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Rechte von Songs in Werbespots

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Hallo,

ich habe jetzt mehrere Fragekonstrukte im Kopf, gestützt von etwas gefährlichem, aber lückenhaftem Halbwissen. Daher stelle ich die Fragen mal auf verschiedene Weise.

Wie ist das bei Songs in Werbspots?

Da gibt es wohl zum einen die gängige Praxis, dass ein Komponist die Rechte an das Unternehmen für ein Honorar abtritt. Zumindest, wenn ein Song speziell für die Werbung geschrieben wurde.

Aber wie sieht es mit bekannten Songs aus? Es werden ja gern auch Charterfolge in Werbespots benutzt (zB LEVIS in den 90ern "Dream a little Dream of me" u. v. a.). Wer zahlt da die Tantiemen? Der Radio/TV-Sender oder das Unternehmen? Oder gibt es da eine Sonderregelung?

Und jetzt zur nächsten, weniger allgemeinen Frage:

Gesetzt den Fall, ein (befreundetes) kleineres Unternehmen gibt einem Künstler den Auftrag, einen 30 sekündigen Radio-Werbespot zu konzipieren. Der Künstler hat völlig freie Hand, könnte also auch einen Song schreiben und singen. Nun überlegt der Künstler, ob er diesen Song oder zumindest die Melodie zur späteren Eigennutzung in seinem Repertoire bei der GEMA meldet. Würde er dem befreundeten Unternehmen damit ans Bein pinkeln? Oder würde ein Radiosender den Spot eventuell gar nicht senden?
 
Eigenschaft
 
Für die Nutzung von Musik in Film und Fernsehen müssen die Nutzungsrechte vom Produzenten beim entsprechenden Verlag und Label eingeholt werden.
Die Ausstrahlung/Wiedergabe im Programm an sich wird dann wie gewohnt über die GEMA abgerechnet.

Für die Nutzung in Sendungen und Serien stellen große Musikunternehmen spezielle Zugänge zu ihrem Repertoire für Rundfunkanstalten bereit, wo diese sich bedienen können und wofür die Rechte-Einräumung dann automatisch passiert.

Und jetzt zur nächsten, weniger allgemeinen Frage:

Gesetzt den Fall, ein (befreundetes) kleineres Unternehmen gibt einem Künstler den Auftrag, einen 30 sekündigen Radio-Werbespot zu konzipieren. Der Künstler hat völlig freie Hand, könnte also auch einen Song schreiben und singen. Nun überlegt der Künstler, ob er diesen Song oder zumindest die Melodie zur späteren Eigennutzung in seinem Repertoire bei der GEMA meldet. Würde er dem befreundeten Unternehmen damit ans Bein pinkeln? Oder würde ein Radiosender den Spot eventuell gar nicht senden?
Das ist eine Frage des Vertrages zwischen Künstler und Unternehmen. Ich würde davon ausgehen, dass es hier einen Werkvertrag gibt, der entsprechende Regelungen enthält, nach welchen sämtliche Nutzungsrechte exklusiv an den Auftraggeber abgetreten werden. Der Musiker hat dann also keine Verwertungsrechte mehr, die er von der GEMA vertreten lassen kann. Denn eine Meldung bei der GEMA ermöglicht es automatisch jedem in Deutschland, diese Musik aufzuführen, zu vervielfältigen, usw... ich kann mir vorstellen, dass das nicht im Sinne des Auftraggebers ist. Der Musiker sollte sich seine nicht-Meldung bei der GEMA natürlich entsprechend bezahlen lassen, da ihm hier sonst vermutlich Einnahmen verloren gehen.

Da recht viele Werbespots kommerzielle Musik enthalten, dürfte es für den Radiosender keinen Unterschied machen, ob ein Spot GEMA-pflichtig ist oder nicht. Das macht dann höchstens einen Unterschied beim Betrag, den das Radio vom Werbetreibenden verlangt, denn ich denke da werden die GEMA-Gebühren durchgereicht.
 
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Was ich noch vergessen hatte:

Neben dem Nachteil, dass GEMA-Repertoire von theoretisch jedem genutzt werden kann, entsteht dem Auftraggeber auch der Nachteil, dass er abgesehen von der Rundfunksendung überall für die Nutzung des Werks an die GEMA zahlen muss, z.B. auf der eigenen Firmen-Homepage. Die Probleme in sozialen Medien wie Youtube und der GEMA sind ja auch bekannt. Das ist vielen erstmal nicht klar bzw. wollen sie natürlich vermeiden.

Daneben entsteht für den Urheber ein Dilemma, da er im GEMA-Wahrnehmungsvertrag für die Vertragsdauer auch alle seine zukünftigen Werke zur Verwertung an die GEMA überträgt. Aus dem Grund gibt es ja viele Komponisten mit unwahrscheinlich kreativen Putzfrauen ...
 
