• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Wie geht das mit der GEMA?

  • Ersteller rosali9502
  • Erstellt am
rosali9502
rosali9502
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
30.07.23
Registriert
13.03.20
Beiträge
155
Kekse
729
Hallo,
gesetzt der Divise "lieber lange vorher überlegen als hinterher entsetzt aufwachen", würde ich gerne wissen wollen, wie das mit der GEMA ist.

Beispiel: Ich möchte irgendwann mal einen Coversong (oder mehrere) gern via Youtube, aber später auch via Spinnup (und vielleicht ganz viel später auch in Eigenregie als CD über einen Onlineshop) unter die Menschheit bringen. Wie mache ich das da mit der GEMA? Muss ich mich dafür dort anmelden? Als was - Urheber oder Nutzer? (ich fühle mich mit Cover weder als Urheber, da ich es nicht erfunden habe, noch als Nutzer im Sinne von DJ oder Musikbeauftragter auf einer Veranstaltung, die einfach 1:1 das Original aufführen wollen). Denen schreiben? Woher bekomme ich ein passendes Formular und was muss da rein?
Google spuckt mir nur aus "du musst zahlen" - aber wie? Und wieviel? Und bekomme ich als Künstler am Ende irgendwas finanziell davon, oder nur das Original?

Was ist, wenn mein Coversong instrumental ist? Zählt das immer noch? Denn die Richtung geht mehr in Songs von z. B. Bon Jovi, Nightwish, Simon and Garfunkel etc. - also Bands und Künstler, die meine Sprache nicht sprechen und ich bin auch kein native English Speaker. Und ich glaube auch nicht, wenn ich Wurm da Anfrage, dass ich dieses Leben noch eine Antwort bekomme.

Das große Ziel der Coverei soll für das Projekt aber schon sein, dass man mit dem Zeug auftreten und es auch verkaufen kann und ich möchte das ungern schwarz machen.

Was mache ich denn, wenn ich tatsächlich mal an einen Produzenten/Songwriter/Komponisten ran komme und der mir mündlich die Erlaubnis gibt, seinen Song neu aufzusetzen und umzuwandeln (z. B. von einer Tempo Up Nummer mit fetten Beat in eine Ballade mir Streichern)? Brauche ich die Erlaubnis dann auch nochmal schriftlich? Und wie läuft das da mit der GEMA? Bin ich dann davon befreit, weil ich etwas neues daraus gemacht habe?

Ich danke für jeden kleinen Hinweis, der mich endlich durchblicken lässt.

rosali9502
 
Eigenschaft
 
Hallo Rosalo9602,
als erstes möchte ich dich darauf hinweisen, dass wir hier natürlich keine rechtliche Beratung geben dürfen. ggbfs müsstes du also ein Fachmann kontaktieren.
Einige Fragen lassen sich jedoch auch so beantworten.
Zuerst zu deiner Frage, ob du vom Urheber eines Werkes bei einer mündlichen Erlaubnis noch eine schriftliche benötigst (unabhängig erstmal von der GEMA Geschichte):
In Deutschland ist es aus juristischen Gründen erstmal egal, ob ein Vertrag / Vereinbarung mündlich ( der Kauf beim Bäcker ist z.b. ein mündlicher Vertrag) oder schriftlich abgeschlossen wird. Schriftliche Verträge haben jedoch den Vorteil, dass die die darin geschlossenen Vereinbarungen besser zu beweisen sind. Ohne Zeugen bei mündlichen Verträgen kann das im ernstfall sehr schwierig werden, den Richter von seiner "Geschichte" zu überzeugen.
Nun zu der GEMA:
Grundsätzlich ist es der GEMA erstmal egal, ob du mit dem Covern Geld verdienst oder nicht. Sobald Du deine Cover öffentlich machst, erhebt die GEMA Gebühren.
Nach welchen Dingen sich diese Gebühr zusammen stellt, möchtst Du bitte selber heraus finden. Es ist übrigens auch der GEMA egal, ob Du nun ein Lied mit Text, ohne Text oder auf klingonisch interpretierst. Solange das Stück an sich, aber auch einzelne Notenfolgen das Werk erkennen lassen ( man denke hier nur an Smoke on the water) will die GEMA davon unterrichtet werden.
Hast Du schon mal auf der Seite der GEMa geschaut? Da werden auch einige Fragen beantwortet. Viel Erfolg (-:

