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Rechtsanwaltsschreiben wegen Musik zum Download angeboten

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Nodar92
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Hallo zusammen,

Mal angenommen, jemand bekommt ein Schreiben eines Rechtsanwaltes mit einer Forderung von 1.200 € wegen unerlaubten Anbietens von Musik im Internet. Man bestreitet nicht die gelisteten Lieder gedownloadet zu haben aber man hat sie zu keiner Zeit öffentlich angeboten.

Weiß zufällig jmd inwiefern das streitbar ist?
Jeder weiß das es private Unternehmen geben soll die mit fragwürdigen Aktionen versuchen aufgespürten Downloadern Dinge anzuhängen um Gewinne zu erschleichen.


Danke schonmal für Antworten.
Edit!
Umformuliert!
Bitte die besonderen Regeln in diesm Subforum beachten:
https://www.musiker-board.de/musikb...sikbusiness-recht-bitte-lesen.html#post221689
Greetz,
Oliver
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ars ultima
  • Gelöscht von Rockin'Daddy
  • Grund: Erledigt, Post regelkonform umformuliert!
Erster und eigentlich einzig relavanter Rat: Möglichst schnell einen fähigen Anwalt besorgen. Und auf keinen Fall irgendetwas vorher machen, also nicht einfach unterschreiben und zurück schicken, da ist immer auch eine Unterlassungserklärung mit bei die recht bitter werden kann.


Wenn du dich selber informieren willst einfach mal im Internet suchen. Die einschlägigen Kanzleien haben viele tausend Leute abgemahnt und so gibt es da recht viel Material zu.




Ansonsten mein Beileid dass du Opfer der Abmahnwelle geworden bist. Ab jetzt weißt du ja von welchen Labels die CDs zukünftig besser auf der Ladentheke (oder Amazon Lager) liegen bleiben. ;)


Edit: In meinem Post bitte "Du" einfach mit "imaginärer Figur" ersetzen. Deutsches Recht...
 
Okay was könnte man tun wenn ich dieses Problem hätte? ^^ Ja ernst ist es schon aber ich wollte hier mal fragen weil ich mir gut vorstellen kann das hier einige Ahnung von sowas haben könnten.
 
Vielen dank.
Die Frage hat sich damit schon erledigt :) thx








Edit
Imaginisiert:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage hat sich damit schon erledigt :) thx
Wie gesagt, die imaginäre Person sollte sich wirklich einen Anwalt suchen.

Wer in einer Tauschbörse runter läd stellt gleichzeitig einen Upload bereit. Sprich: Bei Torrent, Limewire usw. kann man immer dran gekriegt werden. Deswegen sind Filehoster ja so erfolgreich.

Sprich, wenn in diesem Fall ein Filehoster benutzt wurde könnte man die Abmahnung wohl sehr locker nehmen. Aber soweit ich weiß gab es da gegen Downloader noch keine rechtlichen Schritte, von daher vermute ich mal dass eher ein P2P Netz im Spiel war, und dann ist die Scheiße am Dampfen.
 
Oje, die Rechtssituation diesbezüglich ist im Augenblick sehr bescheiden.

Es gibt in der aktuellen c't 19/2010 einen Artikel dazu, der in diesem Fall sehr zu empfehlen ist.
Online steht leider nur ein kurzer Hinweis:
http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/19/138/

Ggf. gibt es die c't auch oft in der Stadbücherei.
 
Lies den Artikel lieber etwas weiter, das Zitat von Frau Zypries wurde in einen falschen Zusammenhang gestellt, sie sprach von Rechnungen für Leistungen, die man nicht in Anspruch genommen hat, nicht von Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverstößen.

Eine anwaltliche Abmahnung oder ein ähnliches Schreiben muss man ernst nehmen und sich damit befassen. Ich würde mich in so einem Fall von einem Anwalt beraten lassen, auch wenn das noch ein paar Euro extra kostet.

Banjo
 
ich weiß, das war auch nicht ernst gemeint, wie der smiley verdeutlichen sollte.

ambee
 

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