Heißt das, dass ich auch als GEMA-Mitglied rein theoretisch einen solchen Werkvertrag mit einem Auftraggeber abschließen kann? Ich dachte das man alle seine Werke bei der GEMA melden muss.
 
Das ist eine Frage des Vertrages zwischen Künstler und Unternehmen. Ich würde davon ausgehen, dass es hier einen Werkvertrag gibt, der entsprechende Regelungen enthält, nach welchen sämtliche Nutzungsrechte exklusiv an den Auftraggeber abgetreten werden. Der Musiker hat dann also keine Verwertungsrechte mehr, die er von der GEMA vertreten lassen kann. Denn eine Meldung bei der GEMA ermöglicht es automatisch jedem in Deutschland, diese Musik aufzuführen, zu vervielfältigen, usw... ich kann mir vorstellen, dass das nicht im Sinne des Auftraggebers ist. Der Musiker sollte sich seine nicht-Meldung bei der GEMA natürlich entsprechend bezahlen lassen, da ihm hier sonst vermutlich Einnahmen verloren gehen.

Da recht viele Werbespots kommerzielle Musik enthalten, dürfte es für den Radiosender keinen Unterschied machen, ob ein Spot GEMA-pflichtig ist oder nicht. Das macht dann höchstens einen Unterschied beim Betrag, den das Radio vom Werbetreibenden verlangt, denn ich denke da werden die GEMA-Gebühren durchgereicht.

Kleine Ergänzung: Die GEMA-Lizenzierung eines Werbespots macht i.d.R. nicht der TV-/Radiosender, der den Spot sendet, sondern die Firma, die ihr Produkt bewirbt. Das wird i.d.R. nach einem prozentualen Anteil am Gesamtbudget des Werbespots bemessen und zwischen Rechteinhaber für die Zweitverwertung (z.B. Musikverlag) und XY-Produkthersteller (oder den diese vertretende Werbeagentur) per Vertrag fixiert. Die Sendeanstalten sind da außen vor.

Bei dieser Berechnung des Gesamtbudgets kann dann automatisch auch mit dem Gesamtbudget für die Schaltungen die prozentuale Beteilung (bekannt sind so zwischen 4 - 5 % vom Netto-Werbebudget) ziemlich nach oben gehen (Anzahl der Sendereinsätze, bei welchen Sendern - deren Reichweiten spiegeln sich dann wieder in den unterschiedlichen Preisen zu den unterschiedlich von Hörern/Sehern frequentierten Sendezeiten. Hier orientieren sich die Sender bei der Preisgestaltung an den regelmäßig durchgeführten MAs = Medienanalysen für die entsprechenden Reichweiten.)

Ein Aspekt wäre auch stets zu beachten: die Folgeeinsätze oder Kampagnen-Wiederholungen. Hier sollte eine erneute Vergütung auf jeden Fall mit verhandelt werden (hier steht der Urheber vor dem gleichen Dilemma, wie die Schauspieler, die um ihre Leistungsschutzrechte kämpfen, wenn die Fernsehserie XZ zum zehnten Male wiederholt wird).

Auch könnte man über einen Passus reden, dass eine Nachveröffentlichung für den/die Urheber möglich sein könnte, für den Fall, dass ein Song z.B. durch einen Werbespoteinsatz zum Hit wird bzw. so stark nachgefragt wird, dass er auf Tonträger erscheinen kann. In einem solchen Falle würde sich dann z.B. das Produktunternehmen am HAP beteiligen lassen.
 
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Vielen Dank,

momentan ist es so geregelt, dass das Unternehmen dem Künstler Studiozeit für seine CD-Produktion spendiert. Damit gibt sich der Künstler bis auf weiteres zufrieden und verschenkt die Rechte auf 30 Sekunden geistiges Eigentum ;)
 
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Heißt das, dass ich auch als GEMA-Mitglied rein theoretisch einen solchen Werkvertrag mit einem Auftraggeber abschließen kann? Ich dachte das man alle seine Werke bei der GEMA melden muss.

Die über den GEMA-Berechtigungsvertrag abgeschlossene Wahrnehmungsverpflichtung kennt eine Ausnahme für Werke, bei denen es sich um eine audiovisuelle Produktion handelt, welche keine fernseheigene Produktion bzw. für einen TV-Sender im Auftrag erstellte TV-Produktion darstellt = Werbespot für XYZ-Produkt von XYZ-Hersteller. Ansonsten ist Dein Kenntnisstand schon richtig und man kann bei der GEMA nur die Verwertungsrechte für ganze Bereiche - zum Ablauf der dreijährigen Vertragsfrist - kündigen (z.B. Online-Rechte, Aufführungsrechte für Live-Gigs oder das mechanische Recht für die CD-Pressung von Eigenproduktionen etc.). Ausnahme Online-Rechte, diese sind jährlich kündbar.
 

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