LG Flauchi
 
Geschaut habe ich auf die Seite, eine Mail habe ich auch hingeschickt... Mit der Antwort: Tut mir leid, wir können nicht helfen, registrieren Sie sich doch erstmal bei uns.
Nun hab ich ja mein Problem: Als was registriere ich mich? Ich finde mich in beiden Kategorien nicht, weder als Urheber noch als Nutzer mit Beispielen wie Messeveranstaltungen...
Und da beginnt mein Hauptproblem.

Brauche ich die GEMA trotzdem, wenn ich das Einverständnis vom Urheber habe? Oder ist das ein Entweder-Oder?
 
Hi,
bei der Erklärung bzgl. der Frage ob Musikurheber oder Musiknutzer wird die Bezeichnung "z.B." verwendet. Was sagt uns das? (-;?

Ob Du die Erlaubnis von der der GEMA benötigst, hängt davon ab, ob das Lied, welches Du covern möchtest bei der GEMA gelistet ist. Es gibt auch gema freie Musik, jedoch bin ich mir ziemlich sicher, dass die meisten bekannten Lieder und unbekannten Lieder dort zu finden sind!
Auch bei gemafreien Musik musst du dir das Ok für die öffentliche Aufführung deines Covers holen, entweder vom Urheber oder anderen Persoen, Behörden, die die Rechte besitzen. Lieber einmal zuviel frgen, als zu wenig.
 
Ich finde mich in keinem Beispiel wieder.

Urheber - ja, ich bin Musiker, aber nein, ich habe keine Musik geschrieben

Nutzer - ja, ich möchte es nutzen, aber nicht die originale Tonspur, sondern neu als instrumental etc arragieren

Ich bin beides und keines zugleich.
 
Hi,
wenn in einem Satz z.B. (zum Beispiel) verwendet wird, dann weil nur einige Begriffe, die zu einem Oberbegriff gehören, aufgezählt werden. Nicht alle Begriffe!
Kurz gesagt, du gehörst zu den Nutzer, auch wenn das in der beispielhaften Aufzählung bei der Registrierung nicht vorkommt.
Und nochmal, es ist egal, ob du die original Tonspur verwendest oder etwas völlig neues aus dem Song machst. Sobald nur der kleinste Erkennungswert (egal ob Musik oder Text) will / muss die GEMA bzw. der Urheber informiert werden.
 
Okay, ich bin der Nutzer. Damit bin ich ja schon ein paar Kilometer weiter. Dann registriere ich mich mal als Nutzer und gucke mal, ob ich da weiter komme
 
Dann registriere ich mich mal als Nutzer ...
Womit du in der falschen Abteilung bist! Am besten läßt du im Moment noch die Finger von der GEMA und verschaffst dir erstmal einen Überblick über die Sachlage.

Eine Coverversion fällt ab einer gewissen Eigenständigkeit ("Schöpfungshöhe") als Bearbeitung unter das Urheberrecht. Unabdingbare Voraussetzung für die Veröffentlichung einer eigenständigen Coverversion ist das Einverständnis des Urhebers. Wird das Einverständnis erteilt, werden die Konditionen in einem Lizenzvertrag geregelt.

Da du aber offensichtlich überhaupt keinen Plan hast, was zum Zuständigkeitsbereich der GEMA gehört, was zu den Rechten und Pflichten bei einer Bearbeitung gehört, wie und wo Lizenzen erteilt werden können usw., solltest du dich im Vorfeld möglichst umfangreich informieren, z.B. hier:
Beachte dabei, dass für Live-Konzerte, Streamingdienste und CD-Produktionen jeweils unterschiedliche Konditionen bezüglich GEMA und Lizenzierungspflicht gelten.

