Neuigkeiten von der BNetzA - Neuregelung einiger Allgemeinzuteilungen für Funkstrecken

Colorido
Colorido
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.11.25
Registriert
30.11.06
Beiträge
416
Kekse
2.472
Ort
Ödnis zwischen op ewig ungedeelt und Hangover
Heute Morgen frisch aus dem Amtsblatt 21/2025 der Bundesnetzagentur die Verfügung 91/2025:


Ich habe sie mir noch nicht durchgelesen, aber dennoch dürfte das für viele User hier interessant sein.

EDIT: So, jetzt die Zusammenfassung der für uns relevanten Punkte, soweit ich das gecheckt habe (alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifel bitte selbst nachlesen):

  1. Die wohl professionell am stärksten genutzten UHF-Bereiche von 470 - 608, 614 - 698 sowie 736 - 753 MHz bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Die ersteren Bereiche sind nach wie vor bis Ende 2030 freigegeben, der letztere bis Ende 2032, es gelten weiter die bisherigen Allgemeinzuteilungen.
  2. Ebenso gelten weiter die Verfügungen 25/2022 für die Bereiche 32,475 - 34,325 MHz / 34,530 - 34,950 MHz / 36,610 - 38,125 MHz und 06/2022 für den Bereich 1350 - 1400 MHz, beide bis Ende 2032.
  3. Der Bereich 174 - 230 MHz ist bis dato, also auch heute, mit keiner neuen Verfügung bedacht worden, läuft also Stand jetzt Ende diesen Jahres aus. (Über die Prognose wissen Andere sicherlich besser Bescheid als ich.)
  4. Für die als "Alleinunterhalterfrequenzen" bekannten Bereiche von 823 - 832, 863 - 865 sowie 1785 - 1804,8 MHz sind wie erwartet die Allgemeinzuteilungen verlängert worden und gelten nun bis Ende 2035. Diese Frequenzen waren bisher und sind künftig ausdrücklich auch für die private Nutzung zugelassen. Für einige Bereiche daraus gelten für Deutschland teils höhere Grenzen bezüglich der Sendeleistung, wenn ich die Tabellen richtig verstanden habe.
EDIT 2: Habe den Threadtitel angepasst, weil sich für zahlreiche relevante Frequenzen eben nichts ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Relevant für PA-Zwecke dürfte, soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe, die (erwartete) Verlängerung der Allgemeinzuteilung für LTE-Mittenlücke, ISM-Band und 2.4-GHz-Bereich sein. Also keine Änderung im (unteren) UHF-Band, wie von einigen befürchtet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Ja, so kann man es zusammenfassen, wenn man die Verlängerung für das Band zwischen 1785 und 1804,8 MHz noch mit reinnimmt. Ich versuche mal, alle für uns relevanten Informationen in den Startpost reinzueditieren. (EDIT 2025-11-05 11:22 : Erledigt.)

P.S. Ich bin jedenfalls froh, dass ich nicht mehr täglich meine BNetzA-Browsertabs aktualisieren muss. Für mein Nutzungsszenario sind die privat nutzbaren Frequenzen nämlich sehr wichtig, da ich mich in Bezug auf Chorproben nur damit rechtlich sicher fühle. Ich verdiene damit zwar ein Honorar, das aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, aber auf der anderen Seite sind die Proben eben auch nicht öffentlich und haben kein wie auch immer geartetes Publikum. Und bei den Preisen für ordentliche Funkstrecken war mir eine Prognose einfach nicht sicher genug, da brauche ich eine amtliche Zusage schwarz auf weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben