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Selbständiger Künstler und Angestellter gleichzeitig - KSK?

TE335
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Hallo, wie sieht das Konstrukt im Sinne der Kranken-/Sozialkasse aus, wenn ein Angestellter Arbeitnehmer auch als selbständiger Musiker arbeitet?

Angenommen, der Arbeitgeber hätte nichts gegen die Nebenbeschäftigung seines Angestellten als selbständiger Musiker einzuwenden und der Arbeitnehmer (mit seinem Plan selbständig Musik zu machen) ist bei z.B. der Techniker KK versichert - muss man dann auch - als selbst. Musiker - irgendwie der KSK beitreten oder sich melden?
Ich kam auf diesen Gedanken, weil jemand hier genau die umgekehrte Frage stellte (Webdesign und -Programmierung) und die KSK dort Wind gemacht hat.
 
Eigenschaft
 
Um die Leistungen der KSK in Anspruch nehmen zu können, muß der überwiegende Teil vom Einkommen aus einer künstlerischen Tätigkeit stammen.

...ist Covermusik Kunst...? Webdesign ist anscheinend Kunst?

Ich habe einige Bekannte, die in der KSK sind, bei zweien weiß ich, daß die immer mal wieder Probleme haben, weil sie nebenbei Taxi fahren bzw. in einer Bank aushelfen - die sind ständig am Rechnen, was sie außerhalb der Musik noch zuverdienen "dürfen". Deren Problem ist, daß sie am Anfang vom Jahr noch nicht abschätzen können, was die "Kunst" tatsächlich am Ende vom Jahr eingebracht haben wird.
 
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muss man dann auch - als selbst. Musiker - irgendwie der KSK beitreten oder sich melden?
Ich vermute nicht. Denn deine Kranken-/Sozialversicherung hast du ja über deine Anstellung und doppelt brauchst (darfst?) du das nicht. In dem Fall, den du erwähnst, ging es um zwei selbständige Arbeitsbereiche - einmal als Musiker und einmal als Webwasauchimmer. Aber um sicherzugehen, kannst du ja mal entweder bei der einen oder der anderen oder beiden Kassen nachfragen.
 
Hallo, wie sieht das Konstrukt im Sinne der Kranken-/Sozialkasse aus, wenn ein Angestellter Arbeitnehmer auch als selbständiger Musiker arbeitet?
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die Sozialversicherung für Hauptberufliche, Selbstständige Künstler und Publizisten ! Weil viele Künstler ein eher geringes Einkommen haben und nicht in der Lage sind die Normalen Beiträge wie andere Selbständige zu zahlen sind sie über die KSK versichert und zahlen nur in etwa Beiträge wie ein Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil der Versicherung wird aus Abgaben der Abgabepflichtigen Verwerter und Zuschüssen des Staates finanziert.
..ist Covermusik Kunst...? Webdesign ist anscheinend Kunst?
Sorry, warum solche Aussagen ? ein Musiker ist ein Musiker wenn er damit sein Geld verdient, egal ob Covermusik oder Blechtrommel. Bei der KSK z.B. der Bereich M 12 Musiker/in (Pop,- Rock-, Tanz-, Unterhaltungsmusik)
 
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wenn ein Angestellter Arbeitnehmer auch als selbständiger Musiker arbeitet?

...wird er mit Sicherheit die Bedingungen zur Aufnahme in die KSK nicht erfüllen.
In diesem Falle sind für alle Einnahmen aus der Musik auch die vollen Beiträge zu zahlen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Das betrifft sowohl die Sozialversicherung als auch die Rentenversicherung.
Weiterhin sind alle Einnahmen einkommenssteuerpflichtig. Ein "Rosinenpicken" ist nicht möglich, in diesem Fall also die gleichzeitige Mitgliedschaft in TKK und KSK.
 
in diesem Fall also die gleichzeitige Mitgliedschaft in TKK und KSK.
Sorry, ist nicht ganz richtig ! Man ist nicht bei der KSK versichert sondern über die KSK bei seiner Kranken-, und Rentenversicherung, soll heißen die KSK ist nur so eine Art "Sammelstelle für die Beiträge" diese leitet sie dann inclusive der Abgaben und Zuschüsse an die entsprechende Krankenkasse (TKK, AOK u.s.w.) und die Rentenversicherung weiter.
 
@bluesbreakers
Richtig.
Das ändert aber für den TE wahrscheinlich nix.
Wenn er mit seiner bisherigen Tätigkeit unter 5400 € verdient (450 € monatl.). dann könnten u.U. die Bedingungen zur Aufnahme in die KSK erfüllt sein.
 
Es geht hier aber um die Künstlersozialkasse und nicht um das Finanzamt !
hab in der Vergangenheit zwei Beispiele erlebt, da gings um die KSK.
Beidesmale gings um Übersetzungen von Texten ins Deutsche, beim einen wurde es nicht anerkannt, weil u.a. (literarische) Reiseberichte übersetzt wurden im Gegensatz zu Lyrik.
 
