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"Straßenverkauf" der eigenen CD

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JR
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Hallo,

1. Frage:
Ist es legal, eine eigene CD zu Haus oder im Presswerk in der Auflage von einigen 100 CD zu drucken und diese dann zu einem selbstbestimmten Preis "auf der Straße", sprich an Freunde, Bekannte, Freundes-Freunde, Bekannten-Freunde (ihr kennt das :great: ) usw. zu verkaufen?

2. Frage: Ich weiß nun mitlerweile, dass ich in einer GbR (z.B. Band) keine Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer zahlen muss, bis bei mir das Feststellungsverfahren vollzogen wird.

(Quelle: www.allmusic.de - Die Personengesellschaften, wie die GbR, unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftssteuer. Da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist Steuersubjekt immer nur jeder einzelne Gesellschafter einer solchen Personengesellschaft, also das einzelne Bandmitglied (Axel, Bob und Earl). Damit der Gewinn der Gesellschaft der Besteuerung zugeführt werden kann, hat der Gesetzgeber in der Abgabenordnung ein gesondertes Feststellungsverfahren geschaffen (§§ 179 Abs. 2 u. 180 Abs.1 Nr. 2a AO). In diesem Verfahren wird der Gewinn der Gesellschaft festgestellt und den beteiligten Gesellschaftern zugerechnet. Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben sind in diesem Verfahren mit zu berücksichtigen. Über die getroffenen Feststellungen ergeht ein besonderer Bescheid. Die den Gesellschaftern von dem für die Feststellung zuständigen Finanzamt zugerechneten Gewinnanteile werden von dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt in die Veranlagung des einzelnen Gesellschafters einbezogen. Dieser sogenannte Grundlagenbescheid geht dann bindend in die Einkommensteuererklärung eines jeden einzelnen Bandmitglieds ein.)

Bin ich nun aber als Solo-Musiker in der selben Rechtslage wie eine Personengesellschaft wie eine GbR? Damit würde sich ja dann auch teils meine erste Frage beantworten.

3. Frage:

Ist es legal, erst eine Zeit lang die eigene CD ohne Vertrieb selbstständig zu verkaufen und diese CD dann nacher bei einem Musikmarketing-Management in Auftrag zu geben, um sie zu vertreiben? Damit wäre die CD in fast gleicher Ausführung zu unterschiedlichen Konditionen im Umlauf.


Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
LG
JR
 
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Ahoi,

Frage 1 und 3 kann ich Dir zwar nicht beantworten, aber immerhin Frage 2. Bei der GbR muss zwangsläufig der "Gewinn" der GbR als solches festgestellt und auf die Beteiligten werden, da nur natürliche Personen der Steuerpflicht in der Einkommensteuer unterliegen (§ 1 EStG). Diese Geinnverteilung entfällt natürlich soweit Du als "Einzelkämpfer" unterweges bist, hierfür ermittelst Du ganz normal Deinen "Gewinn". Denk bitte daran, dass für die GbR enie Ermittlung der Einkünfte beim Finanzamt einzureichen ist, ähnlich wie die Abgabe der Steuererklärung.

Anders sieht es übrigens bei der Umsatzsteuer aus. Hier kommt es auf die Rechtsform der Beteiligten nicht an, da § 2 des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der steuerlichen Rechtsfähigkeit nahezu keinerlei Einschränkung macht. Steuerschuldner ist regelmässig "der Unternehmer", also die GbR als solches, aber das nur am Rande ;)
 
es wird wohl wie bei Ebay sein.

ab einem gewissen Umsatz benötigst du wohl den Gewerbeschein, und aufs Steuern zahlen nicht vergessen.

wollte auch mal Dvds von nem Freund via Ebay en mass versteigern.
1.) hätten wir sie sicher nicht en mass verkaufen können
2.) das mit dem Gewerbeschein ist mir zu riskant. die bösen bösen Steuern. :)
 

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