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michaelkle
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Hallo Leute, da ich gemerkt habe das dieses Thema wohl so einige interessiert hier ein paar Fakts:
Instrumente und Anlage sind im Proberaum durch die Hausratversicherung versichert. Dies gilt allerdings nicht bei Verlust bei einem Gig !!!! Also nur im Proberaum, wenn dieser durch eine Tür verschlossen ist und somit nicht ohne Gewalt betreten werden kann.
Noch Fragen ?? Immer her damit!
Hoffe das hilft euch!!!
Instrumente und Anlage sind im Proberaum durch die Hausratversicherung versichert. Dies gilt allerdings nicht bei Verlust bei einem Gig !!!! Also nur im Proberaum, wenn dieser durch eine Tür verschlossen ist und somit nicht ohne Gewalt betreten werden kann.
(Auszug aus den AGB der Hausratversicherung)
3. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Als Außenversicherung ist der Geltungsbereich auf Europa (auch Osteuropa) begrenzt. Die Kanarischen Inseln sind beispielsweise außerhalb des Geltungsbereiches der Hausratversicherung, da sie geografisch gesehen zu Afrika gehören.
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Als Außenversicherung ist der Geltungsbereich auf Europa (auch Osteuropa) begrenzt. Die Kanarischen Inseln sind beispielsweise außerhalb des Geltungsbereiches der Hausratversicherung, da sie geografisch gesehen zu Afrika gehören.
Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.
Die verbundene Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt:
Brand, Blitzschlag, Explosion sowie der Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung;
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus;
Leitungswasserschäden;
Sturmschäden.
Brand, Blitzschlag, Explosion sowie der Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung;
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus;
Leitungswasserschäden;
Sturmschäden.
Noch Fragen ?? Immer her damit!
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