Zusätzlich empfehle ich eine Web-Recherche mit Suchbegriffen wie "Cover + Lizenz, da gibt es weitere Informationen und auf Coverversionen spezialisierte Dienstleister, die Komplettpakete vom Einholen der Lizenzen bis zur Promotion des fertigen Materials auf den Streaming-Plattformen anbieten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Und nochmal, es ist egal, ob du die original Tonspur verwendest oder etwas völlig neues aus dem Song machst.
So ganz egal ist das nicht. Für das öffentliche Nachspielen des Originalstücks bzw. -themas (Live, auch als Aufnahme im Internet oder auf CD) will die GEMA eine Gebühr sehen (wenn Komponist/Arrangeur/Texter dort Mitglied sind und noch leben bzw. ihr Ableben nicht länger als 70 Jahre her ist).
Wenn man"etwas völlig neues aus dem Song macht" gilt das als Bearbeitung. Dazu sollte man sich korrekterweise die Genehmigung des/der Urheber(s) einholen. Bearbeitungen sind über die GEMA-Gebühr nicht abgedeckt.

P.S.
@OckhamsRazor war (einen Ticken) schneller.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das Problem bei meiner Web-Recherche ist, dass ich überall was anderes und generell nichts halbes und nichts ganzes finde und die GEMA direkt fragen ging nicht, weil die mich nicht als Nutzer kennen. Einen Anwalt kann ich mir jetzt auch nicht aus dem Geldbeutel schütteln

Aber okay, ich bin der Nutzer. Oder bin ich das jetzt doch nicht?
Brauche vielleicht für das neu aufnehmen den Urheber (wie kommt man da ran? Als kleiner Popelwicht sind die großen Leute wohl nicht so extrem avanciert, mir zu antworten... Und ich würde nicht erst auf meiner Beerdigung covern wollen)

Was völlig neues soll es ja nicht werden, bloß ein Instrumentalcover.

Wo fängt Bearbeitung an, wo hört nachspielen auf?

Je mehr Antworten ich bekomme, desto mehr widerspricht sich alles für mich...


Auf den Seiten war ich schon. Die haben einen Haufen Fragezeichen gebracht, daher hatte ich die Hoffnung, hier jmd zu finden, der mir weiterhelfen kann, indem nicht jede Aussage mega schwammig und gegensätzlich ist...

Und den Überblick über die Sachlage will ich ja haben, deshalb die Fragen.
Wer bin ich für die GEMA?
Brauche ich immer den Unheber?
Woher weiß ich, wer bei der GEMA registriert ist, wenn ich es nicht bin?
Und wie komme ich an Urheber ran, die nicht meine Nachbarn sind, ohne quer um die Welt zu fahren?
Ist ein Instrumentalcover jetzt was neues (Bearbeitung) oder nicht?
Hab ich am Ende was vom Verkauf oder kriegt alles irgendwer anders?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich versuche mal es so einfach zu erklären, wie ich es selber verstanden habe.

Die Gema ist eine Gesellschaft, die dafür sorgt, dass die Urheber (Komponisten, Texter und Arrangeure) ihre Tantiemen bekommen. Dafür müssen diese Mitglied bei der Gema sein.

Wenn du ein Stück welches bei der Gema angemeldet ist coverst und es öffentlich spielst, dann verlangt die Gema Tantiemen, die sie dann irgendwann den Urhebern weiterleitet.

Wenn Du ein Stück erheblich veränderst (was das "erheblich" jetzt ist, darüber kann man streiten. Ein Beispiel ist das Stück "Every Breath you take" von Police welches von Puff Daddy in "I be missing you" verändert wurde. Dazu musste wohl die Erlaubnis von Police eingeholt werden. Und selbstverständlich erhalten diese auch Tantiemen davon)
Wobei das aber in erster Linie zum Tragen kommt wenn Du so ein stark verändertes Cover unter Deinem Namen neu veröffentlich willst.

Wie das jetzt rechtlich ist, wenn Du auf youtube ein Cover von Dir einstellst, weiß ich nicht genau. Ich denke Youtube erlaubt aus rechtlichen Gründen keine Covers, andererseits zahlt angeblich YT einen Anteil an die Gema.
Vielleicht kann da jemand anderes etwas Licht ins Dunkel bringen.
 
