Im vorhergehenden Beispiel wäre die korrekte Reaktion: nicht aufbauen, gehen und den Vorfall dem Gewerbeamt oder einer hierfür zuständige Behörde anzeigen.
Letztendlich ist dann dem Betreiber seine Kundschaft und dessen Angestellte (wer weiß was noch alles an der Elektrik malad ist) deren Gesundheit und Wohlergehen egal. Letztendlich ist dies gar Vorsatz.
Nochmal: Eine elektrische Anlage muss nach VDE sein. Wenn man feststellt, dass dies nicht so ist, dann ist eine Fachfirma oder eine zuständige Behörde zu informieren, wenn der Betreiber nicht einlenkt.
Die Aussage, dass Schadensersatz fällig wird, wenn man die Show nicht macht wäre wohl in einem solchen Fall Nötigung. Da kann ein Rechtsanwalt sicher mehr dazu sagen.
Letztendlich würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, denn die Aussicht auf eine Niederlage wäre recht gering.
Deswegen muss man sich auch als 0815 Band nicht einschüchtern oder nötigen lassen doch zu spielen. Allerdings sollte man sich auch seiner Sache sicher sein.
Aussagen wie, dann macht es ein anderer... ja bitte. Soll der Veranstalter doch versuchen innerhalb sehr kurzer Zeit eine Ersatzband zu bekommen, in diesen Fällen wohl direkt am gleichen Abend innerhalb von 1-2 Stunden.
Lieber einen Gig nicht gespielt und am Leben als gelähmt von der Bühne getragen werden oder schlimmeres.
Geht in diesem Fall gar nie nicht. Ich versteh nicht wie man in solchen Fällen, die es durchaus gibt, klein begibt und sich selbst in Gefahr bringt. Wenn die Bude abfackelt steht man am Ende noch als Erfüllungsgehilfe da und bekommt eine Mitschuld.