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Rechteeinräumung? Radio-Song

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Hallo, liebe User!

Hier bei uns im Norden sucht ein Radio-Sender eine Schleswig-Holstein Hymne. Der Song des Gewinners wird professionell produziert und im Radio gespielt.

Ich habe mal daraufhin nachgeschaut, wie die Teilnahmebedingungen sind (wegen Urheberkrams etc) und bin dabei auf folgendes gestoßen:

Der Teilnehmer wird RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegen RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN wegen eines vom Teilnehmer verschuldeten Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen geltend machen, freistellen. Dies erfasst auch die Kosten etwa erforderlicher Rechtsverteidigung. Die Teilnahe am Gewinnspiel und die damit verbundene Rechtsein-räumung zu Gunsten von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN erfolgen unentgeltlich. Sofern der vom Teilnehmer übermittelte Song von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN in die engere Vorauswahl der Songs für den „Schleswig-Holstein Song“ gewählt wird, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine umfängliche Vereinbarung zur Einräumung der für RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN erforderlichen Nutzungsrechte zur Auswertung des Songs abzuschließen, die auch Regelungen zur Vergütung des Teilnehmers enthält. Der Abschluss der Rechteeinräumungsvereinbarung ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Gewinnspiel ab dem Zeitpunkt der Vorauswahlentscheidung durch RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN.

die fett geschriebenen Sachen machen mich etwas stutzig. Ich gebe also einen Teil meiner Rechte auf (Rechtseinräumung)?
Was bedeutet die "Vereinbarung zur Einräumung der Nutzungsrechte an R.SH"?

Bin ich dann zwar der Urheber, habe aber sonst keine Verkaufsrechte oder andere Verdienstmöglichkeiten?

Wäre über jede Aufklärung dankbar.

Gruß
SequireKBD
 
Eigenschaft
 
Ich gebe also einen Teil meiner Rechte auf (Rechtseinräumung)?
Ja.

Was bedeutet die "Vereinbarung zur Einräumung der Nutzungsrechte an R.SH"?

Das lassen die Teilnahmebedingungen offen; insbesondere geht nicht daraus hervor, ob Du später die einfachen oder ausschliesslichen Nutzungsrechte einzuräumen hast.

Bin ich dann zwar der Urheber,....
Das bist Du und das bleibst Du auch (bzw. Ihr/Eure Band).

habe aber sonst keine Verkaufsrechte oder andere Verdienstmöglichkeiten?
Tja, das ist nach dem Text, den Du oben gepostet hast, eben unklar.
 
diese Füchse!

Und klar wird das erst, wenn ich den Vertrag vor mir habe und unterschreiben soll (denk ich mir mal).

"die Rechteeinräumungsvereinbarung ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme"
Man stimmt automatisch zu, obwohl man nicht weiss welche Rechte man konkret aufgibt sondern nur, dass man welche aufgeben muss, um überhaupt teilnehmen zu können.
 
"die Rechteeinräumungsvereinbarung ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme"
Man stimmt automatisch zu, obwohl man nicht weiss welche Rechte man konkret aufgibt sondern nur, dass man welche aufgeben muss, um überhaupt teilnehmen zu können.
Ob die Einräumung der demTeilnehmer in ihrem Ausmaß unbekannten Rechte dann rechtswirksam übertragen werden, lassen wir mal dahingestellt ... ;)
 
es muss absolut klar sein um welche rechte es geht, für welches gebiet, welche dauer und gegen welches entgelt das geschieht. ohne vertrag in dem all diese details geregelt werden geht da sowieso nix.
 
Hmmm, mal der Reihe nach.

Erstmal dürfen wir nicht vergessen, dass es sich lediglich um eine allgemeine Information, nicht aber bereits um den Text des Vertrages zwischen dem Sender und dem Teilnehmer handelt.

Meine Sicht:

1.
Es wird von "dem Teilnehmer" gesprochen". Wer ist denn "der Teilnehmer"? Ist "der Teilnehmer" = "der Urheber"? Was passiert, wenn Teilnehmer und Urheber abweichen? Muss ICH als "der Teilnehmer" beurkunden, dass ich alleiniger Urheber bin, oder ist dem Vertragspartner das egal?

2.
Die Vereinbarung über die Einräumung der Nutzungsrechte wirkt auf mich erst einmal nicht sooo erschreckend, wie sie von Euch dargestellt wird.... Vorausgesetzt (!) diese Nutzungsrechte sind im Vertrag näher bezeichnet. So hat der Urheber lt. §15 UrhG das ausschließliche Recht, seine Werke öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen etc... Diese Rechte sind ÜBERTRAGBAR. Sind aber originäre URHEBERRECHTE - nicht NUTZUNGSRECHTE (ich schreie nicht, ich möchte nur die Betonung verdeutlichen :D ). Nutzungsrechte sind jene, die ich in Anspruch nehme, wann immer ich wiedergebe, vervielfältige etc.

Insofern würde ich totsicher nicht allgemeingültig das Recht für jegliche Vervielfätigung des Werkes ÜBERTRAGEN. Die zu vervielfältigenden Veröffentlichungen müssten für mich als der Urheber in der Vereinbarung genau benannt werden (Radio ABC Sampler schlagmichtot, Radiosender ABC Superhits VOl. XY...). Ebenso die NUTZUNGSRECHTE für bestimmte Wiedergaben, Sendungen etc.

Wichtig ist aus meiner Sicht immer wieder zu betonen, dass wir von Nutzungsrechten, nicht aber originären Urheberrechten sprechen. Kein Mensch überträgt Urheberrechte (zumindest nicht an einen Radiosender, wenn er gescheit ist..., vielleicht an eine Verwertungsgesellschaft ;) ). Und die Nutzungen, die ich als Urheber zu bestimmten Konditionen gestatte, müssen nach meiner Meinung klar definiert sein.

Insofern, SequireKBD, dürfte Dir, wenn alles w.o. beschrieben zugeht, nach meiner Auffassung auch die weitere eigene Nutzung Deines Werkes ungehindert möglich sein. Du NUTZT ja entsprechend auch nur. Weiterhin obliegt Dir (möglicher Weise gemeinsam mit Miturhebern) das ALLEINIGE Recht, Dein Werk zu veröffentlichen oder zu verbreiten,

es sei denn, Du überträgst das Recht.

Das ist aber in solch einem Fall - denke ich - nicht Gegenstand einer Vereinbarung. Und wenn... würde ICH die Finger davon lassen ;)

Grüße
Marc
 

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