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Unterrichtsraum steuerlich absetzen

B
Biggi B.
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Hallo zusammen,
für 2024 mache ich meine Steuererklärung zum ersten Mal ohne Steuerberater und verzweifle nun fast an dem Thema "Unterrichtsraum steuerlich absetzen".

Die Fakten: ich unterrichte an 4 Tagen Klavier in meinem Unterrichtsraum im Eigenheim. Es ist ein räumlich abgeschlossener Raum, der ausschließlich für Unterricht und Vorbereitung benutzt wird.

Bisher hat meine Steuerberaterin eine Pauschale von 1.250€ unter dem Punkt "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen", Unterpunkt: "Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke" angesetzt.
Der Steuerberater einer Freundin und Kollegin, bei der die Situation ähnlich ist, empfiehlt keinerlei Ansetzung des Arbeitszimmers, weil das Arbeitszimmer ansonsten zum Betriebsvermögen gehört und bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit der Wertzuwachs des Arbeitszimmers zu versteuern ist.
Ich hatte meine Steuerberaterin so verstanden, dass wir mit der Pauschale auf der sicheren Seite sind und das Arbeitszimmer nicht ins Betriebsvermögen übergeht und somit auch keine Besteuerung nach Aufgabe der Tätigkeit riskiert wird. Nur wenn man das Arbeitszimmer vollumfänglich ansetzt (mit anteiligem Kaufpreis, Nebenkosten, Grundsteuer etc.) würde es ins Betriebsvermögen übergehen.
Die dritte Variante, von der ich gelesen habe, geht davon aus, dass bei einem Arbeitszimmer mit Kundenverkehr (hier Schülerbesuche) der Raum NICHT zum Betriebsvermögen gehört und somit alle Kosten ohne Risiko der Steuerfalle vollumfänglich angesetzt werden können.

Meine Steuerberaterin beantwortet leider keine Fragen mehr, da ich ja die Zusammenarbeit beendet habe.

Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Biggi B.
 
Das ist schon relativ speziell. Wie immer, ich bin Laie, kann nur eigene Erfahrung beisteuern.

Ich habe früher immer die Kosten für das Arbeitszimmer einfach mit in die EÜR reingerechnet.
Miete/Pacht finde ich seltsam, da Du ja keine Miete an Dich selbst zahlst.

Hast Du für Deine musikalische Tätigkeit eine eigene Steuernummer?

Für mein Verständnis kann der Raum auch nicht einfach ins Betriebsvermögen übergehen. Er ist ja Teil der Dir gehörenden Immobilie und kann ohne Teilungserklärung, Grundbucheintrag usw. gar nicht separat jemand anders gehören.
Und selbst wenn müsste ja ein Gegenwert fließen, wie Du ja geschrieben hast.
Noch weniger wäre mir klar, dass durch einen Eintrag in die Steuererklärung entschieden würde, ob der Raum Teil des Betriebsvermögens wird oder nicht. Das kommt mir alles merkwürdig vor.
Aber vielleicht kann das auch steuerrechtlich anders aussehen.


für 2024 mache ich meine Steuererklärung zum ersten Mal ohne Steuerberater und verzweifle nun fast
Ich hasse es auch am deutschen Steuerrecht, dass man ohne Berater kaum klar kommt, obwohl die Tatsachen gar nicht soo kompliziert erscheinen.

Aber wenn es für dich zu schwierig wirst, kommst Du um eine Steuerberatung - in welcher Form auch immer - wohl nicht herum.
Du kannst natürlich auch versuchen, mal direkt im Finanzamt nachzufragen, aber ob die Dir die beste Variante sagen ... keine Ahnung.
Sicher haben auch andere hier Erfahrungen damit, so dass hoffentlich noch bessere Antworten kommen als meine.