Beidesmale gings um Übersetzungen von Texten ins Deutsche
Mmmh, also irgendwie weiß ich immer nicht was ich mit solchen Beiträgen anfangen soll. Ursprungsfrage war: als Arbeitnehmer nebenberuflich Musik machen und KSK. Erster Beitrag war Finanzamt was nun nix mit der KSK zu tun hat und zweiter nun dieser, der mit der Ausgangsfrage auch nix zu tun hat. Generell finde ich Beiträge nach dem Motto: Ich kenne Jemanden der einen kennt, der.... eh immer etwas problematisch wenn man nicht mit den Details vertraut ist und wenn man Sachen nicht aus erster Hand kennt ist weniger manchmal mehr.
Nichts für Ungut, nicht persönlich nehmen ist nur meine Meinung :)
 
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Es ist nicht ganz einfach, in die KSK aufgenommen zu werden, was insofern nachvollziehbar ist, da man ein Erschleichen des "Arbeitgeber"zuschusses zur Rentenversicherung ausschließen und dafür Sorge tragen möchte, dass nur diejenigen in den Genuss der günstigen Versicherungsbedingungen kommen, denen das auch wirklich zusteht. Dabei sind die Grenzen der Definition von "Künstlerisch" und "selbständig" manchmal fließend und uneindeutig, so dass es deshalb immer wieder auch zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Um anerkannt zu werden, muss man jedenfalls sehr dezidiert und umfangreich alle geforderten Belege beibringen.

Einen ersten Überblick findet man auf der Homepage der KSK selber: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

Knapp und auf den Punkt gebracht habe ich diese Zusammenfassung auf der Homepage von "freie-wildbahn.de" gefunden [https://freie-wildbahn.de/blog-arti...die-krux-mit-den-voraussetzungen-fuer-die-ksk]:

Wer sich als Freiberufler, für einen KSK-Beitritt interessiert, sieht sich mit den zahlreichen Voraussetzungen konfrontiert. Zu ihnen gehören unter anderem:

  • Ausübung einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
  • Ausübung dieser Tätigkeit muss hauptberuflich sein
  • Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit von mindestens 3.900 Euro
  • Arbeit wird für mehrere Auftraggeber ausgeführt
  • höchstens ein sozialversicherungspflichtiger angestellter Mitarbeiter vorhanden
Klar ist die Untergrenze beim Jahreseinkommen (wobei es für Berufsanfänger Sonderregelungen und Fristen gibt).
Der Nachweis der Hauptberuflichkeit wird für alle diejenigen sehr schwierig werden, die in einem gänzlich anderen Beruf bzw. Bereich als Angestellte oder als Selbständige arbeiten.
Hier wird man auch dann eher eine Hobby-Tätigkeit annehmen, wenn man die Mindesteinkommensgrenze überschreitet. Anders ist der Sachverhalt, wenn man als Angestellter in demselben Bereich tätig ist, den auch die KSK abdeckt. Ein Musikschullehrer (Musikpaedagogik ist auch bei der KSK enthalten) oder Orchestermusiker wird auch dann gute Chancen haben, bei der KSK angenommen zu werden und verbleiben zu können, wenn seine Stelle sich in Richtung 100% bewegt. Eben weil seine gesamten Tätigkeiten im Definitionsbereich der KSK-Bedingungen liegen. Ich selber hatte ein 50%-Stelle an einer Musikschule als ich der KSK beitrat. Die Stelle hat mittlerweile einen Umfang von 80% und mit meinen selbständigen, freiberuflichen Einnahmen als Musikpaedagoge und konzertierender Musiker bin ich noch stets bei der KSK gemeldet.

Einen Antrag kann aber jeder stellen, der in einem infrage kommenden Bereich Einnahmen auf selbständiger Basis erzielt. Die erste Hürde wird stets das Beibringen aller geforderten Nachweise sein. Ablehnungen werden auch stets begründet, man wird nicht im Unklaren gelassen.

Völlig unabhängig davon ist das Thema Finanzamt und die Pflicht, diesem Zusatzeinkünfte zu melden und diese zu versteuern.
 
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Frage: Bist du auf Honorarbasis angestellt oder im quasi öffentlichen Dienst bei einer städtischen Musikschule?
Ps: Dein Beitrag ist für mich sehr hilfreich gewesen! Danke
 
Ich komme erst jetzt dazu, zu antworten.

