
eifelkrainer
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 06.03.25
- Registriert
- 11.12.19
- Beiträge
- 49
- Kekse
- 208
Hallo in die Runde,
mit folgendem Sachverhalt wende ich mich an Euch: Habe am 31.10.19 mein Akkordeon (Pigini Helipolka 4, 17 Jahre alt) zum Musikhändler meines (noch) Vertrauens gegeben mit dem Auftrag, es stimmen zu lassen. Zuvor habe ich das Instrument noch zum Üben regelmäßig bespielt. Bis auf ein paar krumme Töne (meiner Ansicht nach) war es aber voll funktionstüchtig. Auf dem erstellten Auftragszettel steht auch explizit "Instrument stimmen". Vier Wochen sollte es nach Auskunft der Werkstatt dauern. Über einen Preis wurde nicht gesprochen oder verhandelt. Am 09.12.19 bekam ich den erlösenden Anruf das mein Instrument zur Abholung bereit steht. Mit dünner Stimme wurde mir dann eröffnet das die Arbeiten doch umfangreicher gewesen und Reparaturen angefallen sind. 950 Euro exklusive Mehrwertsteuer, also ca. 1.100 Euro kostet mich der Spaß. Ich muss dazu sagen das die Pigini mein Zweitinstrument ist und nicht darauf angewiesen bin. Ergo, hätte ich vorher gewusst welche Kosten auf mich zukommen, hätte ich jetzt in der Vorweihnachtszeit auf diese Ausgabe gerne verzichtet.
Meine Frage an Euch ist nun:
Ist es zulässig unter dem Deckmantel "Instrument stimmen", gerade beim Akkordeon, einen Freifahrtschein für anfallende Reparaturen zu erteilen (von Seite der Werkstatt) oder hätte ich nicht von Seiten der Werkstatt über den Mehraufwand, nach Feststellung der Mängel, informiert werden müssen (dies war nämlich nicht der Fall)? Habe übrigens schon mit einem Rechtsbeistand telefoniert und nach erster Sondierung ist er auch der Meinung, das ich über den Mehraufwand und die Mehrkosten hätte informiert werden müssen.
Hoffe und bin auf Euro Erfahrungen und Meinungen gespannt!
mit musikalischen Grüßen
Triole74
P.S.: Habe das Instrument noch nicht abgeholt. Werde die Arbeiten die gemacht wurden gerne später in diesem Thread nachreichen.
mit folgendem Sachverhalt wende ich mich an Euch: Habe am 31.10.19 mein Akkordeon (Pigini Helipolka 4, 17 Jahre alt) zum Musikhändler meines (noch) Vertrauens gegeben mit dem Auftrag, es stimmen zu lassen. Zuvor habe ich das Instrument noch zum Üben regelmäßig bespielt. Bis auf ein paar krumme Töne (meiner Ansicht nach) war es aber voll funktionstüchtig. Auf dem erstellten Auftragszettel steht auch explizit "Instrument stimmen". Vier Wochen sollte es nach Auskunft der Werkstatt dauern. Über einen Preis wurde nicht gesprochen oder verhandelt. Am 09.12.19 bekam ich den erlösenden Anruf das mein Instrument zur Abholung bereit steht. Mit dünner Stimme wurde mir dann eröffnet das die Arbeiten doch umfangreicher gewesen und Reparaturen angefallen sind. 950 Euro exklusive Mehrwertsteuer, also ca. 1.100 Euro kostet mich der Spaß. Ich muss dazu sagen das die Pigini mein Zweitinstrument ist und nicht darauf angewiesen bin. Ergo, hätte ich vorher gewusst welche Kosten auf mich zukommen, hätte ich jetzt in der Vorweihnachtszeit auf diese Ausgabe gerne verzichtet.
Meine Frage an Euch ist nun:
Ist es zulässig unter dem Deckmantel "Instrument stimmen", gerade beim Akkordeon, einen Freifahrtschein für anfallende Reparaturen zu erteilen (von Seite der Werkstatt) oder hätte ich nicht von Seiten der Werkstatt über den Mehraufwand, nach Feststellung der Mängel, informiert werden müssen (dies war nämlich nicht der Fall)? Habe übrigens schon mit einem Rechtsbeistand telefoniert und nach erster Sondierung ist er auch der Meinung, das ich über den Mehraufwand und die Mehrkosten hätte informiert werden müssen.
Hoffe und bin auf Euro Erfahrungen und Meinungen gespannt!
mit musikalischen Grüßen
Triole74
P.S.: Habe das Instrument noch nicht abgeholt. Werde die Arbeiten die gemacht wurden gerne später in diesem Thread nachreichen.
- Eigenschaft