Es ist nicht ganz einfach, in die KSK aufgenommen zu werden, was insofern nachvollziehbar ist, da man ein Erschleichen des "Arbeitgeber"zuschusses zur Rentenversicherung ausschließen und dafür Sorge tragen möchte, dass nur diejenigen in den Genuss der günstigen Versicherungsbedingungen kommen, denen das auch wirklich zusteht. Dabei sind die Grenzen der Definition von "Künstlerisch" und "selbständig" manchmal fließend und uneindeutig, so dass es deshalb immer wieder auch zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Um anerkannt zu werden, muss man jedenfalls sehr dezidiert und umfangreich alle geforderten Belege beibringen.
Einen ersten Überblick findet man auf der Homepage der KSK selber:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
Knapp und auf den Punkt gebracht habe ich diese Zusammenfassung auf der Homepage von "freie-wildbahn.de" gefunden [
https://freie-wildbahn.de/blog-arti...die-krux-mit-den-voraussetzungen-fuer-die-ksk]:
Wer sich als Freiberufler, für einen KSK-Beitritt interessiert, sieht sich mit den zahlreichen Voraussetzungen konfrontiert. Zu ihnen gehören unter anderem:
- Ausübung einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
- Ausübung dieser Tätigkeit muss hauptberuflich sein
- Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit von mindestens 3.900 Euro
- Arbeit wird für mehrere Auftraggeber ausgeführt
- höchstens ein sozialversicherungspflichtiger angestellter Mitarbeiter vorhanden
Klar ist die Untergrenze beim Jahreseinkommen (wobei es für Berufsanfänger Sonderregelungen und Fristen gibt).
Der Nachweis der Hauptberuflichkeit wird für alle diejenigen sehr schwierig werden, die in einem
gänzlich anderen Beruf bzw. Bereich als Angestellte oder als Selbständige arbeiten.
Hier wird man auch dann eher eine Hobby-Tätigkeit annehmen, wenn man die Mindesteinkommensgrenze überschreitet. Anders ist der Sachverhalt, wenn man als Angestellter in demselben Bereich tätig ist, den auch die KSK abdeckt. Ein Musikschullehrer (Musikpaedagogik ist auch bei der KSK enthalten) oder Orchestermusiker wird auch dann gute Chancen haben, bei der KSK angenommen zu werden und verbleiben zu können, wenn seine Stelle sich in Richtung 100% bewegt. Eben weil seine
gesamten Tätigkeiten im Definitionsbereich der KSK-Bedingungen liegen. Ich selber hatte ein 50%-Stelle an einer Musikschule als ich der KSK beitrat. Die Stelle hat mittlerweile einen Umfang von 80% und mit meinen selbständigen, freiberuflichen Einnahmen als Musikpaedagoge und konzertierender Musiker bin ich noch stets bei der KSK gemeldet.
Einen Antrag kann aber jeder stellen, der in einem infrage kommenden Bereich Einnahmen auf selbständiger Basis erzielt. Die erste Hürde wird stets das Beibringen aller geforderten Nachweise sein. Ablehnungen werden auch stets begründet, man wird nicht im Unklaren gelassen.
Völlig unabhängig davon ist das Thema Finanzamt und die Pflicht, diesem Zusatzeinkünfte zu melden und diese zu versteuern.