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Versicherung von Instrumenten im Proberaum

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michaelkle
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Hallo Leute, da ich gemerkt habe das dieses Thema wohl so einige interessiert hier ein paar Fakts:


Instrumente und Anlage sind im Proberaum durch die Hausratversicherung versichert. Dies gilt allerdings nicht bei Verlust bei einem Gig !!!! Also nur im Proberaum, wenn dieser durch eine Tür verschlossen ist und somit nicht ohne Gewalt betreten werden kann.

(Auszug aus den AGB der Hausratversicherung)​

3. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Als Außenversicherung ist der Geltungsbereich auf Europa (auch Osteuropa) begrenzt. Die Kanarischen Inseln sind beispielsweise außerhalb des Geltungsbereiches der Hausratversicherung, da sie geografisch gesehen zu Afrika gehören.​

Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.



Die verbundene Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt:

Brand, Blitzschlag, Explosion sowie der Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung;

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus;

Leitungswasserschäden;

Sturmschäden.​


Noch Fragen ?? Immer her damit! :) Hoffe das hilft euch!!!
 
Eigenschaft
 
Welche Gesellschaft ist das denn?
Ich glaube kaum, daß alle Gesellschaften ein und dieselben AGBs haben. :)

Was bezahlst Du an Prämie??
 
Lool,
also meines Wissens muss man das alles seperat angeben bei der Versicherung und zahlt dann auch n bissel mehr.

mfG
Thorsten
 
michaelkle schrieb:
Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.
Na, wenn ich das so lese, dann ist das eigentlich eher so zu interpretieren, dass Geräte im Proberaum eben nicht versichert sind. Wäre mir auch neu.
Die Geräte sind im Proberaum ja dauerhaft unbeaufsichtigt eingelagert (so wird das zumindest die Versicherung sehen).

Jens
 
Das ist bei allen Versicherungen gleich : kann man gerne aber bei jeder Versicherung nachfragen!


Spreche ebenfalls aus eigener Erfahrung!!!
 
Ich hab damals bei der Versicherung angefragt, die haben sich den Raum angesehen, als der die Alarmanlage gesehen hatte war das ganze Problemlos.
Ohne Alarmanlage wäre es laut der Aussage der Versicherungsfuzzies nicht so einfach gewesen.

Am besten ist man Fragt einfach bei der Versicherung nach, fragen kostet ja nichts :)
 
Leute bitte die Details nicht vergessen:



Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt.
 
na und wie soll das gehen? immer 3 monte nach abschluss des mietvertrages einen neuen proberaum suchen ? *lol*

nene, dinge die im proberaum stehen sind in der regel nicht über die hausratversicherung abgedeckt. ausnahme kann da sein: gitarre, die man normalerweise mit nach hause nimmt, aber hier ist die beweisführung schwierig.
und auf reisen sind instrumente sehr wohl gegen diebstahl über die hausrat versichert. mir passiert im schwedenurlaub, wo uns aufm parkplatz das auto aufgebrochen wurde. gitarre, tragbarer cd-player, sogar socken wurden bezahlt (allianz).
 
Also liebe Leute warum will mir denn keiner glauben!!


Das mit den 3 Monaten heißt soviel: du bringst deine Klampfe mit , nach 3 Monaten nimmst du sie für einen Tag mit nach Hause und dann bringst du sie wieder hin ! Fertig! Ein Tipp: Sollte ein Schaden eintreten, sagt du du hast die Sachen am Vortag mitgebracht und wolltest sie am nächsten Tag wieder mitnehmen!

Zudem ich hatte selbst einen Einbruch im Proberaum und wir haben das genauso geregelt, allerdings ist mein Versicherungsvertreter selbst auf den Gedanken gekommen und die Versicherungen meiner Freunde haben das genauso geregelt!


Das ich das hier berichte habe ist ja in eurem Interesse gemacht und wer mir nicht glaubt der wendet sich doch bitte an seine Versicherung! Die wird meine Angaben bestätigen!

