Klavierunterricht Preiserhöhung

  • Ersteller musik_ina
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Ich weis von einem Kollegen der das so macht. Der Preis ist halt so kalkuliert dass er nur dann gilt wenn die Termine auch innerhalb des vereinbarten Zeitraums vereinbart werden. Ist in dem Sinne kein “Gutschein“ (Vertragsfreiheit)
 
Wenn man sich da nach dem BGB und der bisherigen Rechtsprechung richtet kann man das zwar bei guten Sachgründen (z.B. starke Kostensteigerung nach einem Jahr, so dass die Kalkulation nicht mehr passt) auf ein Jahr beschränken, dann muss man aber im Zeitraum zwischen Beschränkung und Verjährung (3 Jahre, BGB §§ 195 und 199) bei Nichteinlösung den Nennwert minus Gewinnentschädigung wieder auszahlen... Zumindest ist nach bisheriger Rechtsprechung mit etwas Ähnlichem zu rechnen.

Die Frage ist aber, ob man sich damit wirklich einen Gefallen tut. Als Kunde komme ich mir bei sowas unangemessen benachteiligt vor, denke mir dass derjenige sich mal ordentlich <beeeeeep> und gehe zu einem anderen Anbieter, der eine faire Risikoaufteilung zwischen Kunde und Anbieter macht.

edit:
Ich weis von einem Kollegen der das so macht. Der Preis ist halt so kalkuliert dass er nur dann gilt wenn die Termine auch innerhalb des vereinbarten Zeitraums vereinbart werden. Ist in dem Sinne kein “Gutschein“ (Vertragsfreiheit)

Vertragfreiheit heißt übrigens immer noch, dass man ans BGB gebunden ist und dazu gehört auch die Ungültigkeit überraschender AGB (=Vertragsausgestaltung) und unangemessener Benachteiligung einer Vertragspartei.
 
Ja, Murenius, habe ich mir dann auch gedacht. Aber Kunden, die nicht mal einmal im Monat einen Termin schaffen sind auch nicht ernsthaft interessiert und somit ist diese 10er Karte auch ein schöner Testfall für den Anbieter, um zu sehen, wie ernst es dem Kunden ist.

Dazu passt wieder, dass ich schon allzu viele Erwachsene erlebt habe, die nicht üben, egal wie viel Zeit die bekommen und wie stark man auf die eingeht, die schlichtweg Laberköppe sind.

Ich bin da leider genervt und suche eigentlich seit Jahren nach der richtigen Form, das beste ist jedoch, schon beim Ersttelefonat herauszufinden, wie ernst es demjenigen ist.

Unangemessene Benachteiligung: derjenige weis ja, worauf er sich einlässt. Es hat auch pädagogische Gründe, dass man pro Jahr ein Minimum an Stunden erwartet. Wirtschaftliche sowieso. Der Preis gilt nur bei bestimmter abgenommener Menge (vgl Dispositions- vs. Kazitätsauslastung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Versteh mich nicht falsch, ich bin da voll bei dir - so wie du es sagst ist es leider oft. Ich habe auch schon zu oft Unterricht und Nachhilfe gegeben um das nicht sehr gut zu kennen. Ich sehe es nur nicht als gangbare Option, etwas anzubieten was rechtlich nicht sauber ist und quasi nur darauf hofft, dass keiner der Kunden sein Recht einklagt.
 
Genau, um das also weiter zu optimieren, macht man am besten keine Zehner-Karte als Angebot, sondern einen Vertrag, bei dem pro Monat ein fester Unterrichtstermin per Dauerauftrag bezahlt wird.

Wem das zu viel Unterricht ist, der soll wen anders fragen.

Ich hoffe aber, dass es nicht allzuviele Kollegen gibt, die so ein Angebot noch unterbieten, das grenzt dann doch mehr an Selbstausbeutung.

Andererseits wird es immer Studenten geben, die günstigen und guten Unterricht anbieten, so habe ich auch mal angefangen. Möchte aber nicht mehr dahin zurück.
 
Hab mal am Telefon zu Neukunden gesagt: “zu mir kommen Sie bitte nicht, um Geld zu sparen“ (i.S.v.: vordergründig Geld sparen, natürlich spart man Geld, wenn ein “teurer“ Lehrer einen effizient ausbildet.

Cooles Zitat einer Lehrer-Website:

Morgens ein Anruf. „Was kostet bei Ihnen Klavierunterricht?“
Mittlerweile habe ich mir ein paar Antworten zurechtgelegt. „Wie schnell wollen Sie es denn lernen?“
Oder: „Was kostet eine Kaffeemaschine?“ Auch nicht schlecht: „Wieviel haben Sie denn?“
Meistens ist das Gespräch dann zwar schnell beendet, aber man weiß nicht, wofür es gut war.
Nein im Ernst: Es rief mal eine allein erziehende, leicht verzweifelte Mutter an und erklärte,
dass die Schulpsychologin bei ihrem fünften Kind eine besondere musikalische Begabung festgestellt hat,
die gefördert werden sollte. Andererseits gibt es Anrufe, bei denen erklärt wird,
dass der Sohn zu Ostern ein Braunschweiger Markenklavier geschenkt bekommen hat und man nicht wisse,
was man damit machen soll. Wegen Tennis, Fechten, Ballett und Nachhilfe würde sowieso nur Samstags
für den Unterricht infrage kommen
Der Unterrichtsbeitrag soll eine Motivation auf beiden Seiten schaffen – und für die geschilderten Fälle gibt es natürlich auch einen Spielraum.
Aber Geld allein macht auch nicht fleißig.
Mögliche Alternativen für die erste Frage: „Hätten Sie vielleicht Zeit, einen Anfänger/eine Fortgeschrittene zu unterrichten?“
„Wie unterrichten Sie?“ „Was für eine Ausbildung haben Sie?“ (Hat übrigens noch nie jemand gefragt.)
„Was machen Sie selbst für Musik?“ „An welchem Instrument unterrichten Sie?“
Und schon bei diesem ersten Gespräch wird man dann das Wichtigste feststellen. (Was könnte das denn sein?) – OK; ich freue mich auf Ihre Antworten …
Monatsbeitrag: » 100,– €
 
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