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Steuerfragen beim Kauf von VSTs In- & Ausland?

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tommy76
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Hallo!
ich werde mit meinem Steuerberate in ca. 1 Woche erst besprechen wie das mit der steuersituation ist und freiberuflich, privat firma usw. deshalb ist das alles noch nicht sicher und er wird das prüfen mit den ausgaben und einnahmen usw. usf.
was mich allerdings interessiert ist folgendes.

wenn man z.b. selbstständig angemeldet ist mit ust ID? korrekt? und man kauft z.b. bei Native Instruments für 200 Euro Komplete, da sind die Steuern in der Rechnung enthalten.
Kann man dann die 19% zurückerhalten von 200 Euro?

Falls ja wie ist das wenn man z.b. in einem US Store etwas kauft, z.b. ich kaufe dort Komplete für 200 USD. Kann ich hier auch 19% zurückverlangen oder muss ich sogar 19% noch zuzahlen weil es nicht in deutschland gekauft wurde?

das verwirrt mich noch, ich weiß natürlich ist dies keine rechtsberatung :).!

Lieben Dank, evtl. hat jemand erfahrungen?
 
ich werde mit meinem Steuerberate in ca. 1 Woche erst besprechen wie das mit der steuersituation ist und freiberuflich, privat firma usw. deshalb ist das alles noch nicht sicher und er wird das prüfen mit den ausgaben und einnahmen usw. usf.
Dann ist doch alles gut. Hier kann Dir nur passieren, dass auch unrichtige Meinungen auflaufen, was nicht klärt, sondern weiteres Durcheinander bringt.

Lass Dir das Ganze dort in Ruhe erklären und stell dort Deine Fragen. "Da werden Sie geholfen", und zwar verbindlich und persönlich haftend.

Hier im Board gibt es außerdem keine Rechtsberatung, worin klare Antworten hier aber bestehen würden. Deshalb macht das auch der Steuerberater. der als unabhängiges Organ der Rechtspflege damit eben Rechtsberater ist ;) und Rechtsberatung durchführen darf.

ich weiß natürlich ist dies keine rechtsberatung :).!
Offensichtlich weißt Du das (soweit man das aus dem unvollständigen Satz interpretieren kann) eben nicht, sondern hast auch da laienhafte Vorstellungen, die in die Irre führen.

da sind die Steuern in der Rechnung enthalten.
Deine Formulierungen sind auch zu ungenau - das kann im Gespräch mit dem Steuerberater im Dialog geklärt werden, statt dass wir hier x Mal hin und her schreiben.

Kann ich hier auch 19% zurückverlangen oder muss ich sogar 19% noch zuzahlen weil es nicht in deutschland gekauft wurde?
Auch die Darstellung ist zu ungenau und führt zu verschiedensten Teil-Antworten, die auch wieder


evtl. hat jemand erfahrungen?
Das ganz bestimmt, und zwar viele verschiedene, und das basierend auf unterschiedlichen Verständnissen von Fachleuten und Laien (die ja auch nicht alles richtig machen müssen, was sie machen). Du brauchst doch keine zusammengewürfelten Erfahrungen basierend auf Deinen inkompletten Szenarien und darauf basierenden Fragen.

Wie gesagt ist der Steuerberater genau der richtige Fachmann, der Dir hier helfen kann und auch darf. Was wie an günstigsten ist und dann abgerechnet wird, hängt von Deinem Steuerfall, Deiner persönlichen Situation, Deiner geschäftlichen Betätigung, Deinem Kapitaleinsatz, Deinen Umsätzen, Deinen in- und ausländischen Geschäften und etlichen anderen Aspekten ab. Und das kann der Steuerberater eben im Dialog abfragen und damit dann Deine Fragen beantworten und Dir zu Deiner optimierten Vorgehensweise Auskunft geben, und dafür haftet er eben auch (von uns hier haftet keiner für grottenfalsche Aussagen oder Tipps!).

Also, viel Erfolg beim Steuerberater (stell Dich mal drauf ein, dass das mehr als ein Termin wird).
 
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Ich glaube auch, daß eine ausführliche Fragestunde beim Steuerberater gut für Dich wäre, um da etwas Licht in diese Dinge zu bringen.