So wie ich es verstanden habe, ist es erstmal zweitrangig, ob Dir der Urheber die Erlaubnis gibt, ein Werk von ihm zu verwenden / zu verändern etc.. Entscheidend ist, ob es ersichtlich ist, WER der eigentliche Urheber ist. Wenn sich z.B. Musiker zusammenfinden, um ein Tribute-Album für eine bestimmte Band herauszubringen, ist völlig klar, dass die geehrte Band der Urheber bzw. Schaffer der Songs ist und wird entsprechend Tantiemen für Musik und Text erhalten. Ein gutes Beispiel ist der Auftritt einer Coverband z.B. im Festzelt: die Band kriegt (hoffentlich) eine Gage dafür, dass sie die Werke Anderer live zu Gehör bringt. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, der GEMA die gespielten Titel zu nennen und einen gewissen Gebührensatz an diese abzuführen, damit der Urheber seine Tantiemen für sein Werk erhält.

Wenn Du aber ein Werk eines Anderen oder Teile davon als EIGENES Stück bzw. eigene Kreativleistung für Dich reklamierst, wird's Ärger geben. Das Dumme ist nur, dass da die Grenzen fließend sind: ab wann hat man ein Stück derart verändert, dass man es für sich als Urheber in Anspruch nehmen kann? Es gibt genügend Fälle, die vor der Justiz gelandet sind, um diese Frage zu klären. Was ist Interpretation, was ist signifikante kreative Änderung? Jemand wie Joe Cocker beispielsweise oder auch Elvis Presley waren keine Songschreiber, sondern Interpreten, da wirst Du bei den Song-Infos (z.B. bei AllMusic oder auf den Alben draufgedruckt) den entsprechenden Nachweis finden. Das wird dann auch so der jeweiligen Verwertungsgesellschaft gemeldet, damit jeder (Interpret, Texter, Komponist) seinen entsprechenden Anteil am Verkaufserlös erhält.

Das ist bei YT oder ähnlichen Plattformen nicht anders. Wird lizensierte Musik wiedergegeben, führt YT Gebühren z.B. an die GEMA ab. Und YT ist da SEHR pienzig, nachdem die sich jahrelang mit der GEMA um ein Lizenzmodell gestritten haben. Hängt aber wahrscheinlich auch von Reichweite, Abonnentenzahlen etc. ab. Ich kenne den Fall eines bekannten Cartoonisten, der Ärger mit Abmahnanwälten bekommen hat, weil er in zwei seiner Videos Songparodien im Abspann verwendet hat - und das reichte dann nicht aus, um als eigenständiges Werk durchzugehen. Dieser Cartoonist verwendet seitdem ausschließlich eigene Sounds und Songs ... was keine Garantie dafür ist, dass nicht irgendwann irgendjemand meinen könnte, "Hach, das klingt aber so ähnlich wie Song X von Band Y, lass' mal dagegen vorgehen").

Also: einen existierenden Song so zu verändern, dass er EINDEUTIG als eigenständiges Werk durchgeht, ist eine Gratwanderung erster Güte. Nimm mal das Beispiel von Still Got The Blues von Gary Moore: im Jahr 2008 entschied ein deutsches Gericht, dass das Gitarrensolo des 1990 erschienen Songs einem im Jahr 1974 geschriebenen Song der deutschen Band Jud's Gallery zu ähnlich sei ... obwohl dieser Song im Jahr 1990 gar nicht auf Platte erhältlich war. Imho ein völlig abstruser Fall, aber so kann's gehen ...
 
Hmm...

Dann mach ich mein Beispiel mal konkreter. Wenn ich jetzt z.B. auf meiner Zither gerne Sleeping Sun von Nightwish covern möchte, erkennt man den Song ja definitiv. Selbst wenn ich ganz krass unter die Zither noch die Rhythmusgruppe relativ original nachgespielt hauen würde.

Kann ich den dann aber trotzdem auf Youtube und Spotify und wie sie alle heißen, veröffentlichen und ein paar Kröten dafür bekommen, oder fließen alle Einnahmen dann an den Urheber?
Tuomas Holopainen hat laut Google den Song geschrieben - wie sollte ich den aber fragen? Hat ja nicht jeder seine (eMail-) Adresse im Netz, von der Sprachbarriere ganz zu schweigen.

Ist das dann eigentlich eine Bearbeitung, wenn lediglich ein Instrument eine Singstimme übernimmt? So wirklich bearbeitet ist es ja nicht meiner Meinung nach.