Darf man fragen, warum Du bei der Steuerberaterin gekündigt hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi @Biggi B.
ich kann in sofern etwas dazu sagen, als ich erstens immer damit gut gefahren bin, wenn ich bei einem System, das gut funktioniert, geblieben bin. Wenn in den vergangenen Jahren diese Pauschale nicht seitens des FA angezweifelt wurde, würde ich also weiter so verfahren. Wenn das FA der Überzeugung ist - was ich nicht glaube - dass es eine geänderte Veranschlagung braucht (nämlich mit Übergang ins Betriebsvermögen), wird es sich melden - und dann kannst Du immer noch fragen, warum man nicht weiter so verfahren kann wie gehabt. Im Übrigen bleibe ich hier im Allgemeinen, ansonsten kann es in den Bereich unerlaubte Rechtsberatung gehen. Wenn es für die Interpretation, dass es sich NIE um Betriebsvermögen handelt, sobald es einen Kundenverkehr gibt, sachdienliche Hinweise - also entsprechende Urteile oder Definitionen - gibt, wäre das aus meiner Sicht die einfachste Form, das dann begründet weiter so zu machen wie bisher.

Zweitens sind mir zu dem Sachverhalt als solchem ein paar Fragen gekommen:
  • Wem gehört das Eigenheim, für dessen Nutzung eine pauschale Miete angesetzt wird? Der gleichen Person, welche die Räume auch anmietet oder beispielsweise einem Ehepaar?
  • Werden reine Kosten angesetzt oder handelt es sich tatsächlich um eine Anmietung?
  • Gibt es einen Miet- oder Pachtvertrag und zwischen wem?
Herzliche Grüße

x-Riff
 
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enn es für die Interpretation, dass es sich NIE um Betriebsvermögen handelt, sobald es einen Kundenverkehr gibt, sachdienliche Hinweise - also entsprechende Urteile oder Definitionen - gibt,
Zu klären wäre hier ggf. die Unterscheidung häusliches Arbeitszimmer / Unterrichtsraum.

Eventuell ist es möglich, dass der Begriff des "häuslichen Arbeitszimmers" keinen Unterricht einschließt ... bzw. dann "Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet." zutrifft (EStG § 4), wenn du so viel unterrichtest. Wie das genau abgegrenzt wird, dazu fund ich hier etwas:
Der Begriff des „häuslichen“ Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht näher definiert. Nach der Rechtsprechung ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird

Ein angemieteter Raum wäre wahrscheinlich kein häusliches Arbeitszimmer, weil er ja nicht zu Deinem Hausstand gehört. Aber da steige ich dann schon aus, mein Verständnis muss da nicht das des FA sein ... :unsure:

EDIT:

Ergänzung:
"Arbeitszimmer
Bernd Langenkämper"

EDIT2: daraus verstehe ich:
Die Pauschale von 1260 Euro kannst Du ohne Nachweis ansetzen.
Liegen Deine Aufwendungen höher (alle Hauskosten anteilig, dh. Miete / Kreditzins, Strom, Heizung, Müll, Schornsteinfeger usw) als 1260, kannst Du die detailliert anführen und einen höheren Betrag absetzen. (Wahlrecht, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG)
Das mit dem Betriebsvermögen halte ich auch nach etwas Nachdenken für unzutreffend.

Letztlich kann ich es Dir aber auch nicht abschließend sagen, bzw würde das im Streitfall nichts nützen ...
 
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Das ist schon relativ speziell. Wie immer, ich bin Laie, kann nur eigene Erfahrung beisteuern.

Ich habe früher immer die Kosten für das Arbeitszimmer einfach mit in die EÜR reingerechnet.
Miete/Pacht finde ich seltsam, da Du ja keine Miete an Dich selbst zahlst.

Hast Du für Deine musikalische Tätigkeit eine eigene Steuernummer?

Für mein Verständnis kann der Raum auch nicht einfach ins Betriebsvermögen übergehen. Er ist ja Teil der Dir gehörenden Immobilie und kann ohne Teilungserklärung, Grundbucheintrag usw. gar nicht separat jemand anders gehören.
Und selbst wenn müsste ja ein Gegenwert fließen, wie Du ja geschrieben hast.
Noch weniger wäre mir klar, dass durch einen Eintrag in die Steuererklärung entschieden würde, ob der Raum Teil des Betriebsvermögens wird oder nicht. Das kommt mir alles merkwürdig vor.
Aber vielleicht kann das auch steuerrechtlich anders aussehen.