Wir reden ja auch von einem Proberaum der durch Mauern , Türen und Fenstern gesichert ist! Ebenfalls berücksichtigt die Versicherungssumme, denn eine Anlage für 100.000 Euro ist leider nicht mehr gedeckt und da braucht ihr eine seperate Versicherung die allerdings sehr hohe Auflagen haben, bzgl. Diebstahlschutz usw. Ich möchte euch ja nur helfen im Fall der Fälle und besser man bekommt etwas zurück als das man auf dem Schaden sitzen bleibt!
 
Mahlzeit,
ich werd das gefühl nicht los, dass das nicht so ganz einfach ist. Denn bei uns ist es nicht so. Wenn überhaupt, muss das dazu genommen werden und kostet auch.
Und beim Versicherten Wert fängt es schon an, du redest von 100.000, aber was machen die bei 25000€ ?? Da denk ich auch nicht so ohne weiteres.

Das mit den drei Monaten und immer nach Hause nehmen. Das glaubt dir doch keine Sau und wird wenns hart auf hart kommt auch nur auf die Gitarre gelten, denn die ist mal eben transportabel.
Aber der Amp, die PA und die Keys nehm ich nicht einfach mal mit.

Und, wo war dein Proberaum?? Im Keller? Dann ist es zuhause :)
mfG
Thorsten
 
Am besten ist, wenn der eigentümer des raumes/hauses... eine HRV abschließt.
Ich hab extra nachgefragt bei meiner und da ist nix im proberaum versichert, ausser es lläuft über die HRV des besitzers. On Tour (also unterwegs sind meine sachen versichert - auto einbruch...)

Daheim ist alles in unbegrenzter höhe versichert (DBV-Winterthur)
 
Um das Ganze mal ein wenig auf den Punkt zu bringen:

Ruft eure Versicherungsagentur an und fragt nach:

"Ich nehme mein Instrument mit in den Proberaum und laß' es über Nacht da weil ich es am nächsten Tag wieder brauche. In dieser Nacht wird eingebrochen .. ist es versichert? "

Dann kann man weiter reden!

Logisch bezahlt keine Versicherung wenn du ihr sagst Du bringst teurers Equipment an einen Ort außerhalb deiner Wohnung und da soll es verbleiben!



25.000 Euro sind durch 5 Leute jeweils 5000 Euro bei einer Hausratversicherung von 50.000 Euro davon 10% = 5000 Euro also gedeckt!


Wir reden aber doch in erster Linie von den Leuten die einen Proberaum haben und dort ein bischen Musik machen... kein halbes Studio eingerichtet, oder ein Beschallungsunternehmen betreiben! Gerade die sind es die sich eine teure Instrumentenversicherung nicht leisten können!


Logisch handelt es sich , wenn ich von einem Proberaum rede, um einen Raum der außerhalb deiner Wohnung. Keller etc. befindet!

Wer jetzt immer noch nicht überzeugt ist, kann ja mal bei Google den Begriff Außenversicherung eingeben und sich informieren!
 
Mahlzeit,
wir reden natürlich von Leuten mit teueren Sachen, denn ansonsten brauch ich es nicht versichern, das lohnt sich dann nicht.

Und, wenn du nicht grad n Volldeppen bei der Versicherung hast, sollte dem klar sein, dass die Geräte da bleiben und nicht nach Hause kommen. Dafür hat man nen Proberaum.

Und 25000€ war n kleiner Wert. Ich denke, dass es mehr gibt, die sowas da haben.
Ich mein n dicker Vollröhren Amp kostet mit Box schon 2500 und mehr und dann die Gitarre. Also meine Versicherung sagt auch nein.

mfG
 
Also ich weiß wie ich meinen Schaden erstattet bekomme im Falle eines Einbruchs und wer auf seinen Schaden sitzen bleiben will ... bitte schön!
 
genau das habe ich gefragt, als ich die versicherung abgeschlossen habe und ich habe bei 10 versicherungen nachgefragt und überall haben die gesagt, dass das die hausratversicherung des eigentümers des raumes übernimmt (bzw unversichert ist, falls dieser keine hrv hat)

ich persönlich hab weit über 10000€ im proberaum liegen!!!
 
