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Transport VW-Bus, Anhänger für Partyband

walzberg
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Hallo!

Wir sind eine 5-köpfige Partyband mit Veranstaltungen in 40 bis 250 Km Entfernung. Wir haben vor:
Mit meinem privaten VW-Bus/Multivan 6-Sitzer + Anhänger der Band (GbR) 2000 Kg zu den Veranstaltungen.

Wie kann die Nutzung des Fahrzeugs oder auch des Anhängers abgegolten werden? Das Gespräch mit dem Steuerberater war leider sehr wackelig und Ergebnisoffen, alles kann...

Gibt ja die 30 Cent pro gefahrene Km Regelung. Aber bei 5 Musikern und ca 1200 Kg Ladung fahre ich ca. 4300 Kg Gesamtgewicht durch die Gegend. Das kann überschlägig nicht reichen!
Oder Fahrtenbuch? Wie macht Ihr das?

Wir haben kein Gewerbe angemeldet und verstehen uns als Musiker/Künstler. Ich hoffe, wir benötigen jetzt keinen Fahrtenschreiber dafür, wegen des Gesamtgewichts von 4300 Kg?

Danke für hilfreiche Antworten! Ich weiß, Erfahrungsaustausch und keine Rechtsberatung.
 
Eigenschaft
 
Meine erste Idee wäre, dass du der Band als GbR eine Rechnung stellst über den Transport, in der Höhe, wie du es für angemessen hältst.

Für die ganze Band als GbR ist das eine Betriebsausgabe, und in derselben Einnahme/Überschussrechnung gebt ihr nur für dich als Gesellschafter den Betrag als Sonderbetriebseinnahme an.

Nach meiner Privatmeinung könnte das so funktionieren. Fragt doch mal euren Steuerberater.
 
Dann hätte ich die Kosten des Fahrzeugs aus der GbR in meine private Einkommensteuer verlagert, denke ich. Das Problem ist ja eher, daß die etwa 4300 Kg Gesamtgewicht des Zuges (PKW, Anhänger und Ladung) erheblich mehr Sprit, Verschleiß und früheren Neuerwerb bedeuten als mit einem normalen Pkw zu fahren, wo 30 Cent vielleicht schon üppig sind.
 
Ich glaube, man sollte trennen.
Das worum es geht, ist, dass Privatperson X die realen Kosten, die sie hat, erstattet bekommt, und zwar von der Band.
Dazu muß Person X der Band etwas in Rechnung stellen. Das sollte sich eher im Bereich "Nutzungspauschale" oder "Kosten für die Zurverfügungstellung eines Transportgerätes" abspielen denn im Bereich "Transport als Dienstleistung".
Als Vergleich für die Kostengrößen könnte man entsprechende ADAC-Listen oder behelfsweise die Leihgebühr für entsprechende Transportgeräte nehmen (mit einem leichten Abschlag dafür, dass die vermietenden Firmen ja auch damit Gewinn machen).
Aus Sicht der Band wäre also der Gebrauch der Transportgeräte von Person X günstiger als die Anmietung von einem gewerblichen Vermieter.

Person X als Privatperson hat eine Einnahme, die aber in ihrer Einkommenssteuer nicht als Einkommen ausgewiesen wird, sondern lediglich gegen die Kosten aufgerechnet werden, die sie für ihre Transportgeräte aufbringen musst.

Mal als Vorschlag.

x-Riff
 
... Dann mach doch mit Deinen Kumpels aus, dass zu den gebuchten Veranstaltungen die Benzinkosten durch alle Teilnehmenden geteilt und getragen werden und dies unabhängig davon, dass Du für das Finanzamt die ganz normale Nutzung (0,3 € wie du sagst) ansetzt. Der Mehrverbrauch, -verschleiß wird dadurch mehrheitlich von Deinen Mitmusikern getragen, während das Finanzamt die Wegstrecke begleicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch eine Regelung mit den Kollegen nicht diskutierbar ist. Bei 5 Musikern entfallen bei einem Auftritt vielleicht maximal 10 € auf jeden. Das ist doch vertretbar?
 
Alles was folgt, ist natürlich keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur meine unmaßgebliche Meinung:

Sobald Du den anderen die realen Fahrtkosten in Rechnung stellst, wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass die zwar ihren Fahrtkostenanteil jeweils als Kosten verbuchen können, du aber den schwarzen Peter (und wahrscheinlich auch das Fahrtenbuch) hast, die realen Fahrtkosten nachzuweisen, wenn Du nicht die 0,30-Regel anwendest. Das dürfte im Zweifel immer zu Deinen Ungunsten ausgehen bzw. Dir den ganzen Aufwand aufhalsen.

Schlimmer noch: das in Rechnung stellen wird wahrscheinlich für irgendjemand im Umkehrschluss nahelegen, dass Du entweder eine Autovermietung betreibst oder gewerblich Personen und/oder Sachen beförderst. Mir fallen da so Stichworte wie Kfz-Haftpflicht, Personenbeförderungserlaubnis etc. pp. ein. Beides, sowohl Vermietung als auch Beförderung, sind im Zweifelsfall nicht nur anmeldungs-, sondern sogar genehmigungspflichtig.

Wenn der Steuerberater da keine Lösung parat hat, würde ich von allen solchen Konstrukten die Finger lassen und es halt "privat" regeln, also einfach von jedem Bandmitglied ne Kiste Bier oder einen Heiermann/Zehner cash in die Täsch und gut ist. Dass die dann den Zehner nicht als Betriebsausgabe geltend machen können, sollten sie verkraften können.

Ich würde dann eher nochmal den Steuerberater fragen, ob nicht jedes Bandmitglied die einfache Fahrstrecke mit 0,30/km als Werbungskosten (Anreise zum Arbeitsort) geltend machen kann, unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, Auto, der Bahn oder zu Fuß (oder in deinem Auto) dahingekommen sind.
 
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Muss das überhaupt eine steuerliche Geschichte werden?
Ich sehe zwei pragmatische Optionen:
a. Die einigermaßen offizielle Regelung: Ihr regelt im Gesellschaftervertrag, dass nicht jedem 20% vom Gewinn zusteht, sonder 4x19% und einmal 24% (keine Ahnung, ob das die realen Kosten deckt, müsste man mal durchrechnen, und ob alle dann damit klarkommen)
b. So wie von Summerhunter vorgeschlagen: regelt das unter der Hand. Wir haben Jahre lang unserem Drummer ‚Stöpselgeld‘ für das zur-Verfügung-stellen und Transport der Anlage gegeben, meist 50€/Gig
 

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