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Öffentliches/Offenes Singen

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nobby77
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Hallo,

ich erhalte derzeit Anfragen zum Thema Öffentliches Singen. Es dazu auch einen kommerziellen Veranstalter mit der Marke "Rudelsingen(R)". Das Thema GEMA ist geklärt - es handelt sich um ein persönliches SIngvergnügen in der Gruppe, keine öffentliche Darbietung. Somit fallen keine GEMA-Gebühren an, auch nicht für die Musikbegleitung. Wie steht es aber mit den Texten? I.d.R. werden die Texte über große Monitore oder Beamer projiziert, damit sie jeder lesen kann – die Wenigsten kennen alle Texte auswendig. Es geht nicht um Noten, nur um texte – müssen für die Projektion (nicht Papierkopien) Gebühren z.B. an die VG Wort entrichtet werden? Hat jemand Erfahrungen?

Nobby77
 
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Warum fragst Du nicht den "kommerziellen Veranstalter"?

Die Gestaltung deiner Anfrage entspricht übrigens nicht den Forum-Regeln.
 
Entferne den Markennamen aus der Anfrage, dann ist das Posting regelkonform!

Die Frage würde mich auch interessieren, auch in der Variante mit auf Papier verteilten Textkopien. Mir sagte kürzlich jemand, sowas könne man über die "VG Musikedition" lizenzieren, auf deren Website geht es allerdings hauptsächlich um Schulen und Kirchen.
Vielleicht kennt sich jemand anders noch besser aus!
 
kommerziellen Veranstalter
Lustig....

Scheinbar hat der 'kommerzielle Veranstalter' nicht sehr viel Erfahrung in der Ausrichtung von Veranstaltungen, ansonsten wüsste er genau was wie angemeldet, lizenziert und abgerechnet werden muss.
Ich würde mir einen Veranstalter suchen, der die Veranstaltung so ausrichtet, dass ich nicht in einem Forum, entgegen den dortigen Regeln, meinen persönlich Fall erfragen muss.
 
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Der erwähnte kommerzielle Veranstalter ist als nur Beispiel angefügt - er hat nichts mit meiner Anfrage zu tun, und es ist auch nichts mit ihm geplant. Es gibt nur bundesweit viele Veranstaltungen von ihm und ich habe ihn wegen des Bekanntheitsgrades genannt. Und von ihm bekommt man logischerweise auch keine Antwort - Geschäftsgeheimnis.

M.W. gelten für Noten andere, strengere Regeln als für Texte, die einzelnen Verwertungsgesellschaften lassen sich aber häufig über andere vertreten, z.B. die VG Wort durch die GEMA. Deshalb musss man z.B. für öffentliche Übertragung von Fußballspielen zahlen, weil die über unsere Rundfunkgebühren bezahlten Kommentatoren noch einmal über die VG Wort/GEMA abgerechnet werden.
 
Hai. Rudelsingen gibt`s bei uns in Osnabrück schon lange und regelmässig immer wieder. Die Veranstaltungen kosten meist 10 Ocken Eintritt und sind lange im voraus ausverkauft, immer! Veranstalter sind die Lagerhalle oder auch der Rosenhof. Kann man googlen und einfach mal anrufen. Die Lagerhalle ist ein Veranstaltungsort der Stadt Osnabrück, der Rosenhof ist kommerzieller Natur. Auskunft geben die sicher beide. Viel Erfolg und

keep on rockin`
 
Du bist also selbst Chorleiter?
 
Es geht nicht !!! um Werbung für Rudelsingen, sollt enur als Beispiel dienen. Bei mir ist es im Rahmen eines Stadtfestes vorgesehen, bei dem alle Technik bereits vorhanden sind, Veranstalter + Musikbegleitung ehrenamtlich. Es geht mir nur um die Rechtslage, ob z.B. der begleitende Keyborder seine Texte vom iPAD gebührenfrei auf die Großleinwand zum Mitsingen projizieren kann.
 
Nein, soweit ich informiert bin, gelten
1. für Texte genauso strenge Regeln wie für Noten
und
2. ist auch das Projizieren eine "öffentliche Zugänglichmachung" eines urheberrechtlich geschützten Songtextes

Die Frage ist nur, bei welcher Verwertungsgesellschaft und in welchem Tarif man sowas lizenzieren kann!
 

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