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Kostenlose Rechteüberlassung eines Bandmitgliedes legal?

  • Ersteller Hoxxuar
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Hoxxuar
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Hallo liebe Foren-Mitglieder!

Zur Vorinfo:
Mit meiner Musik verdiene ich Beträge im Cent-Bereich - eventuell irgendwann mal im einstelligen Eurobereich (durch Streaming). 410 € im Jahr darf man ja steuerfrei dazu verdienen - ich muss mich aber trotzdem ab dem ersten Cent Einnahmen als Selbstständiger melden. So habe ich es jedenfalls verstanden. Um den Papierkram so gering wie möglich zu halten, würde ich mich als Kleinunternehmer anmelden. Ich muss somit keine Umsatzsteuer abführen. Steuerlich absetzen kann ich aber auch nichts - das nehme ich aber bewusst in Kauf. D.h. ich verdiene im Jahr ein paar Cent oder Euro, bleibe unter 410 € und die paar Cent oder Euro "Gewinn" bleiben steuerfrei. Ausgaben habe ich keine. Die Steuererklärung kann man als Selbstständiger aber nicht vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. D.h. entweder selber machen oder den Steuerberater bezahlen - das kostet schon mal das 4-5 fache dessen, was der Lohnsteuerhilfeverein haben will. So weit - so schlecht - hauptsache legal und es kommt nicht im Nachhinein irgend einer an und will irgendwas - obwohl das ja immer passieren kann, aber ich will die Möglichkeit eben minimieren.

Das Problem:
Für meine Tracks habe ich eine Sängerin, die absolut NICHTS mit irgend einem Papierkram oder Steuererklärung zu tun haben will. Es soll so einfach wie nur irgend möglich sein. Wenn ich sie einmalig bezahle oder sie prozentual an den "Gewinnen" beteilige, "verdient" sie aber auch etwas und müsste dementsprechend die ganze Kleinunternehmernummer mit Steuerberater usw. auch durchziehen - was sie ja nicht will. Nun kann man das ja so regeln, sodass es das Finanzamt nicht interessiert. Ich will allerdings vertraglich festhalten, das ich mit den Gesangsaufnahmen machen kann, was ich will. Ich will auch nicht gezwungen sein, Tracks wieder vom Netz zu nehmen, weil sich die Sängerin es später anders überlegt. Ich will also alle Rechte behalten. Kann man einen (Künstler-)Vertrag/Quittung aufsetzen, der mir sämtliche Rechte überträgt und die Sängerin mit 0 € bezahlt? D.h. offiziell würde mir die Sängerin die Rechte an den Aufnahmen schenken, und ich verdiene damit Geld. Die Sängerin wäre mit dieser Lösung übrigens einverstanden. Das es theoretisch geht, ist mir klar. Ich kann auf dem Vertrag, den ich aufgesetzt habe einfach die 0 € einschreiben. Die Frage ist eher, könnte ein solcher Vertrag im Nachhinein angefochten werden, weil er sittenwidrig ist oder ähnlich? Grade, wenn im unwahrscheinlichen Fall der Fälle doch mehr Geld für einen Track rauskommt?

Was für Möglichkeiten haben wir noch, der Situation mit dem Papierkram/Steuerberater zu entkommen? Wie gesagt: Für meine Situation ist mir das egal - meiner Sängerin aber nicht. Sie ist lediglich daran interessiert, namentlich aufgeführt zu werden. Somit wäre z.B. für das Finanzamt auch nachvollziehbar, das sie eine Leistung erbracht hat.

Danke vorab für Antworten :)
Hoxxuar
 
Eigenschaft
 
ich bin da kein Fachmann... - also um eine Rechtberatung kommste so oder so nicht rum.

Wie wäre es, wenn Du das "Honorar" der Sängerin als Spende an irgend ein gemeinnütziges Projekt gibts und der Sängerin die Spendenquittung weiterreichst?
 
Hallo liebe Foren-Mitglieder!

Zur Vorinfo:
Mit meiner Musik verdiene ich Beträge im Cent-Bereich - eventuell irgendwann mal im einstelligen Eurobereich (durch Streaming). 410 € im Jahr darf man ja steuerfrei dazu verdienen - ich muss mich aber trotzdem ab dem ersten Cent Einnahmen als Selbstständiger melden. So habe ich es jedenfalls verstanden. Um den Papierkram so gering wie möglich zu halten, würde ich mich als Kleinunternehmer anmelden. Ich muss somit keine Umsatzsteuer abführen. Steuerlich absetzen kann ich aber auch nichts - das nehme ich aber bewusst in Kauf. D.h. ich verdiene im Jahr ein paar Cent oder Euro, bleibe unter 410 € und die paar Cent oder Euro "Gewinn" bleiben steuerfrei. Ausgaben habe ich keine. Die Steuererklärung kann man als Selbstständiger aber nicht vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. D.h. entweder selber machen oder den Steuerberater bezahlen - das kostet schon mal das 4-5 fache dessen, was der Lohnsteuerhilfeverein haben will. So weit - so schlecht - hauptsache legal und es kommt nicht im Nachhinein irgend einer an und will irgendwas - obwohl das ja immer passieren kann, aber ich will die Möglichkeit eben minimieren.