Ich hasse es auch am deutschen Steuerrecht, dass man ohne Berater kaum klar kommt, obwohl die Tatsachen gar nicht soo kompliziert erscheinen.

Aber wenn es für dich zu schwierig wirst, kommst Du um eine Steuerberatung - in welcher Form auch immer - wohl nicht herum.
Du kannst natürlich auch versuchen, mal direkt im Finanzamt nachzufragen, aber ob die Dir die beste Variante sagen ... keine Ahnung.
Sicher haben auch andere hier Erfahrungen damit, so dass hoffentlich noch bessere Antworten kommen als meine.

Darf man fragen, warum Du bei der Steuerberaterin gekündigt hast?
Danke für deine Antwort!
Genau, ich pachte und miete auch nicht den Unterrichtsraum, der Raum gehört zur Wohnung, die zur Hälfte mir und meinem Mann gehört.
Ich bin mit meinem Mann zusammen veranlagt, wir haben eine gemeinsame Steuernummer.
Da ich jetzt seit Jahrzehnten steuerlich beraten wurde (wobei hier leider nicht viel Input der Stereuberaterin kam) und ich meine Buchhaltung immer besser organisiert habe, hatte ich keine Lust mehr, dafür zu bezahlen, dass jemand meine Zahlen in die Steuererklärung eintippt.
LG Biggi
 
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hatte ich keine Lust mehr, dafür zu bezahlen, dass jemand meine Zahlen in die Steuererklärung eintippt.
Das kann ich 100% nachvollziehen.
Allerdings nervt mich genau an solchem Zeug wie das von Dir beschriebene immer wieder extrem, dass man sich stundenlang mit sowas beschäftigen muss. Ist ja nicht uninteressant, aber die Zeit ...
Es fehlt in D an Menschen, die einem bei der Steuererklärung helfen, aber nicht Steuerberater mit einem Stundensatz von >>100 euro sein müssen, finde ich.

Ich würde es mit der Pauschale absetzen, wenn die Kosten nicht höher sind als das (wahrsch. werden Dir nur 50% der Kosten zugerechnet ...).
 
Hi @Biggi B.
ich kann in sofern etwas dazu sagen, als ich erstens immer damit gut gefahren bin, wenn ich bei einem System, das gut funktioniert, geblieben bin. Wenn in den vergangenen Jahren diese Pauschale nicht seitens des FA angezweifelt wurde, würde ich also weiter so verfahren. Wenn das FA der Überzeugung ist - was ich nicht glaube - dass es eine geänderte Veranschlagung braucht (nämlich mit Übergang ins Betriebsvermögen), wird es sich melden - und dann kannst Du immer noch fragen, warum man nicht weiter so verfahren kann wie gehabt. Im Übrigen bleibe ich hier im Allgemeinen, ansonsten kann es in den Bereich unerlaubte Rechtsberatung gehen. Wenn es für die Interpretation, dass es sich NIE um Betriebsvermögen handelt, sobald es einen Kundenverkehr gibt, sachdienliche Hinweise - also entsprechende Urteile oder Definitionen - gibt, wäre das aus meiner Sicht die einfachste Form, das dann begründet weiter so zu machen wie bisher.

Zweitens sind mir zu dem Sachverhalt als solchem ein paar Fragen gekommen:
  • Wem gehört das Eigenheim, für dessen Nutzung eine pauschale Miete angesetzt wird? Der gleichen Person, welche die Räume auch anmietet oder beispielsweise einem Ehepaar?
  • Werden reine Kosten angesetzt oder handelt es sich tatsächlich um eine Anmietung?
  • Gibt es einen Miet- oder Pachtvertrag und zwischen wem?
Herzliche Grüße

x-Riff
Ja, wahrscheinlich sollte ich nach dem Motto "never change a running system" vorgehen. Durch die Info von dem anderen Steuerberater wurde ich nur sehr verunsichert, ich wollte auf keinen Fall, dass der Unterrichtsraum ins Betriebsvermögen übergeht und ich bei Verkauf oder Aufgabe der Tätigkeit dann eine saftige Steuerzahlung leisten muss.
Das Eigenheim gehört mir und meinem Mann jeweils zur Hälfte. Der Unterrichtsraum befindet sich im Keller und gehört zur Wohnung.
Es erfolgt keinerlei Anmietung, daher gibt es auch keinen Miet- oder Pachtvertrag. Die Eintragung bei Miete und Pacht hat mich eben auch stutzig gemacht, aber vielleicht wird das steuerlich ja so behandelt, als ob ich den Raum mieten würde?
LG Biggi
 
