außer auf dem Grundstück:D
 
Okay cool. Danke Euch für's Bestätigen :D
 
keine Ahnung, ob Dich das tangiert...?

Ich habe die Tage mitbekommen, daß der Veranstalter eines Festivals (Konzertreihe mit 7 oder 8 Veranstaltungen) bei einer der Veranstaltungen überraschend viele Karten verkaufen konnte und das Ordnungsamt vorort erst das ganze freigegeben hat, nachdem zwei Feuerwehrleute anwesend waren - das hatte irgendwas mit Raumgröße und Anzahl der Menschen zu tun.
In diesen Räumlichkeiten hab ich schon einige Konzerte gehört, Feuerwehr war da noch nie, aber es war auch noch nie so brechend voll...?!
 
Ich denke es ist so, dass man bei verschiedenen Ämtern, wie zum Beispiel dem Brandschutzamt ... ja... ja was machst man mit diesen Ämtern? Sollen die eine Erlaubnis geben? Wollen die eine Lagebeschreibung, mit Grundriß und notausgängen und Obergrenzen an Zuschauerzahl? ...
Ich hatte ja auch mal gelesen, dass man ab 200 Besuchern ein 2. Klo braucht.... ja aber "sagt wer"? Und wer entzieht einer Veranstaltung die Berechtigung, wenn 201 Leute da sind aber nur 1 Klo.

Ist das eine Grauzone? Ich meine mich zu erinnern, dass das Umweltamt bei "zu laut" meckern kann ("Emissionen"). Aber da muss ich auch nichts anmelden oder registrieren lassen. Keine Nachweise vorlegen...
 
Die Brandschutzdienststelle hat da zwar mitzureden, ist aber eigentlich eher Sache des Bauamtes. Es hängt nämlich davon ab, als was die Räumlichkeit genehmigt ist.

Ist es bspw. eine landwirtschaftliche Halle, in der regulär Trecker und Anhänger drin stehen und dort soll jetzt ein Konzert stattfinden, ist für das Konzert ein Bauantrag erforderlich; Stichworte Bauordnung, Versammlungsstätte bzw. Versammlungsstättenverordnung.

Falls die Lokalität schon als Versammlungsstätte genehmigt ist, kann der außergewöhnlich hohe Kartenabsatz durchaus dazu beitragen, dass die genehmigte Personenzahl überschritten wird und man diese einzelne Veranstaltung noch genehmigen lassen muss.
 

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