Ich darf mich glücklich schätzen, schon seit meiner ersten Anstellung (noch als Student, liegt schon 40 Jahre zurück) immer einen ´offiziellen´ BAT/TVÖD-Vertrag an der (öffentlichen) Musikschule gehabt zu haben - und noch zu haben. Da ich zudem peu a peu meine Stelle vom Umfang her immer erweitern konnte bis schließlich zu einer vollen Stelle (habe ich aber noch nicht so lange), hat sich mein freiberuflicher Arbeitsumfang immer mehr verringert, da ich in dem Maße, wie ich an der Musikschule mehr Stunden bekam, den Privatunterricht zurück gefahren habe.
Die letzte aktuelle Entwicklung ist die, dass ich - ohne es zu wissen - mit der vollen Stelle die Grenze nach oben hin gerissen hatte, ab der man sich gar nicht mehr bei der KSK zusätzlich versichern kann. Das hat sich eher zufällig bei einer der routinemäßigen Prüfungen heraus gestellt, die Ende 2019 seitens der KSK bei mir durchgeführt wurde. Jedes Jahr werden ca. 10% der KSK-Versicherten geprüft, ob sie die Bedingungen erfüllen. Die Auswahl ist dabei zufällig. Diese Prüfung war meine dritte (manche werden über Jahrzehnte nie geprüft), und aufgrund meiner Überschreitung (die Grenze lag in dem Jahr bei ca. 43.000,- € brutto) hat mir die KSK dann zum Ende 2019 gekündigt.
Das fand ich schade, kann das aber auf eine gewisse Weise nachvollziehen - und sowieso akzeptieren -, da ich durch meine Rentenversicherungspflichtige Stelle ja in der Tat eine diesbezügliche Absicherung habe.
Da die staatliche Rentenversicherung aber bekanntlich immer mehr abgeschmolzen wurde (und immer noch weiter wird), hätte ich über die KSK gerne meine "Rentenlücke" geschlossen. Nun ja, ich habe noch 6 Jahre bis zur Rente, es wird schon alles o.k. werden. Da haben es jüngere Kolleginnen und Kollegen zum Teil deutlich schwerer!

Weitere Konsequenzen gab es nicht, waren auch nicht zu erwarten, denn ich hatte ja die Höhe meiner freiberuflichen Zusatzeinkünfte immer korrekt angegeben und dementsprechend immer korrekt meine Beiträge bezahlt. Da ich die Grenze auch nur ganz knapp überschritten hatte, hätte es auch anders kommen können, wenn ich z.B. nur 2 Unterrichtsstunden weniger im Vertrag gehabt hätte. Dann wäre ich wohl noch dabei.
 
Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht. Wie kann man als Angestellter zusätzlich über die KSK versichert sein ? Die KSK ist die Sozialversicherung für Hauptberuflich Selbstständige Künstler und Publizisten. Als Angestellter / Arbeitnehmer ist man über seinen Arbeitgeber versichert und als Freiberufler / Selbstständiger eben über die KSK. Beides zusammen wäre eine Doppelversicherung und "Rentenlücken" zu schliessen ist glaube auch nicht Aufgabe der KSK.
 
@bluebreakers:
ja wirklich, das gibt es; lies bitte die beiden posts von LoboMix noch mal in Ruhe durch.
Es geht aber nicht, wenn man anderweitig vollbeschäftigt ist. Dann kann man nicht auch noch über die KSK versichert sein.
Hier nochmals im Holzschnitt:
Lehrkraft an Musikschule zu 60% per Tarivvertrag festangestellt=> Kranken- und Rentenbeiträge werden vom Gehalt anteilig abgeführt.
die restl. 40% des Einkommens werden durch z.B. Konzerte ( also freiberuflich-künstlerische Tätigkeit) erzielt=> von den Einnahmen werden an die KSK ebenfalls anteilig Rentenbeiträge abgeführt ( Krankenversicherung entfällt, da schon via Musikschule angefallen)
oder
Musiker/ Künstler/ Dichter etc. sind vollbeschäftigt selbstständig =>
100% der Einnahmen werden seitens der KSK ( quasi als virtueller Arbeitgeber fungierend) zur anteiligen Berechnung der Sozialabgaben herangezogen.

Kleine Anekdote am Rande:
während meines Musikstudiums, das ich mit Unterricht und Konzerten/Muggen finanzierte wurde ich damals von der noch jungen KSK quasi „zwangsverpflichtet“ und aus der Versicherung für Studenten rausgezogen. Später als Leiter einer kommunalen Musikschule wurde ich dann wieder „rausgeworfen“. ;-)
 
Aha ok, geht also nur um zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung. Das war mir jetzt tatsächlich neu aber man lernt halt nie aus.
 
Genau darum geht es vielen teil-selbständigen Musikern/Künstlern usw.: um die Schließung der Rentenlücke. Keine Vollzeitstelle zu haben ist schließlich eher die Regel als die Ausnahme an Musikschulen. Ich hatte selber gut 20 Jahre lang eine 50%-Stelle und daneben viel Privat-Unterricht gegeben und mich deshalb bei der KSK angemeldet. Bei der Anmeldung wird geprüft, ob man die Bedingungen erfüllt, und auch, ob man in einem anderen Zusammenhang schon Krankenversicherungs-pflichtig tätig ist. in dem Fall ist man bei der KSK nur zusätzlich rentenversichert und bezahlt demnach dort nur die Beiträge zur Rentenversicherung.
 

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