rosali9502
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Hallo,
gesetzt der Divise "lieber lange vorher überlegen als hinterher entsetzt aufwachen", würde ich gerne wissen wollen, wie das mit der GEMA ist.
Beispiel: Ich möchte irgendwann mal einen Coversong (oder mehrere) gern via Youtube, aber später auch via Spinnup (und vielleicht ganz viel später auch in Eigenregie als CD über einen Onlineshop) unter die Menschheit bringen. Wie mache ich das da mit der GEMA? Muss ich mich dafür dort anmelden? Als was - Urheber oder Nutzer? (ich fühle mich mit Cover weder als Urheber, da ich es nicht erfunden habe, noch als Nutzer im Sinne von DJ oder Musikbeauftragter auf einer Veranstaltung, die einfach 1:1 das Original aufführen wollen). Denen schreiben? Woher bekomme ich ein passendes Formular und was muss da rein?
Google spuckt mir nur aus "du musst zahlen" - aber wie? Und wieviel? Und bekomme ich als Künstler am Ende irgendwas finanziell davon, oder nur das Original?
Was ist, wenn mein Coversong instrumental ist? Zählt das immer noch? Denn die Richtung geht mehr in Songs von z. B. Bon Jovi, Nightwish, Simon and Garfunkel etc. - also Bands und Künstler, die meine Sprache nicht sprechen und ich bin auch kein native English Speaker. Und ich glaube auch nicht, wenn ich Wurm da Anfrage, dass ich dieses Leben noch eine Antwort bekomme.
Das große Ziel der Coverei soll für das Projekt aber schon sein, dass man mit dem Zeug auftreten und es auch verkaufen kann und ich möchte das ungern schwarz machen.
Was mache ich denn, wenn ich tatsächlich mal an einen Produzenten/Songwriter/Komponisten ran komme und der mir mündlich die Erlaubnis gibt, seinen Song neu aufzusetzen und umzuwandeln (z. B. von einer Tempo Up Nummer mit fetten Beat in eine Ballade mir Streichern)? Brauche ich die Erlaubnis dann auch nochmal schriftlich? Und wie läuft das da mit der GEMA? Bin ich dann davon befreit, weil ich etwas neues daraus gemacht habe?
Ich danke für jeden kleinen Hinweis, der mich endlich durchblicken lässt.
rosali9502
gesetzt der Divise "lieber lange vorher überlegen als hinterher entsetzt aufwachen", würde ich gerne wissen wollen, wie das mit der GEMA ist.
Beispiel: Ich möchte irgendwann mal einen Coversong (oder mehrere) gern via Youtube, aber später auch via Spinnup (und vielleicht ganz viel später auch in Eigenregie als CD über einen Onlineshop) unter die Menschheit bringen. Wie mache ich das da mit der GEMA? Muss ich mich dafür dort anmelden? Als was - Urheber oder Nutzer? (ich fühle mich mit Cover weder als Urheber, da ich es nicht erfunden habe, noch als Nutzer im Sinne von DJ oder Musikbeauftragter auf einer Veranstaltung, die einfach 1:1 das Original aufführen wollen). Denen schreiben? Woher bekomme ich ein passendes Formular und was muss da rein?
Google spuckt mir nur aus "du musst zahlen" - aber wie? Und wieviel? Und bekomme ich als Künstler am Ende irgendwas finanziell davon, oder nur das Original?
Was ist, wenn mein Coversong instrumental ist? Zählt das immer noch? Denn die Richtung geht mehr in Songs von z. B. Bon Jovi, Nightwish, Simon and Garfunkel etc. - also Bands und Künstler, die meine Sprache nicht sprechen und ich bin auch kein native English Speaker. Und ich glaube auch nicht, wenn ich Wurm da Anfrage, dass ich dieses Leben noch eine Antwort bekomme.
Das große Ziel der Coverei soll für das Projekt aber schon sein, dass man mit dem Zeug auftreten und es auch verkaufen kann und ich möchte das ungern schwarz machen.
Was mache ich denn, wenn ich tatsächlich mal an einen Produzenten/Songwriter/Komponisten ran komme und der mir mündlich die Erlaubnis gibt, seinen Song neu aufzusetzen und umzuwandeln (z. B. von einer Tempo Up Nummer mit fetten Beat in eine Ballade mir Streichern)? Brauche ich die Erlaubnis dann auch nochmal schriftlich? Und wie läuft das da mit der GEMA? Bin ich dann davon befreit, weil ich etwas neues daraus gemacht habe?
Ich danke für jeden kleinen Hinweis, der mich endlich durchblicken lässt.
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