Und wie erkläre ich jetzt der GEMA, dass ich den Song gecovert habe und gern damit auftreten und diesen auch im Netz verkaufen möchte? Dazu muss ich ja selber registriert sein - aber als was? Und gibt es da dann Formulare?
 
Dann mach ich mein Beispiel mal konkreter.

Das Problem ist: ab einem konkretem Beispiel beginnt die Rechtsberatung.

Deswegen meine begründete Meinung aus Erfahrung: Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften interessieren sich vor allem für die Acts, bei denen Geld fließt. Wo kein (oder zu wenig) Geld fließt, würde ein Durchsetzen der Rechte nur Verluste produzieren. Es gibt zwar die Fälle, wo Urheber die Nutzung ihrer Werke - unabhängig von möglichen Einnahmen - aus künstlerischen oder auch z.B. politischen Gründen untersagt bzw. verfolgt haben, aber das dürfte für deine Situation nicht relevant sein.

Musikalische Verwertungsrechte und die sie durchsetzenden Gesellschaften sind dafür geschaffen worden, den Urhebern einen angemessenen Anteil bei der Verwertung ihrer Werke sicherzustellen. Wenn der Anteil sehr gering ist, ist es uninteressant, die Rechte zu 100% durchzusetzen: es entsteht faktisch eine Durchsetzungs-Grauzone, in der kleine Rechtsverstöße toleriert werden. Ähnlich wie die Geschwindigkeitstoleranz im Straßenverkehr: erst ab einem signifikanten Verstoß wird geahndet. Das ist natürlich kein Freibrief, die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Urheberrechte gibt es und sie gelten.

Allerdings muss man auch sehen: es gibt andererseits auch Urheber, die sich einen Anwalt zur Durchsetzung ihrer Rechte nicht leisten können. Die wären dann umso mehr auf Einnahmen aus der Nutzung ihrer Werke angewiesen. Es wäre hochgradig unmoralisch, es dann drauf ankommen zu lassen, ob man die Situation ausnutzen kann.

Wenn ich jetzt z.B. auf meiner Zither gerne Sleeping Sun von Nightwish covern möchte, erkennt man den Song ja definitiv. Selbst wenn ich ganz krass unter die Zither noch die Rhythmusgruppe relativ original nachgespielt hauen würde.

Wie willst du das veröffentlichen - als YT-Video? Möglicherweise wäre so ein Fall für eine Durchsetzung der Rechte uninteressant. Harte Fakten gibt's theoretisch beim Anwalt - aber auch der wird dich auf die Grauzone aufmerksam machen. Was soll er auch sagen...du könntest einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen, ob du 2km/h zu schnell fahren _darfst_ - die Antwort ist formal richtigerweise: nein. Aber die Welt draußen sieht anders aus, das weiß auch der Anwalt.

Tuomas Holopainen hat laut Google den Song geschrieben - wie sollte ich den aber fragen? Hat ja nicht jeder seine (eMail-) Adresse im Netz, von der Sprachbarriere ganz zu schweigen.

Du könntest den Management-Kontakt von https://nightwish.com/contact nehmen. Es gibt mehrere Antwortmöglichkeiten: wenn du erkennbar als Privatperson schreibst, dann kann es sein, dass du eine nette persönliche Antwortmail und Zusage bekommst, oder eine pauschale Ablehnung oder überhaupt gar keine Reaktion (letzteres ist mir öfters passiert). Wenn du in der Mail erkennbar geschäftlich auftrittst, also als Musikproduktionsfirma, hast du möglicherweise höhere positive Antwortchancen, aber dann wird die Rechtegewährung teurer, weil ein größeres Business im Hintergrund vermutet wird. Schreib auf englisch, das wird schon verstanden.
 
Youtube schön und gut, aber was ist, wenn ich einen Schritt weiter will und das ganze via Amazon Music und Spotify verkaufen will. Schließlich sind die Kassen - grade auch mit Corona-Lockdown - bei Musikern ehr schlecht gefüllt. Habe ich da überhaupt eine Chance, "Profit" raus zu schlagen oder fließt alles an den Original-Urheber und ich freue mich über die paar Klicks, die meine Kasse auch nicht füllen?