Danke Eight,
ich hab da auch mehr drin. Und wenn ich an den Rest denke, wird mir grad mal schlecht.
mfG
 
Viele Versicherungen verschweigen das, aber wenn du sie auf die Außenversicherungspflicht hinweißt, dann wirst du feststellen, das sich deren Einstellung schnell ändert!

Du glaubst doch nicht das du was geschenkt bekommst bei den Versicherungen!!!

Ich weise nur drauf hin was in den Versicherungsklauseln steht und welche Ansprüche man daraus ableiten kann!
 
Michael, es ist ja schön und gut, dass du glaubst, deine Sachen wären in deiner HRV mit drin. Und wie schon gesagt, für eine Gitarre (transportabel) oder ähnliches mag das ja auch noch gelten. Oder wenn der Proberaum im Keller eines der Bandmitglieder ist und nicht irgendwo im Industriegebiet.

Ich halte es aber für absolut falsch, hier so zu tun, als wäre da nirgendwo ein Problem. Möchtest du den Schaden bezahlen, wenn hier jemand auf deine Tipps vertraut und den Schaden nicht ersetzt bekommt, weil seine Versicherung das anders sieht?

Abgesehen davon würde ich mich an deiner Stelle damit zurückhalten, hier mehr oder weniger direkt zum Versicherungsbetrug aufzurufen ("Dann erzähl denen haöt...").

Wir halten fest: Unter Umständen können Instrumente auch im Proberaum versichert sein über die HRV. Bevor man aber darauf vertraut, möge das bitte jeder im Einzelfall mit seiner Versicherungsgesellschaft abklären. Das gilt insbesondere in Bezug auf die versicherte Summe und die genauen örtlichen Gegebenheiten.

Jens
 
Ich würde niemals jemanden zum Versicherungsbetrug ermutigen, davon möchte ich mich in jeglicher Form distanzieren!

Wie ich schon des öfteren jetzt geschrieben, zitiere ich nur was in den AGB's der Hausratversicherung geschrieben steht!

Zudem kann ich auch nur aus meiner Erfahrung heraus schildern.

Unser Proberaum war auch in einem Indutriegelände, also nichts mit anliegenden Wohneinheiten!


Unser Versicherungsvertreter hat uns ja auch erst auf den Gendaken gebracht.


Zum weiteren versteht es sich, wenn wir von Haisrat sprechen, das damit nicht eine Studioeinrichtung gemeint ist!

Ich rede von den Dingen die man auch zu Hause aufbauen würde:

Ein Schlagzeugset; die Gitarrenanlage, etc. !!! Wer von uns würde denn eine komplette PA im Wohnzimmer aufstellen ???

Ich denke es ist doch für den geschädigten kleinen Musiker wichtig zu wissen, das im Falll der Fälle nicht gleich alles weg ist und man sich von dem bischen Taschengeld wieder jahrelang um eine entsprechende Anlage kümmern muß!


Wer Vermögen im Proberaum lagert, sollte sicherlich eine Instrumentenversicherung und eigene HRV abschließen um gegen alle Schäden abgesichert zu sein!


Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen: Ich distanziere mich von jeglicher Aufforderung zum Versicherungsbetrug und habe lediglich eine Lücke in den AGB's der Hausratversicherung aufgedeckt, die für den einen oder anderen mal sehr nützlich sein kann!!
 
Das mit den 3 Monaten heißt soviel: du bringst deine Klampfe mit , nach 3 Monaten nimmst du sie für einen Tag mit nach Hause und dann bringst du sie wieder hin ! Fertig! Ein Tipp: Sollte ein Schaden eintreten, sagt du du hast die Sachen am Vortag mitgebracht und wolltest sie am nächsten Tag wieder mitnehmen!

Und wie schimpft sich das hier??? Wenn wir mit dem Motorrad zum proben fahren, nehmen wir wohl kaum die Gitarre mit.
Nichtmal die billigste die wir haben.

mfG
Thorsten
 

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