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Da ich jetzt seit Jahrzehnten steuerlich beraten wurde (wobei hier leider nicht viel Input der Stereuberaterin kam) und ich meine Buchhaltung immer besser organisiert habe, hatte ich keine Lust mehr, dafür zu bezahlen, dass jemand meine Zahlen in die Steuererklärung eintippt.
Na ja - wenn das Modell, das die Steuerberaterin bei deiner Steuererklärung gegenüber dem FA angewandt hat, seit mehreren Jahren einwandfrei funktioniert - warum behälst Du das nicht einfach bei? Der Unterschied liegt doch einfach darin, dass Du das gleiche machst, was Deine Steuerberaterin vorher gemacht hat ...

aber vielleicht wird das steuerlich ja so behandelt, als ob ich den Raum mieten würde?
Wie gesagt: verwende die gleiche Pauschale wie Deine Steuerberaterin.
Es gibt so etwas wie "kalkulatorische Miete" - da fließt auch kein Geld und es gibt keinen Miet- oder Pachtvertrag, sondern es handelt sich um eine Anrechnung von Kosten, die entstehen würden, wenn es so gehandhabt würde - vereinfacht ausgedrückt.

x-Riff
 
Zu klären wäre hier ggf. die Unterscheidung häusliches Arbeitszimmer / Unterrichtsraum.

Eventuell ist es möglich, dass der Begriff des "häuslichen Arbeitszimmers" keinen Unterricht einschließt ... bzw. dann "Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet." zutrifft (EStG § 4), wenn du so viel unterrichtest. Wie das genau abgegrenzt wird, dazu fund ich hier etwas:


Ein angemieteter Raum wäre wahrscheinlich kein häusliches Arbeitszimmer, weil er ja nicht zu Deinem Hausstand gehört. Aber da steige ich dann schon aus, mein Verständnis muss da nicht das des FA sein ... :unsure:

EDIT:

Ergänzung:
"Arbeitszimmer
Bernd Langenkämper"

EDIT2: daraus verstehe ich:
Die Pauschale von 1260 Euro kannst Du ohne Nachweis ansetzen.
Liegen Deine Aufwendungen höher (alle Hauskosten anteilig, dh. Miete / Kreditzins, Strom, Heizung, Müll, Schornsteinfeger usw) als 1260, kannst Du die detailliert anführen und einen höheren Betrag absetzen. (Wahlrecht, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG)
Das mit dem Betriebsvermögen halte ich auch nach etwas Nachdenken für unzutreffend.

Letztlich kann ich es Dir aber auch nicht abschließend sagen, bzw würde das im Streitfall nichts nützen ...
Zu klären wäre hier ggf. die Unterscheidung häusliches Arbeitszimmer / Unterrichtsraum.

Eventuell ist es möglich, dass der Begriff des "häuslichen Arbeitszimmers" keinen Unterricht einschließt ... bzw. dann "Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet." zutrifft (EStG § 4), wenn du so viel unterrichtest. Wie das genau abgegrenzt wird, dazu fund ich hier etwas:


Ein angemieteter Raum wäre wahrscheinlich kein häusliches Arbeitszimmer, weil er ja nicht zu Deinem Hausstand gehört. Aber da steige ich dann schon aus, mein Verständnis muss da nicht das des FA sein ... :unsure:

EDIT:

Ergänzung:
"Arbeitszimmer
Bernd Langenkämper"

EDIT2: daraus verstehe ich:
Die Pauschale von 1260 Euro kannst Du ohne Nachweis ansetzen.
Liegen Deine Aufwendungen höher (alle Hauskosten anteilig, dh. Miete / Kreditzins, Strom, Heizung, Müll, Schornsteinfeger usw) als 1260, kannst Du die detailliert anführen und einen höheren Betrag absetzen. (Wahlrecht, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG)
Das mit dem Betriebsvermögen halte ich auch nach etwas Nachdenken für unzutreffend.

