Für 2024 gilt: Auch wenn sich dein Arbeitszimmer in deiner eigenen Immobilie befindet, kannst du es nur dann steuerlich absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Das ist bei Klavierlehrerinnen meist nur der Fall, wenn du überwiegend von zu Hause aus tätig bist.
So gehst du vor:
- Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du die anteiligen Kosten (z. B. Zinsen, Strom, Heizung, Abschreibung, Grundsteuer) in voller Höhe absetzen.
- Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt, aber du hast keinen anderen Arbeitsplatz, kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, ansetzen.
- Das Arbeitszimmer muss ein abgetrennter Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Die Kosten werden anteilig nach Wohnfläche berechnet.
Trage die Angaben im Bereich „Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale“ in WISO Steuer ein.