Das Problem:
Für meine Tracks habe ich eine Sängerin, die absolut NICHTS mit irgend einem Papierkram oder Steuererklärung zu tun haben will. Es soll so einfach wie nur irgend möglich sein. Wenn ich sie einmalig bezahle oder sie prozentual an den "Gewinnen" beteilige, "verdient" sie aber auch etwas und müsste dementsprechend die ganze Kleinunternehmernummer mit Steuerberater usw. auch durchziehen - was sie ja nicht will. Nun kann man das ja so regeln, sodass es das Finanzamt nicht interessiert. Ich will allerdings vertraglich festhalten, das ich mit den Gesangsaufnahmen machen kann, was ich will. Ich will auch nicht gezwungen sein, Tracks wieder vom Netz zu nehmen, weil sich die Sängerin es später anders überlegt. Ich will also alle Rechte behalten. Kann man einen (Künstler-)Vertrag/Quittung aufsetzen, der mir sämtliche Rechte überträgt und die Sängerin mit 0 € bezahlt? D.h. offiziell würde mir die Sängerin die Rechte an den Aufnahmen schenken, und ich verdiene damit Geld. Die Sängerin wäre mit dieser Lösung übrigens einverstanden. Das es theoretisch geht, ist mir klar. Ich kann auf dem Vertrag, den ich aufgesetzt habe einfach die 0 € einschreiben. Die Frage ist eher, könnte ein solcher Vertrag im Nachhinein angefochten werden, weil er sittenwidrig ist oder ähnlich? Grade, wenn im unwahrscheinlichen Fall der Fälle doch mehr Geld für einen Track rauskommt?

Was für Möglichkeiten haben wir noch, der Situation mit dem Papierkram/Steuerberater zu entkommen? Wie gesagt: Für meine Situation ist mir das egal - meiner Sängerin aber nicht. Sie ist lediglich daran interessiert, namentlich aufgeführt zu werden. Somit wäre z.B. für das Finanzamt auch nachvollziehbar, das sie eine Leistung erbracht hat.

Danke vorab für Antworten :)
Hoxxuar
Geh tatsächlich mal zum Finanzamt hin und schilder dein Anliegen. Ein Bekannter hatte eine ähnliche Situation und meinte, aufgrund des zu geringen Einkommens und den höheren Ausgaben etc. könne es evtl. vom Finanzamt als "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht eingestuft werden. Somit wärst du relativ gut aus dem Papierkram draußen...
Es gibt auch freundliche Beamte. Versuch das mal ;)
 
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Das ist definitiv Liebhaberei. :D Ich habe aber trotzdem die paar Cents auf dem Konto... Sind das dann steuerfreie Cents weil es das FA nicht interessiert? :rolleyes: Aber wie gesagt, es geht ja nicht um mich, sondern um meine Sängerin. Ich mach das jetzt mit dem Vertag und einem Nullhonorar. Eine Vergütung soll immer angemessen sein. Wenn man mit Einnahmen im Centbereich rechnet, ist also ein Nullhonorar angemessen, denke ich. Meine Sängerin muss sich nicht selbstständig melden und fertig. Sollten wir unerwartet mal mit einem Song doch relevante Einnahmen haben, kann man immer noch nachverhandeln. Hab ich so auch in den Vertrag geschrieben. Ich weiß, man sollte zum Anwalt/Steuerberater gehen usw. Aber jetzt mal echt: Für ein paar Cents oder meinetwegen paar Euro wird das keine Sau interessieren. Irgendwo muss man die Kirche ja auch mal im Dorf lassen...
 
Geh zum Finanzamt
Nö! :tongue:
Ich lass es drauf ankommen. Ich hab noch ein wenig recherchiert. Mir fehlt ein wesentliches Merkmal für die Selbstständigkeit. Ich habe keine Gewinnerzielungsabsicht. Ich gehe von Anfang an davon aus, das ich ausschließlich Verluste machen werde. Wenn ich nur ein paar Euro oder sogar nur Cent Einahmen habe und ich damit "erwischt" werde, wird das Finanzamt wohl diese Erklärung akzeptieren. Sie würden es ja selber als Liebhaberei einstufen.
 
Wie du es machst, ist natürlich deine Entscheidung. Ich würde nur empfehlen, alle Einnahmen und auch musikbezogene Ausgaben zu dokumentieren und entsprechende Quittungen und Rechnungen aufzubewahren, um auch rückwirkend noch alles nachweisen zu können. Das ist immer besser, als das FA schätzen zu lassen. Wenn ich mich recht erinnere, wären 10 Jahre lang optimal...
 
Das ist auf jeden Fall immer ein gute Rat - ich hebe grundsätzlich alle Rechnungen für immer auf. (Außer für Dinge zum täglichen Leben) Papierrechnungen werden eingescannt und nehmen ja auch kaum Platz ein im digitalen Archiv.
 
Also - der "Papierkram" hält sich nun wirklich in Grenzen (und bis 410 € / Jahr ist er Null).

Details: https://www.test.de/Nebenverdienst-Die-wichtigsten-Steuertipps-1573979-0/

Wie schon andere empfohlen haben, empfiehlt es sich dennoch, Belege (Einnahmen, aber vor allem auch Ausgaben) zu sammeln, falls man irgendwann einmal so etwas wie eine Buchführung brauchen sollte (einfache Einnahme-Überschuss-Rechung, sprich: Exceltabelle).

Wenn die Sängerin auf ihr Honorar verzichten will, kann sie das ja tun (mgl. schriftlich).
 

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