Die Managements anschreiben... Ja, werde ich wohl mal machen. Macht es da mehr Sinn, was fertiges zu haben a la "guck mal hier, das ist dein Song, den ich da gecovert habe" oder besser erst fragen und dann produzieren?

Und wenn ich die Genehmigung vom Urheber habe, brauche ich dann trotzdem noch die GEMA?
 
Auf den Seiten war ich schon. Die haben einen Haufen Fragezeichen gebracht (...)

Sorry, aber nur "auf einer Seite zu sein", reicht nicht - man sollte sie auch lesen.
Hättest du das etwas gründlicher getan, wären viele deiner nachfolgenden Fragen beantwortet gewesen, welche Funktion z.B. die Harry Fox Agency als erste Anlaufstelle für Lizenzfragen hat.

Und auch wenn ich es in Post #8 bereits erklärt habe, wiederhole ich es nochmal zum mitschreiben: Als Bearbeiter mit einem Mindestmaß an schützenswerter Originalität fällst du bei der GEMA unter die Urheber, sofern eine Einwilligung des eigentlichen Urhebers vorliegt. Fehlt diese Originalität, hast du persönlich ohnehin nichts mit der GEMA zu tun, weil bei Livekonzerten die Veranstalter, und bei Streamingdiensten die Betreiber für die Meldung bei der GEMA zuständig sind.

So wie ich es verstanden habe, ist es erstmal zweitrangig, ob Dir der Urheber die Erlaubnis gibt, ein Werk von ihm zu verwenden / zu verändern etc..

Nein, ist es nicht, weil der Urheber eine wie auch immer geartete Veränderung seines Werkes grundsätzlich nicht dulden muss. Es gibt sogar Komponisten, die sich das alleinige Aufführungsrecht vorbehalten. Da kannst du z.B. zwar die Noten kaufen, musst aber zur öffentlichen Aufführungen eine Erlaubnis einholen, z.B. beim Verlag, der eigene Verwerterrechte hat.
Dein Beispiel mit der Coverband ist hingegen absolut korrekt, da geht es aber in der Regel um Darbietungen, die sich weitgehend ans Original halten.
Ansonsten geht es hier ja auch nicht um Veränderungen, die bereits in die Grauzone des Plagiats fallen, sondern um Bearbeitungen, bei denen der Urheber ersichtlich bleibt.

Ist das dann eigentlich eine Bearbeitung, wenn lediglich ein Instrument eine Singstimme übernimmt? So wirklich bearbeitet ist es ja nicht meiner Meinung nach.
Das siehst du richtig. In diesem Fall wäre das lediglich ein Arrangement ohne eigene Schöpfungshöhe, also eine vom Urheberrecht nicht als schützenswert eingestufte minimale Form der Bearbeitung.

oder fließt alles an den Original-Urheber und ich freue mich über die paar Klicks, die meine Kasse auch nicht füllen?
Die Klicks sind für die sogenannte mechanische Lizenz relevant, die gehört zum Vertrieb eines Songs und ist nochmal eine andere Baustelle.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Youtube schön und gut, aber was ist, wenn ich einen Schritt weiter will und das ganze via Amazon Music und Spotify verkaufen will.

Du musst dann in die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Plattformen schauen bzw. anderweitig recherchieren, ob sie selbst einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA haben und die Tantiemen entsprechend abführen. Dann könntest Du reine Coverversionen dort hochladen. Bearbeitungen (also eine künstlerisch veränderte Version) aber nicht ohne weiteres.

Dass Du selbst nennenswert Geld verdienst, damit würde ich nicht rechnen. Selbst für die Originalurheber springt ja total wenig dabei raus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Okay, die Harry Fox Agency hatte ich bisher nur im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in Amerika gelesen, daher meine Fragezeichen.

Da meine Instrumental over dann quasi "eine vom Urheberrecht nicht als schützenswert eingestufte minimale Form der Bearbeitung" sind, brauche ich den Urheber also auch nicht zu fragen und es reicht, mich mit der GEMA zu befassen.

Youtube erkennt ja angeblich solche Songs, heißt, da muss ich gar nichts machen, außer es in den Credits angeben?

Hab ich es jetzt endlich richtig verstanden?
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben