• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Unterrichtsraum steuerlich absetzen

wenn du bisher mit der Arbeit deiner Steuerberaterin (und dem Ergebnis dieser Arbeit) zufrieden warst - warum bleibst du dann nicht einfach dabei?
 
Hatte sie ja schon geschrieben
Da ich jetzt seit Jahrzehnten steuerlich beraten wurde (wobei hier leider nicht viel Input der Stereuberaterin kam) und ich meine Buchhaltung immer besser organisiert habe, hatte ich keine Lust mehr, dafür zu bezahlen, dass jemand meine Zahlen in die Steuererklärung eintippt.

Steuerberater sind halt schon teuer. Man zahlt natürlich nicht für die Zeit, in der sie die Zahlen eintippen, sondern für ihr Wissen, wofür sie Zeit investiert haben.

Ich vermute aber, da wird sich in den nächsten jahren einiges tun
Ich hatte für mich selbst schon mal bisschen recherchiert, weil aus meiner Sicht für die einfachen Fälle eine KI eigentlich alles können sollte.

Dabei bin ich auf SteuerGPT gekommen https://www.buhl.de/steuer/steuer-gpt/
Die hängen zwar an Buhl, also WISO, aber die Antworten sind nicht verkehrt. Natürlich sollte man es immer nochmal prüfen, aber dann weiß man es für die nächsten Jahre.

Mal zum Test: Auf die Frage: Wie kann ich als Klavierlehrerin das Arbeitszimmer absetzen? kommt
Für 2024 gilt: Auch wenn sich dein Arbeitszimmer in deiner eigenen Immobilie befindet, kannst du es nur dann steuerlich absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Das ist bei Klavierlehrerinnen meist nur der Fall, wenn du überwiegend von zu Hause aus tätig bist.
So gehst du vor:
  • Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du die anteiligen Kosten (z. B. Zinsen, Strom, Heizung, Abschreibung, Grundsteuer) in voller Höhe absetzen.
  • Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt, aber du hast keinen anderen Arbeitsplatz, kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, ansetzen.
  • Das Arbeitszimmer muss ein abgetrennter Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Die Kosten werden anteilig nach Wohnfläche berechnet.
Trage die Angaben im Bereich „Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale“ in WISO Steuer ein.
Gar nicht so verkehrt, denke ich.
Vermutlich weiß auch Mistral Le Chat oder ChatGPT das meiste.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben