Colorido
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Heute Morgen frisch aus dem Amtsblatt 21/2025 der Bundesnetzagentur die Verfügung 91/2025:
Ich habe sie mir noch nicht durchgelesen, aber dennoch dürfte das für viele User hier interessant sein.
EDIT: So, jetzt die Zusammenfassung der für uns relevanten Punkte, soweit ich das gecheckt habe (alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifel bitte selbst nachlesen):
Ich habe sie mir noch nicht durchgelesen, aber dennoch dürfte das für viele User hier interessant sein.
EDIT: So, jetzt die Zusammenfassung der für uns relevanten Punkte, soweit ich das gecheckt habe (alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifel bitte selbst nachlesen):
- Die wohl professionell am stärksten genutzten UHF-Bereiche von 470 - 608, 614 - 698 sowie 736 - 753 MHz bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Die ersteren Bereiche sind nach wie vor bis Ende 2030 freigegeben, der letztere bis Ende 2032, es gelten weiter die bisherigen Allgemeinzuteilungen.
- Ebenso gelten weiter die Verfügungen 25/2022 für die Bereiche 32,475 - 34,325 MHz / 34,530 - 34,950 MHz / 36,610 - 38,125 MHz und 06/2022 für den Bereich 1350 - 1400 MHz, beide bis Ende 2032.
- Der Bereich 174 - 230 MHz ist bis dato, also auch heute, mit keiner neuen Verfügung bedacht worden, läuft also Stand jetzt Ende diesen Jahres aus. (Über die Prognose wissen Andere sicherlich besser Bescheid als ich.)
- Für die als "Alleinunterhalterfrequenzen" bekannten Bereiche von 823 - 832, 863 - 865 sowie 1785 - 1804,8 MHz sind wie erwartet die Allgemeinzuteilungen verlängert worden und gelten nun bis Ende 2035. Diese Frequenzen waren bisher und sind künftig ausdrücklich auch für die private Nutzung zugelassen. Für einige Bereiche daraus gelten für Deutschland teils höhere Grenzen bezüglich der Sendeleistung, wenn ich die Tabellen richtig verstanden habe.
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