In dem Zusammenhang frage auch nach der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Bei Jahresumsätzen unter 22k€ obliegt man nicht der Umsatzsteuerpflicht.
(D.h. auf die von Dir geschriebenen Rechnungen müssen keine 19% aufgeschlagen werden, dann kannst Du aber auch die Umsatzsteuer von gekauften Sachen nicht absetzen ...)

Man kann sich aber "freiwillig umsatzsteuerverpflichten" auch bei Neugründung.
Aber Vorsicht, das FA guckt dann drauf, ob die Umsätze das auf Dauer rechtfertigen.
Da kann dann bei zu wenig Umsatz schnell mal der Verdacht der "Liebhaberei" aufkommen. Und etwaige, erstattete (bzw. gegengerechnete) Umsatzsteuern aus Einkäufen darfste dann komplett zurück bezahlen. Ist also als "Steuersparmodell" für Tontechnik im im Nebenerwerb eher untauglich!

* * *

Was für DEINE Situation richtig und sinnvoll ist, bitte UNBEDINGT mit nem kundigen Steuerberater klären!!! Steuerrecht ist kompliziert und ändert sich auch ständig ...
Und Ärger mit dem FA sollte man tunlichst vermeiden!

Cheers :)
 
ich zitiere mal aus der Suche: "

Kauft man als deutsches Unternehmen in den USA ein, erhält man meistens eine Netto-Rechnung, in welcher keine Mehrwertsteuer (MwSt) dargestellt ist bzw. 0% VAT ausgewiesen sind. In vielen Fällen wird es sich um immaterielle Güter, wie Software-Produkte oder ähnliche Lizenzen handeln. Das gilt aber auch für Werkslieferungen.

Der hier beschriebene Fall gilt natürlich nicht nur für Rechnungen aus den USA, sondern auch für andere Rechnungen von Drittländern. Und Drittländer sind in diesem Fall alle Länder, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören.

Sonst hat in den USA jeder Bundesstaat unterschiedliche MWST Sätze

Mit der gültigen UST ID: DE 123456789 (9 Stellen) kann man in der EU auch netto beziehen

Bei mir ersetzt die UST ID (VAT ID) den § 22 f USTG für elektronische Marktplätze als steuerlich erfaßter Unternehmer.

33eins hat ja schon gut zusammengefaßt. Auch als Kleinunternehmer kann man auch zur UST optieren trotz Kleinunternehmer-Regelung
 
Und schon geht's los mit den Teilantworten, die beim Unkundigen Threadstarter falsche Eindrücke und - im besten Fall - weitere Fragen aufwerfen. Wegen den unvollständigen Darstellungen von @tommy76 enthält auch jede Antwort Mutmaßungen, die der Threadstarter nicht zwingend richtig deuten oder gar verstehen muss. Ihn interessiert ja z.B.

oder muss ich sogar 19% noch zuzahlen weil es nicht in deutschland gekauft wurde?
Das kann man halt nur mit einem klaren (für Juristen typischen) "das kommt darauf an" beantworten. Da wir hier nicht wissen können, welche Fälle da infrage kommen und auftreten (werden), können wir auch nicht zielgerichtet antworten und eine umfassende Darstellung alleine zu dieser Frage - und das vor allem für Laien eindeutig verständlich - wäre schon eine wissenschaftliche Abhandlung.

Ich bleib dabei und danke @33eins für die Unterstützung, dass @tommy76 seinen Fall und seine Fragen tunlichst im Dialog mit "seinem" Steuerberater verbindlich klärt (und sich darauf einstellt, dass nicht alles, was im Laufe seines "Geschäftsleben" auftauchen wird, bei einem Ersttermin abschließend geklärt werden kann!!!).
 
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Der Hunni für die Erstberatung beim Steuerberater ist jedenfalls gut investiert. Da wird sich das Meiste bereits klären lassen. Und, wie @soundmunich schon schreibt: Aus einer einfachen Frage ergeben sich Folgefragen, die man nicht mal so eben im Dreizeiler beantworten kann. Ausserdem sollte man hier nicht mit Halbwissen kommen. Bringt niemandem etwas, sondern verwirrt meist nur.
 
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