Letztlich kann ich es Dir aber auch nicht abschließend sagen, bzw würde das im Streitfall nichts nützen ...
Zu klären wäre hier ggf. die Unterscheidung häusliches Arbeitszimmer / Unterrichtsraum.
-> genau das versuche ich seit Tagen. Es ist echt schwierig, eindeutige Infos dazu zu bekommen, noch dazu aktuelle (weil sich ja die Gesetzeslage seit 2023 diesbezüglich verändert hat)
Vielen Dank für die links!
 
Alternativ könntest du auch direkt bei deinem Finanzamt vorstellig werden und deinen Fall/deine Situation schildern. Die ereben nicht nur Steuern, sondern beraten auch. Wenn dies auch die wenigsten in Anspruch nehmen. Ich gehöre da auch nicht zu ;) .
 
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Na ja - wenn das Modell, das die Steuerberaterin bei deiner Steuererklärung gegenüber dem FA angewandt hat, seit mehreren Jahren einwandfrei funktioniert - warum behälst Du das nicht einfach bei? Der Unterschied liegt doch einfach darin, dass Du das gleiche machst, was Deine Steuerberaterin vorher gemacht hat ...


Wie gesagt: verwende die gleiche Pauschale wie Deine Steuerberaterin.
Es gibt so etwas wie "kalkulatorische Miete" - da fließt auch kein Geld und es gibt keinen Miet- oder Pachtvertrag, sondern es handelt sich um eine Anrechnung von Kosten, die entstehen würden, wenn es so gehandhabt würde - vereinfacht ausgedrückt.

x-Riff
Das wäre natürlich das einfachste.
Nur wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt, und die Steuerberaterin hat das Jahre lang falsch gemacht, kann ich mich darauf ja nicht berufen, da ich dann verantwortlich bin für die Richtigkeit der Angaben...
 
Nur wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt, und die Steuerberaterin hat das Jahre lang falsch gemacht, kann ich mich darauf ja nicht berufen, da ich dann verantwortlich bin für die Richtigkeit der Angaben...
Wenn es dazu kommt, dann ist Deine Steuerberaterin für die Jahre verantwortlich, wo sie es gemacht hat - und ich finde durchaus berechtigt, dass Du es genau so machst, wie sie es gemacht hat, weil sie vom Fach ist und Du Laie bzw. Laiin. Sollte sich 2023 etwas geändert haben, müßte das FA sich melden und sagen, dass es aus den und den Gründen nicht mehr so geht, wie es die Jahre vorher gemacht wurde.

x-Riff
 
Wenn es dazu kommt, dann ist Deine Steuerberaterin für die Jahre verantwortlich, wo sie es gemacht hat - und ich finde durchaus berechtigt, dass Du es genau so machst, wie sie es gemacht hat, weil sie vom Fach ist und Du Laie bzw. Laiin. Sollte sich 2023 etwas geändert haben, müßte das FA sich melden und sagen, dass es aus den und den Gründen nicht mehr so geht, wie es die Jahre vorher gemacht wurde.

x-Riff
Danke! Dann hoffe ich, dass es einfach weiter so abgenickt wird ;-)
 
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Es gibt so etwas wie "kalkulatorische Miete" - da fließt auch kein Geld und es gibt keinen Miet- oder Pachtvertrag, sondern es handelt sich um eine Anrechnung von Kosten
So wird es ja auch gemacht.
Die Pauschale ist zur Vereinfachung gedacht. Wenn Du unter dem Betrag bist, brauchst Du keine Nachweise einreichen. Möchtest Du mehr anrechnen als die Pauschale, dann musst Du alles nachweisen.
Wie gesagt, wenn Ihr Euch die Kosten teilt, wird es damit wahrscheinlich nicht günstiger ---> Pauschale.
Das Unterrichten würde ich von mir aus nicht ansprechen. Wenn sie es bisher akzeptiert haben, sollte das erstmal passen.
 

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